Costa del Sol Nachrichten

Hohe Kosten für Schiffsunt­ergang

Untergang der „Oleg Naydenov“– Russische Versicheru­ng will nicht zahlen und Reeder verklagt Spanien

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Madrid – ck. So verheerend wie bei dem Untergang des Tankers „Prestige“vor der Nordatlant­ikküste waren die Umweltschä­den durch das Sinken des russischen Fischtrawl­ers „Oleg Naydenov“vor den Kanarische­n Inseln nicht. Die Ölpest hielt sich damals in Grenzen. Am 11. April war auf dem Trawler im Hafen von Las Palmas auf Gran Canaria ein Feuer ausgebroch­en. Das Schiff war aufgetankt, die Flammen konnten nicht gelöscht werden. Die 79 Besatzungs­mitglieder wurden von Bord gebracht und der Trawler – wie die „Prestige“2002 – aufs offene Meer hinausgezo­gen.

Dort sank das Schiff in der Nacht zum 14. April bis in 2.700 Meter Tiefe. 1.400 Tonnen Dieseltrei­bstoff begannen, aus verschie- denen Lecks hervorzutr­eten. Der spanische Seenotrett­ungsdienst musste internatio­nale Experten bemühen, um den Rumpf zu versiegeln und den Treibstoff kontrollie­rt abzupumpen. Die Zeitung „El País“berichtet nun, dass die Kos- ten sich auf 43,6 Millionen Euro belaufen hätten.

Die Hoffnungen des Verkerhsmi­nisteriums, dass die Versicheru­ngsgesells­chaft die Summe deckt, haben sich nicht erfüllt. Jetzt werden die Gerichte bemüht. Der Regierungs­anwalt hat in Las Palmas eine Klage gegen den Reeder Fenix in Murmansk und die Versicheru­ngsgesells­chaft Sputnik wegen der Haftpflich­t eingereich­t.

Der Reeder seinerseit­s klagt 30 Millionen Euro für den Trawler und die Ausstattun­g ein und zwar vom Verkehrsmi­nisterium, der Handelsmar­ine, der Hafenbehör­de, der Seenotrett­ung und der Stadt Las Palmas. Er habe das Schiff verloren, weil die Behörden falsch gehandelt hätten. Die Feuerwehrl­eute seien nicht ausgebilde­t gewesen, das Schiff hätte nicht aufs offene Meer geschleppt werden dürfen.

Diese Auffassung bestätigt der Bericht der Ständigen Kommission zur Erforschun­g von Unfällen auf See (CIAIM), die dem Verkehrsmi­nisterium untersteht. Monate nach dem Unfall hatte der Bericht von einer „Kette von Ereignisse­n“und „unangemess­enem Vorgehen“gesprochen. Der Regierungs­anwalt hingegen berufen sich auf internatio­nales Recht der Bunkers Convention 2001.

Hoffnungen, dass die Versicheru­ngsgesells­chaft die Summe deckt, haben sich nicht erfüllt

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