Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Mein Exmann und ich haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 7 und 5 Jahren. Bei der Scheidung haben wir das gemeinsame Sorgerecht zugewiesen bekommen. Zwecks Arbeit muss ich nun meinen Wohnsitz ändern und werde meine Kinder natürlich mitnehmen. Mein neuer Wohnsitz ist 800 km entfernt und nun habe ich Bedenken, dass mein Exmann Widerstand leistet. Da ich diesen Job dringend brauche, will ich nicht darauf verzichten aber ich will auch nicht, dass mein Exmann eine Klage gegen mich einreicht wegen Nichteinha­lten vom Besuchsrec­ht. Was kann ich rechtlich dagegen tun? Sie können beim Richter die Genehmigun­g beanspruch­en, Ihren Wohnsitz zu ändern. Da es sich um eine Arbeitsste­lle handelt, ist Ihr Umzug hinreichen­d gerechtfer­tigt, um Kosten zu decken und damit es Ihren Kindern an nichts fehlt. Deshalb ist es ratsam, ein Verfahren zur Änderung der Maßnahmen vor Gericht einzuleite­n und auch Ihren Exmann über Ihre Entscheidu­ng zu informiere­n. Wenn Ihr Exmann damit einverstan­den ist, kön- nen Sie in den Schulferie­n, den Aufenthalt Ihrer Kinder beim Vater erweitern und ihm mehr Tage gewähren, wie ihm normalerwe­ise zustehen würden. Damit verhindern Sie, dass eine Klage wegen Nichteinha­ltung des Besuchsrec­hts seitens Ihres Exmannes, eingereich­t wird. In meinem Wohngebiet haben wir 2 Eigentümer, die bereits seit 2 Jahren nicht mehr ihre monatliche­n Beiträge an die Gemeinscha­ft bezahlen. Was können wir da unternehme­n? Sollten die beiden Eigentümer absolut nicht willig sein, die geschuldet­en Beträge zu begleichen, müsste Klage beim Gericht eingereich­t werden. Für solche Art von Fällen hat das spanische Recht ein bestimmtes schnelles Gerichtsve­rfahren vorgesehen, durch welches die Schuldner zu einer schnellen Begleichun­g der Forderungs­summen gezwungen werden können, wenn sie nicht mit einer Zwangsvers­teigerung ihrer Immobilie rechnen wollen. Meine Tante lebt in einer Seniorenre­sidenz in Spanien. Ich bin ihre Nichte und einzige Familienan­gehörige. Aus die- sem Grunde hat sie mich in ihrem Testament bedacht, wodurch ich bei ihrem Ableben ihr Haus übertragen bekommen würde. Da sie niemanden mehr hat und sowieso nicht mehr in ihrem Haus wohnen werden wird, bestünde da eine Möglichkei­t, dass ich bereits jetzt veranlasse­n könnte, das Anwesen abreissen zu lassen, um dann ein neues, moderneres Haus zu bauen? Im Prinzip nein, denn Sie haben ja das Haus zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geerbt und dürfen deswegen auch nicht darüber verfügen oder diesbezügl­iche Entscheidu­ngen treffen, bis zum Ablebens Ihrer Frau Tante die Testaments­vollstreck­ung erfolgt. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Tante ihr Testament noch unzählige Male umändern lassen könnte und Sie möglicherw­eise bei ihrem Ableben nicht mehr als Erbin bedacht sind. Aus diesem Grunde wäre die Immobilie bereits jetzt zu Lebzeiten Ihrer Frau Tante an Sie zu übertragen, damit Sie schon zu diesem Zeitpunkt über das Objekt verfügen und eben Entscheidu­ngen wie z. B. hinsichtli­ch eines möglichen Abrisses treffen dürfen.

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