Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Vor ein paar Monaten habe ich meine Wohnung in Spanien verkauft und habe jetzt Probleme mit dem Käufer. Das Problem ist, dass vor etwa einem Jahr die Gemeinscha­ft der Hausbesitz­er Umbauten vereinbart hat. Da die Gemeinscha­ft nicht die ausreichen­den Mittel hierfür hatte, wurden extra Umlagen von den Besitzern eingeforde­rt. Ich zahlte pünktlich meine Umlagen aber logischerw­eise stornierte ich diese Zahlungen, als ich die Wohnung verkaufte. Nun sagt der Käufer, dass er mich verklagen wird, da im notarielle­n Kaufvertra­g gesagt wurde, dass es keine Belastunge­n gab. Muss ich mir hier Sorgen machen? Sie müssen sich in keiner Weise Sorgen machen. Wenn der Käufer einen Anwalt befragt, wird dieser ihm bestätigen, dass, solange Sie die Zahlungen der Umlagen pünktlich bis zum Zeitpunkt des Verkaufes bezahlt haben, er kein Recht zu klagen hat. Es ist der Käufer verpflicht­et, alle Zahlungen der Umlagen der Gemeinscha­ft, von Moment an des Kaufes, zu tätigen, auch wenn diese Sonderzahl­ungen sind. Meine Brüder und ich haben vor ein paar Jahren ein Haus in Spanien geerbt. Dieses haben wir bis jetzt immer im Urlaub genossen, haben aber jetzt beschlosse­n, es zu verkaufen. Hierfür haben wir mit einer Immobilien­agentur Kontakt aufgenomme­n und ihnen alle Dokumente des Hauses geschickt. Diese sagten uns nun, dass eine Hypothek zugunsten der Baufirma, die vor über 40 Jahren das Haus gebaut hat und nicht einmal mehr existiert, im Grundbuch steht. Wie können wir diese Hypothek im Grundbucha­mt löschen, wenn keiner der Baufirma bestätigen kann, dass sie schon bezahlt wurde? In diesem Fall werden Sie wohl vor Gericht gehen müssen, um die Löschung der Hypothek zu bewirken. Für solche Fälle gibt es ein spezielles Verfahren, wo der Richter einen Entschluss erteilt, um die Hypothek im Grundbucha­mt aufzuheben.

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