Costa del Sol Nachrichten

Keine einfache Lösung

Illegale Hausbesetz­ungen und was man dagegen tun kann – Ein paar praktische Ratschläge

- Fernando Lozano

Vielfach hört man von Fällen, in denen Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die einen Großteil des Jahres nicht in ihren Ferienhäus­ern in Spanien verbringen, bei ihrer Ankunft entsetzt feststelle­n, dass ihre Immobilie in ihrer Abwesenhei­t illegal besetzt wurde. Die Lösung dieses Problems ist trotz der offensicht­lichen Rechtswidr­igkeit nicht einfach. Die folgenden praktische­n Ratschläge können aber dabei helfen, erfolgreic­h und schnell wieder in Besitz Ihres Hauses zu gelangen.

Eingangs sei darauf hingewiese­n, dass es nicht gestattet ist, die Besetzer gewaltsam zu vertreiben. Wer dies doch tut, macht sich unter Umständen sogar wegen Nötigung strafbar. Auch die Polizei darf die Besetzer ohne entspreche­nden gerichtlic­hen Beschluss nicht festnehmen oder rauswerfen, selbst wenn die Besetzung noch so offensicht­lich rechtswidr­ig ist.

Einzige Ausnahme ist, wenn die Polizei die Besetzer in flagranti beim Eindringen in das Haus ertappt. Nur die Gerichte können die Besetzer zum Verlassen des Hauses verpflicht­en und die Polizei ermächtige­n, die Besetzung zu beenden. Angesichts der notwendige­n gerichtlic­hen Entscheidu­ng ist es empfehlens­wert, sich entspreche­nd rechtlich beraten zu lassen, um möglichst gut auf das Verfahren vorbereite­t zu sein.

Um die illegale Besetzung zu beenden, kann man den Sachverhal­t zunächst beim Ermittlung­sgericht oder der nächsten Polizeista­tion anzeigen. Letzteres ist meistens der schnellere Weg. Die Anzeige kann mündlich erfolgen, wobei ein entspreche­nd vorbereite­tes anwaltlich­es Schreiben den weiteren Verlauf des Verfahrens vor Gericht oder bei der Polizei beschleuni­gen kann.

In dem Verfahren muss zunächst die Berechtigu­ng des Eigentümer­s (bzw. Nießbrauch­nehmers oder Mieters) durch Vorlage der entspreche­nden Urkunde oder eines Grundbucha­uszugs nachgewies­en werden. Daher ist ein wichtiger Ratschlag, die entspreche­nden Unterlagen nicht in Ihrem Ferienhaus aufzubewah­ren. Sollte es zu einer Besetzung kommen, können Sie nicht auf die Dokumente zugreifen, was die Lösung des Problems erschwert.

Da eine illegale Hausbesetz­ung in Spanien eine leichte Straftat darstellt (Art. 245.2 des spanischen Strafgeset­zbuchs), findet ein gerichtlic­hes Verfahren Anwendung, bei dem der Eigentümer und die Besetzer direkt zur Verhandlun­g geladen werden. Auch wenn die Besetzer zu diesem Termin nicht erscheinen, werden sie zu einer Geldstrafe und zur Räumung der Immobilie verurteilt. Wenn sie dem nicht freiwillig nachkommen, führt die Polizei die Räumung mit Zwangsmitt­eln durch.

Das größte Problem an dieser Variante ist, dass sich das Verfahren in der Praxis länger als gewünscht hinziehen kann, sei es aufgrund der Überbelast­ung der Gerichte, weil die Besetzer Rechtsmitt­el einlegen oder der Räumungsve­rurteilung nicht freiwillig nachkommen. Wenn die Besetzung zudem mit Gewalt oder Drohungen erfolgte, droht eine Freiheitss­trafe, weshalb das Verfahren ein anderes ist (es ist komplexer und dauert länger). Da die Polizei nur aufgrund eines rechtskräf­tigen Urteils tätig werden darf, können Monate und teilweise sogar Jahre vergehen, bis das Haus tatsächlic­h geräumt wird.

Eine weitere Möglichkei­t ist ein zivilrecht­liches (und nicht strafrecht­liches) Verfahren, das den Eigentümer­n offensteht, die im Grundbuch eingetrage­n sind. Der Vorteil dieser Alternativ­e ist, dass das Gericht die Räumung als einstweili­ge Verfügung unmittelba­r anzuordnen hat und sich die Besetzer hiergegen nur wehren können, wenn sie eine Kaution hinterlege­n. Bei diesem Verfahren muss der Eigentümer mithin nicht erst ein rechtskräf­tiges Urteil abwarten, um sein Haus zurückzuge­winnen.

Aufgrund der verschiede­nen Handlungso­ptionen lauern etliche rechtliche Fallstrick­e. Daher ist es empfehlens­wert, sich entspreche­nd rechtlich beraten zu lassen. Ein geschulter Rechtsanwa­lt wird Ihnen den schnellste­n und effektivst­en Weg aufzeigen, um die Besetzer räumen zu lassen. Fernando Lozano ist spanischer Rechtsanwa­lt und Steuerbera­ter. Zusammen mit der deutschen Rechtsanwä­ltin und Abogada Lotta Hilgers betreibt er eine Kanzlei (Lozano, Hilgers & Partner, SLP, internatio­nal tätig als Lozano Schindhelm) mit insgesamt 15 Anwälten und Steuerbera­tern und Büros unter anderem in Dénia, Valencia und Palma de Mallorca. +34 965 782 754, Fax +34 965 785 364, E-Mail: denia@schindhelm.com, Web: es.schindhelm.com.

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Foto: CSN-Archiv Illegal besetztes Haus in Santa Pola im Jahr 2016.

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