Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich habe eine körperliche Behinderung, die sich auf meine Beine beschränkt und ich bin daher auf einen Rollstuhl angewiesen. Ich habe ein mir angepasstes Auto, dass mir erlaubt, mich fortzubewegen. Da aber die Straße in der ich lebe, sehr schmal ist und ich nicht parken kann, muss ich in der Regel das Auto in einer anderen Straße, ziemlich weit von meinem Zuhause, parken, was mir große Probleme bereitet. Wäre es möglich, beim Rathaus einen ausreichenden Parkplatz für mich anzufordern, um mir ein normales Leben zu ermöglichen? Um Ihre Frage zu beantworten, müssten wir erst einmal die Vorschriften der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes analysieren, da es von einem Ort zum anderen variieren kann. Das Gesetz sieht aber vor, das Menschen mit Behinderungen in der Lage sein sollten, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass sie keine langen Strecken zu bewältigen haben. Deshalb bieten sie in der Regel Parkplätze für Behinderte an. Doch, wie schon erwähnt, ist es das Rathaus, das die spezifische Regelung in jedem Fall abwickelt und sofern müssten Sie sich an Ihre Gemeinde wenden. Ich habe ein Grundstück, auf dem ich entschied, ein Haus zu bauen. Um dieses zu verwirklichen, stellte ich vor eineinhalb Jahren eine Baufirma ein. Nachdem sie mir das Bauprojekt vorlegten und einige Änderungen nach meinen Geschmack vorgenommen wurden, bat ich um einen schriftlichen Kostenvoran- schlag und nachdem ich diesen überprüft hatte, unterschrieben wir den Vertrag. Jetzt aber, da die Bauarbeiten abgeschlossen sind, verlangt die Baufirma einen viel höheren Betrag, mit der Behauptung, dass einige Materialien geändert wurden mussten. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden und werde nicht zahlen. Was soll ich tun? Solange es einen detaillierten und schriftlichen Kostenvoranschlag gibt, müssen jegliche Änderungen vorab schriftlich erörtert und von Ihnen zur Zustimmung unterschrieben werden. Falls Sie diesen Änderungen nicht zugestimmt haben, können Sie sich weigern, den verlangten Betrag zu zahlen und die Baufirma zwingen, sich an den unterschrieben Kostenvoranschlag zu halten.