Keine einfache Lösung
Illegale Hausbesetzungen und was man dagegen tun kann – Ein paar praktische Ratschläge
Vielfach hört man von Fällen, in denen Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die einen Großteil des Jahres nicht in ihren Ferienhäusern in Spanien verbringen, bei ihrer Ankunft entsetzt feststellen, dass ihre Immobilie in ihrer Abwesenheit illegal besetzt wurde. Die Lösung dieses Problems ist trotz der offensichtlichen Rechtswidrigkeit nicht einfach. Die folgenden praktischen Ratschläge können aber dabei helfen, erfolgreich und schnell wieder in Besitz Ihres Hauses zu gelangen.
Eingangs sei darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist, die Besetzer gewaltsam zu vertreiben. Wer dies doch tut, macht sich unter Umständen sogar wegen Nötigung strafbar. Auch die Polizei darf die Besetzer ohne entsprechenden gerichtlichen Beschluss nicht festnehmen oder rauswerfen, selbst wenn die Besetzung noch so offensichtlich rechtswidrig ist.
Einzige Ausnahme ist, wenn die Polizei die Besetzer in flagranti beim Eindringen in das Haus ertappt. Nur die Gerichte können die Besetzer zum Verlassen des Hauses verpflichten und die Polizei ermächtigen, die Besetzung zu beenden. Angesichts der notwendigen gerichtlichen Entscheidung ist es empfehlenswert, sich entsprechend rechtlich beraten zu lassen, um möglichst gut auf das Verfahren vorbereitet zu sein.
Um die illegale Besetzung zu beenden, kann man den Sachverhalt zunächst beim Ermittlungsgericht oder der nächsten Polizeistation anzeigen. Letzteres ist meistens der schnellere Weg. Die Anzeige kann mündlich erfolgen, wobei ein entsprechend vorbereitetes anwaltliches Schreiben den weiteren Verlauf des Verfahrens vor Gericht oder bei der Polizei beschleunigen kann.
In dem Verfahren muss zunächst die Berechtigung des Eigentümers (bzw. Nießbrauchnehmers oder Mieters) durch Vorlage der entsprechenden Urkunde oder eines Grundbuchauszugs nachgewiesen werden. Daher ist ein wichtiger Ratschlag, die entsprechenden Unterlagen nicht in Ihrem Ferienhaus aufzubewahren. Sollte es zu einer Besetzung kommen, können Sie nicht auf die Dokumente zugreifen, was die Lösung des Problems erschwert.
Da eine illegale Hausbesetzung in Spanien eine leichte Straftat darstellt (Art. 245.2 des spanischen Strafgesetzbuchs), findet ein gerichtliches Verfahren Anwendung, bei dem der Eigentümer und die Besetzer direkt zur Verhandlung geladen werden. Auch wenn die Besetzer zu diesem Termin nicht erscheinen, werden sie zu einer Geldstrafe und zur Räumung der Immobilie verurteilt. Wenn sie dem nicht freiwillig nachkommen, führt die Polizei die Räumung mit Zwangsmitteln durch.
Das größte Problem an dieser Variante ist, dass sich das Verfahren in der Praxis länger als gewünscht hinziehen kann, sei es aufgrund der Überbelastung der Gerichte, weil die Besetzer Rechtsmittel einlegen oder der Räumungsverurteilung nicht freiwillig nachkommen. Wenn die Besetzung zudem mit Gewalt oder Drohungen erfolgte, droht eine Freiheitsstrafe, weshalb das Verfahren ein anderes ist (es ist komplexer und dauert länger). Da die Polizei nur aufgrund eines rechtskräftigen Urteils tätig werden darf, können Monate und teilweise sogar Jahre vergehen, bis das Haus tatsächlich geräumt wird.
Eine weitere Möglichkeit ist ein zivilrechtliches (und nicht strafrechtliches) Verfahren, das den Eigentümern offensteht, die im Grundbuch eingetragen sind. Der Vorteil dieser Alternative ist, dass das Gericht die Räumung als einstweilige Verfügung unmittelbar anzuordnen hat und sich die Besetzer hiergegen nur wehren können, wenn sie eine Kaution hinterlegen. Bei diesem Verfahren muss der Eigentümer mithin nicht erst ein rechtskräftiges Urteil abwarten, um sein Haus zurückzugewinnen.
Aufgrund der verschiedenen Handlungsoptionen lauern etliche rechtliche Fallstricke. Daher ist es empfehlenswert, sich entsprechend rechtlich beraten zu lassen. Ein geschulter Rechtsanwalt wird Ihnen den schnellsten und effektivsten Weg aufzeigen, um die Besetzer räumen zu lassen. Fernando Lozano ist spanischer Rechtsanwalt und Steuerberater. Zusammen mit der deutschen Rechtsanwältin und Abogada Lotta Hilgers betreibt er eine Kanzlei (Lozano, Hilgers & Partner, SLP, international tätig als Lozano Schindhelm) mit insgesamt 15 Anwälten und Steuerberatern und Büros unter anderem in Dénia, Valencia und Palma de Mallorca. +34 965 782 754, Fax +34 965 785 364, E-Mail: denia@schindhelm.com, Web: es.schindhelm.com.