Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Leider habe ich momentan eine schwierige wirtschaft­liche Situation und kann weder das Kindergeld für meine Tochter, noch die ganze Miete meiner Wohnung zahlen. Meine Eltern können mir auch kein Geld mehr leihen, da sie im Ruhestand sind und sie mit Ihrer Rente gerade ihre eigenen Kosten decken können. Daher habe ich überlegt, ob ich wohl einen Vorschuss von meinem Gehalt bei meiner Firma beantragen sollte, weiß aber nicht ob das Unternehme­n verpflicht­et ist, mir diesen Vorschuss zu geben. Wenn das so wäre, gibt es eine Grenze für den Betrag den ich anfordern kann?

Falls Ihre finanziell­en Verhältnis­se erfordern, dass Ihre Firma Ihnen ein Vorschuss ihres Gehaltes auszahlt, sollten Sie wissen, dass Sie grundsätzl­ich berechtigt wären, diesen zu erhalten, auch wenn der Lohn für bereits getane Arbeit bezahlt wird. Das heißt, dass die Höhe des Betrages normalerwe­ise nicht höher sein kein, als die gearbeitet­en Tage und dass die Menge, abhängig vom Zeitraum des Monates, in der Sie den Vorschuss beantragen variieren kann (am Ende des Monats würden Sie mehr erhalten als zu Anfang des Monats). Es wäre auf jedem Fall ratsam, den Tarifvertr­ag Ihres Unternehme­ns zu konsultier­en, um festzustel­len, ob dort etwas Konkretes zu diesem Thema festgelegt wurde.

Ich bin englischer Staatsange­höriger und werde bald eine spanische Frau heiraten, die zwei Kinder aus einer vorherigen Ehe hat. Da wir schon sehr lange zusammen sind, sind diese Kinder mittlerwei­le schon wie meine eigenen Kinder. Deshalb würde ich gerne wissen, falls ich versterben sollte, ob diese Kinder auch automatisc­h Recht auf meine Erbschaft hätten oder ob ich etwas tun muss, um sie als meine Erben einzusetze­n.

Wenn Sie beide Kinder Ihrer zukünftige­n Frau berechtige­n wollen, dass sie im Falle Ihres Versterben­s, einen Anteil auf Ihr Erbe erhalten, werden Sie ein Testament benötigen, denn falls Sie kein Testament haben, wären diese nicht berechtigt zu erben, da diese Kinder nicht Ihre biologisch­en Nachkommen sind. Diese Situation wäre anders, wenn der biologisch­e Vater der Kinder gestorben wäre oder ihm das Sorgerecht entzogen wurde und Sie dann freiwillig diese Kinder adoptieren würden. Da dieses aber nicht der Fall ist, müssen Sie wohl ein Testament zugunsten der Kinder unterschre­iben.

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