Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich wohne seit zwei Jahren in einem Apartment zur Miete. Da meine Mietwohnung ziemlich alt ist, sind nunmehr zahlreiche Schäden aller Art zu beziffern. Anscheinend sollen die Reparaturarbeiten ca. zwei Wochen dauern und währenddessen müsste die Wohnung geräumt werden. Muss ich etwa selber für jegliche Hotelkosten aufkommen oder ist der Eigentümer dazu verpflichtet? Schließlich muss ja irgendwo bleiben, bis alles fertig ist. Mann müsste sich selbstverständlich zunächst einmal genau den Mietvertrag anschauen, denn möglicherweise ist eine solche Situation bereits geregelt worden. Die allgemeine Regelung besagt allerdings, dass alle notwendigen Reparaturkosten vom Eigentümer zu tragen sind und, sollte währenddessen die Mietwohnung nicht in einem bewohnbaren Zustand sein, hat der Mieter das Recht, die Kosten einer Unterkunft zurückerstattet zu bekommen. Mein Ehemann war bereits vor mir verheiratet, die Scheidung ist aber schon längst über die Bühne und wir sind jetzt miteinander verheiratet. Da mein Gatte zur Zeit schwer erkrankt ist, kümmert er sich nunmehr um alle vorzutreffenden Maßnahmen im Falle seines Versterbens. Nun ist es so, dass er nicht möchte, dass seine Ex-Frau, mit der er ca. dreißig Jahre verheiratet war, seine Witwenrente erhält und ich möglicherweise fast gar nichts, da wir bis jetzt nur fünf Jahre verheiratet sind. Wie wird dies geregelt? Nach spanischem Recht wird die Witwenrente anteilmäßig an Hand der zu beziffernden Ehejahre berechnet. Aus diesem Grunde würde seine Ex-Ehefrau einen höheren Betrag an Witwenrente übermittelt bekommen, als die Summe, die nun einmal Ihnen zu diesem Zeitpunkt zustehen würde. Ich wollte mich demnächst einmal um die Aufsetzung meines Testa- mentes kümmern, denn ich habe diesbezüglich noch nichts weiter verfügt. Obwohl ich keine Kinder habe und auch noch nicht verheiratet bin, weiß ich allerdings nicht, ob es da irgendwelche gesetzliche Einschränkungen zu beachten gibt oder ob ich einfach mein Testament so aufsetzen kann und meine Erben benennen kann wie ich es mir gerade so vorgestellt habe. Zunächst einmal müsste festgestellt werden, ob es gesetzliche Erben gibt, z. B. Ihre Eltern, denn diese hätten ein Anrecht auf einen Pflichtteil Ihres Nachlasses. Sollte es hier nicht der Fall sein, dann können Sie frei über Ihr Erbe verfügen und selber entscheiden, wer zu welchem Anteil bei Ihrem Ableben zu erben hat. Ratsam ist es in allen Fällen jedoch, das Testament von einem Notar beurkunden zu lassen und zu diesem Zweck müsste der Erblasser vorab jegliche diesbezüglichen Unterlagen und Daten zur Person der Erben dem Notar übermitteln.