Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Mein Exmann und ich haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 7 und 5 Jahren. Bei der Scheidung haben wir das gemeinsame Sorgerecht zugewiesen bekommen. Zwecks Arbeit muss ich nun meinen Wohnsitz ändern und werde meine Kinder natürlich mitnehmen. Mein neuer Wohnsitz ist 800 km entfernt und nun habe ich Bedenken, dass mein Exmann Widerstand leistet. Da ich diesen Job dringend brauche, will ich nicht darauf verzichten aber ich will auch nicht, dass mein Exmann eine Klage gegen mich einreicht wegen Nichteinhalten vom Besuchsrecht. Was kann ich rechtlich dagegen tun? Sie können beim Richter die Genehmigung beanspruchen, Ihren Wohnsitz zu ändern. Da es sich um eine Arbeitsstelle handelt, ist Ihr Umzug hinreichend gerechtfertigt, um Kosten zu decken und damit es Ihren Kindern an nichts fehlt. Deshalb ist es ratsam, ein Verfahren zur Änderung der Maßnahmen vor Gericht einzuleiten und auch Ihren Exmann über Ihre Entscheidung zu informieren. Wenn Ihr Exmann damit einverstanden ist, kön- nen Sie in den Schulferien, den Aufenthalt Ihrer Kinder beim Vater erweitern und ihm mehr Tage gewähren, wie ihm normalerweise zustehen würden. Damit verhindern Sie, dass eine Klage wegen Nichteinhaltung des Besuchsrechts seitens Ihres Exmannes, eingereicht wird. In meinem Wohngebiet haben wir 2 Eigentümer, die bereits seit 2 Jahren nicht mehr ihre monatlichen Beiträge an die Gemeinschaft bezahlen. Was können wir da unternehmen? Sollten die beiden Eigentümer absolut nicht willig sein, die geschuldeten Beträge zu begleichen, müsste Klage beim Gericht eingereicht werden. Für solche Art von Fällen hat das spanische Recht ein bestimmtes schnelles Gerichtsverfahren vorgesehen, durch welches die Schuldner zu einer schnellen Begleichung der Forderungssummen gezwungen werden können, wenn sie nicht mit einer Zwangsversteigerung ihrer Immobilie rechnen wollen. Meine Tante lebt in einer Seniorenresidenz in Spanien. Ich bin ihre Nichte und einzige Familienangehörige. Aus die- sem Grunde hat sie mich in ihrem Testament bedacht, wodurch ich bei ihrem Ableben ihr Haus übertragen bekommen würde. Da sie niemanden mehr hat und sowieso nicht mehr in ihrem Haus wohnen werden wird, bestünde da eine Möglichkeit, dass ich bereits jetzt veranlassen könnte, das Anwesen abreissen zu lassen, um dann ein neues, moderneres Haus zu bauen? Im Prinzip nein, denn Sie haben ja das Haus zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geerbt und dürfen deswegen auch nicht darüber verfügen oder diesbezügliche Entscheidungen treffen, bis zum Ablebens Ihrer Frau Tante die Testamentsvollstreckung erfolgt. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Tante ihr Testament noch unzählige Male umändern lassen könnte und Sie möglicherweise bei ihrem Ableben nicht mehr als Erbin bedacht sind. Aus diesem Grunde wäre die Immobilie bereits jetzt zu Lebzeiten Ihrer Frau Tante an Sie zu übertragen, damit Sie schon zu diesem Zeitpunkt über das Objekt verfügen und eben Entscheidungen wie z. B. hinsichtlich eines möglichen Abrisses treffen dürfen.