Hohe Kosten für Schiffsuntergang
Untergang der „Oleg Naydenov“– Russische Versicherung will nicht zahlen und Reeder verklagt Spanien
Madrid – ck. So verheerend wie bei dem Untergang des Tankers „Prestige“vor der Nordatlantikküste waren die Umweltschäden durch das Sinken des russischen Fischtrawlers „Oleg Naydenov“vor den Kanarischen Inseln nicht. Die Ölpest hielt sich damals in Grenzen. Am 11. April war auf dem Trawler im Hafen von Las Palmas auf Gran Canaria ein Feuer ausgebrochen. Das Schiff war aufgetankt, die Flammen konnten nicht gelöscht werden. Die 79 Besatzungsmitglieder wurden von Bord gebracht und der Trawler – wie die „Prestige“2002 – aufs offene Meer hinausgezogen.
Dort sank das Schiff in der Nacht zum 14. April bis in 2.700 Meter Tiefe. 1.400 Tonnen Dieseltreibstoff begannen, aus verschie- denen Lecks hervorzutreten. Der spanische Seenotrettungsdienst musste internationale Experten bemühen, um den Rumpf zu versiegeln und den Treibstoff kontrolliert abzupumpen. Die Zeitung „El País“berichtet nun, dass die Kos- ten sich auf 43,6 Millionen Euro belaufen hätten.
Die Hoffnungen des Verkerhsministeriums, dass die Versicherungsgesellschaft die Summe deckt, haben sich nicht erfüllt. Jetzt werden die Gerichte bemüht. Der Regierungsanwalt hat in Las Palmas eine Klage gegen den Reeder Fenix in Murmansk und die Versicherungsgesellschaft Sputnik wegen der Haftpflicht eingereicht.
Der Reeder seinerseits klagt 30 Millionen Euro für den Trawler und die Ausstattung ein und zwar vom Verkehrsministerium, der Handelsmarine, der Hafenbehörde, der Seenotrettung und der Stadt Las Palmas. Er habe das Schiff verloren, weil die Behörden falsch gehandelt hätten. Die Feuerwehrleute seien nicht ausgebildet gewesen, das Schiff hätte nicht aufs offene Meer geschleppt werden dürfen.
Diese Auffassung bestätigt der Bericht der Ständigen Kommission zur Erforschung von Unfällen auf See (CIAIM), die dem Verkehrsministerium untersteht. Monate nach dem Unfall hatte der Bericht von einer „Kette von Ereignissen“und „unangemessenem Vorgehen“gesprochen. Der Regierungsanwalt hingegen berufen sich auf internationales Recht der Bunkers Convention 2001.
Hoffnungen, dass die Versicherungsgesellschaft die Summe deckt, haben sich nicht erfüllt