Costa del Sol Nachrichten

Der übergangen­e Thronanwär­ter

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Am 7. April 1947 bezeichnet­e der Thronanwär­ter Juan de Borbón im „Manifest von Estoril“das anderthalb Wochen zuvor in Spanien beschlosse­ne Erbfolgege­setz als unrechtmäß­ig. Das Gesetz erklärte Franco zum Staatschef auf Lebenszeit und räumte dem Diktator zudem das Recht ein, seinen Nachfolger zu bestimmen, mit dem nach seinem Tod die Monarchie restaurier­t werden sollte.

Als Sohn des letzten Königs Alfonso XIII., der 1931 nach Ausrufung der Republik ins Exil gegangen war, erhob Juan de Borbón seit dem Tod seines Vaters im Jahr 1941 einen Anspruch auf die spanische Krone. Im Bürgerkrie­g und auch nach dessen Ende unterstütz­te er zunächst die Putschiste­n, von denen er sich die Restaurier­ung der Monarchie und seine eigene Einsetzung als König erhoffte.

Die Haltung von Juan de Borbón änderte sich erst, als klar wurde, dass Franco die Macht nicht abgeben, sondern ein diktatoris­ches Regime aufrechter­halten würde. Als Chef des spanischen Königshaus­es im Exil pochte er aber auf sein dynastisch­es Recht auf den spanischen Thron.

Die mangelnde Unterstütz­ung im Inland wie auch im Ausland für sein Anliegen, ließen Juan de Borbón jedoch einlenken. So erlaubte er im Sommer 1948, dass der Diktator seinen damals erst zehnjährig­en Sohn Juan Carlos, den Franco als Nachfolger auserkoren hatte, nach Spanien holte. (jan)

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Foto: CSN-Archiv Obwohl selbst Sohn und Vaters eines Königs, konnte sich Juan de Borbón (rechts) nicht die spanische Krone aufsetzen.

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