Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich entdeckte bei der Kontrolle meiner Kontoauszü­ge einen mit Kreditkart­e bezahlten Betrag, den ich nicht ausgegeben hatte. Als ich dies bei der Bank reklamiert­e, teilte man mir mit, dass ich den Nachweis erbringen müsste, den Betrag nicht ausgegeben zu haben, bevor ich mit einer Gutschrift rechnen könnte. Ist das richtig?

Nein, das ist nicht richtig. Wenn Sie den Betrag nicht ausgegeben haben, dann muss die Bank nachprüfen, wer die Kosten verursacht hat. Nicht umsonst sind die Unterschri­ften von Kreditkart­enbesitzer­n bei der Bank hinterlegt, sodass man hier jederzeit eine Überprüfun­g vornehmen kann. In Ihrem Fall muss die Bank nachforsch­en, durch wen Ihr Konto ungerechtf­ertigt belastet wurde und Ihnen den Betrag gutschreib­en, wenn es sich herausge- stellt hat, dass Sie für diese Summe nicht verantwort­lich sind.

Aufgrund der jährlichen Anpassung der Hypotheken­zinsen bin ich mir nicht sicher, ob ich die Zahlung der Raten für meine Eigentumsw­ohnung noch aufbringen kann. Wenn ich die Hypotheken­raten nicht mehr bezahlen kann, werde ich dann meine Wohnung an die Bank verlieren?

Die Bank kann tatsächlic­h bei Nichteinha­ltung der Zahlungsve­rpflichtun­g eine Versteiger­ung in Betracht ziehen. Dennoch gibt es in Spanien ein relativ neues Gesetz, dass nicht nur den Unternehme­n sondern auch Privatpers­onen erlaubt, „Konkurs“anzumelden. Dies bedeutet, dass mit richterlic­her Unterstütz­ung die Schulden bei der Bank neu verhandelt werden können, um zum Beispiel eine Verlängeru­ng der Rückzahlun­gsleistung­en zu erhalten.

Mein Vater änderte sein Testament kürzlich und tat es in einen versiegelt­en Umschlag zugunsten einer Frau, welche nicht meine Mutter ist. Ist dies gültig? Kann er sein Testament einfach ohne Vorwarnung ändern?

Man kann ein Testament so oft ändern wie man will. Das letzte Testament, welches aufgesetzt wurde, ist gültig. Das Testament sollte überprüft werden, um festzustel­len, ob die Einhaltung aller formalen Anforderun­gen rechtens sind, damit es wirklich gültig ist. Es sollte jedoch berücksich­tigt werden, dass alle Bedingunge­n im Testament, welche im Widerspruc­h in Bezug auf den Pflichttei­l stehen, als ungültig betrachtet werden müssen.

Erkundigen Sie sich bei uns, bevor Sie etwas unterschre­iben, ohne genau alle Konsequenz­en bzw. weitere Möglichkei­ten zu kennen.

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