Lichtblick für Hypothekenzahler
Dekret: Junta will Wohnungen von Banken und Immobilienfirmen kaufen und günstig vermieten
Sevilla – lk. Die andalusische Landesregierung will eine Lanze für die von Zwangsräumungen bedrohten Personen brechen.
Spanische Medien berichteten, dass die Junta ein Dekret enworfen hat, demzufolge sie künftig Wohnungen, die versteigert werden sollen, kaufen will. Diese sollen dann Familien mit geringen finanziellen Mitteln als Sozialwohnung zu einem niedrigen Preis vermietet werden. Dafür hat die andalusische Landesregierung in ihrem Haushalt einen Posten in Höhe von vier Millionen Euro vorgesehen. Bis 2020 sollen mit diesem Geld rund 200 Wohnungen erworben wer- den. Damit will die Junta verstärkt solche andalusischen Familien schützen, die damit rechnen müssen, auf die Straße gesetzt zu werden. Die Folgen der Wirtschaftskrise hatten vor allem im Jahr 2012 eine solche prekäre Situation hervorgerufen.
Bereits 2013 war das Sozialwohnungsgesetz (Ley de Función Social de la Vivienda) von der damaligen Regierungskoalition aus PSOE und der Vereinigten Linken IU verabschiedet worden. Die PP hatte das Gesetz jedoch beim Verfassungsgericht angefochten, weshalb es zurzeit auf Eis liegt. Dieses Gesetz sieht vor, dass bis zu einem Zeitraum von drei Jahren kein Immobilieneigentümer durch Banken oder Immobilienfirmen enteignet werden darf und die Betroffenen, die nicht in der Lage sind, ihre Hypotheken zu zahlen, in dieser Zeit keine Miete zahlen.
Der Zentralregierung war dieses Gesetz ein Dorn im Auge. 2014 argumentierte sie damit, dass diese Regelung zu einer starken Verunsicherung führen und auch die Risikoprämie in Gefahr bringen würde.
Unter einer Risikoprämie versteht man den Zinsaufschlag, den Investoren für eine Anlage in risikobehafteten Wertpapieren fordern, im Vergleich zur Investition in eine als sicher geltende Anlage, Anm. d. Red.).
Diesem Dekret zufolge wird die Junta sowohl das Vorkaufsrecht innehaben.Von diesem Gesetz sollen in Zukunft unter anderen Arbeitslose unter 35 Jahren ohne jegliche Einkommen, über 65Jährige und Opfer häuslicher Gewalt profitieren.
Von dem Gesetz profitieren Arbeitslose, Senioren und Opfer häuslicher Gewalt