Bankangestellte zur Prüfung
Madrid – tl. Bankangestellte müssen künftig wissen, über was sie reden. So hat die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) am Dienstag einen Anforderungskatalog herausgegeben, dem ab Januar 2018 Folge zu leisten ist. Darüber ist ein Prüfungsnachweis zu erbringen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, darf Kunden über Bankangebote und -produkte weder informieren noch beraten. Die Anordnung geht zurück auf die EU-Direktive Mifid 2 zum Schutz von Kleinanlegern. CNMC hat sich ausbedungen, die Kenntnisse des Bankpersonals gegebenenfalls zu überprüfen. Betroffen von der Prüfung ist etwa die Hälfte der knapp 200.000 Bankangestellten in Spanien.