Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Leider habe ich momentan eine schwierige wirtschaftliche Situation und kann weder das Kindergeld für meine Tochter, noch die ganze Miete meiner Wohnung zahlen. Meine Eltern können mir auch kein Geld mehr leihen, da sie im Ruhestand sind und sie mit Ihrer Rente gerade ihre eigenen Kosten decken können. Daher habe ich überlegt, ob ich wohl einen Vorschuss von meinem Gehalt bei meiner Firma beantragen sollte, weiß aber nicht ob das Unternehmen verpflichtet ist, mir diesen Vorschuss zu geben. Wenn das so wäre, gibt es eine Grenze für den Betrag den ich anfordern kann?
Falls Ihre finanziellen Verhältnisse erfordern, dass Ihre Firma Ihnen ein Vorschuss ihres Gehaltes auszahlt, sollten Sie wissen, dass Sie grundsätzlich berechtigt wären, diesen zu erhalten, auch wenn der Lohn für bereits getane Arbeit bezahlt wird. Das heißt, dass die Höhe des Betrages normalerweise nicht höher sein kein, als die gearbeiteten Tage und dass die Menge, abhängig vom Zeitraum des Monates, in der Sie den Vorschuss beantragen variieren kann (am Ende des Monats würden Sie mehr erhalten als zu Anfang des Monats). Es wäre auf jedem Fall ratsam, den Tarifvertrag Ihres Unternehmens zu konsultieren, um festzustellen, ob dort etwas Konkretes zu diesem Thema festgelegt wurde.
Ich bin englischer Staatsangehöriger und werde bald eine spanische Frau heiraten, die zwei Kinder aus einer vorherigen Ehe hat. Da wir schon sehr lange zusammen sind, sind diese Kinder mittlerweile schon wie meine eigenen Kinder. Deshalb würde ich gerne wissen, falls ich versterben sollte, ob diese Kinder auch automatisch Recht auf meine Erbschaft hätten oder ob ich etwas tun muss, um sie als meine Erben einzusetzen.
Wenn Sie beide Kinder Ihrer zukünftigen Frau berechtigen wollen, dass sie im Falle Ihres Versterbens, einen Anteil auf Ihr Erbe erhalten, werden Sie ein Testament benötigen, denn falls Sie kein Testament haben, wären diese nicht berechtigt zu erben, da diese Kinder nicht Ihre biologischen Nachkommen sind. Diese Situation wäre anders, wenn der biologische Vater der Kinder gestorben wäre oder ihm das Sorgerecht entzogen wurde und Sie dann freiwillig diese Kinder adoptieren würden. Da dieses aber nicht der Fall ist, müssen Sie wohl ein Testament zugunsten der Kinder unterschreiben.