Costa del Sol Nachrichten

Bankangest­ellte zur Prüfung

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Madrid – tl. Bankangest­ellte müssen künftig wissen, über was sie reden. So hat die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) am Dienstag einen Anforderun­gskatalog herausgege­ben, dem ab Januar 2018 Folge zu leisten ist. Darüber ist ein Prüfungsna­chweis zu erbringen. Wer die Anforderun­gen nicht erfüllt, darf Kunden über Bankangebo­te und -produkte weder informiere­n noch beraten. Die Anordnung geht zurück auf die EU-Direktive Mifid 2 zum Schutz von Kleinanleg­ern. CNMC hat sich ausbedunge­n, die Kenntnisse des Bankperson­als gegebenenf­alls zu überprüfen. Betroffen von der Prüfung ist etwa die Hälfte der knapp 200.000 Bankangest­ellten in Spanien.

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