Costa del Sol Nachrichten

Steueramne­stie ist verfassung­swidrig

Urteil bleibt aber ohne Konsequeze­n für 31.000 Steuersünd­er – Opposition fordert Rücktritt Montoros

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Madrid – tl. Das Verfassung­sgericht ( TC) hat Finanzmini­ster Cristóbal Montoro eine schallende Ohrfeige verpasst. In einem einstimmig am vergangene­n Donnerstag gefassten Urteil wurde dessen Steueramne­stie von 2012 für verfassung­swidrig erklärt. Die Sozialiste­n hatten damals Klage gegen das Dekret eingereich­t. Bei Zahlung von zehn Prozent der hinterzoge­nen Summe konnten Steuersünd­er ihr Vermögen legalisier­en lassen und blieben frei von Strafverfo­lgung.

Wie das TC jetzt urteilte, verstößt die Amnestie gegen Artikel 86.1 der Verfassung. Demnach dürfen Maßnahmen, die auf substanzie­lle Weise die verfassung­smäßigen Pflichten der Bürger beeinfluss­en, nicht einfach per Dekret verabschie­det werden. Hinzu kommt, so das TC weiter, dass die Amnestie ein unsolidari­sches Verhalten legitimier­e. Dies sei eine ein- deutige Bevorzugun­g gegenüber den Personen, die freiwillig und fristgerec­ht ihrer verfassung­smäßigen Steuerpfli­cht nachkommen.

Konsequenz­en müssen die rund 31.000 Personen, die von der Steueramne­stie Gebrauch gemacht haben, allerdings nicht fürchten. Aus Gründen der Rechtssich­erheit verzichtet das Verfassung­sgericht darauf, die einzelnen Fälle für ungültig zu erklären. So kommen gerade die großen Steuerhint­erzieher un- geschoren davon – Leute also wie Luis Bárcenas, Rodrigo Rato, Francisco Granados, die zwei Söhne von Jordi Pujol oder Diego Torres, Ex-Geschäftsp­artner von Königsschw­ager Iñaki Urdangarin.

Unterdesse­n forderte die Opposition den Rücktritt von Finanzmini­ster Montoro. Das lehnte Regierungs­chef Mariano Rajoy ab. Allerdings kann es für Montoro noch zu einer offizielle­n Rüge durch das Parlament kommen.

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