Steueramnestie ist verfassungswidrig
Urteil bleibt aber ohne Konsequezen für 31.000 Steuersünder – Opposition fordert Rücktritt Montoros
Madrid – tl. Das Verfassungsgericht ( TC) hat Finanzminister Cristóbal Montoro eine schallende Ohrfeige verpasst. In einem einstimmig am vergangenen Donnerstag gefassten Urteil wurde dessen Steueramnestie von 2012 für verfassungswidrig erklärt. Die Sozialisten hatten damals Klage gegen das Dekret eingereicht. Bei Zahlung von zehn Prozent der hinterzogenen Summe konnten Steuersünder ihr Vermögen legalisieren lassen und blieben frei von Strafverfolgung.
Wie das TC jetzt urteilte, verstößt die Amnestie gegen Artikel 86.1 der Verfassung. Demnach dürfen Maßnahmen, die auf substanzielle Weise die verfassungsmäßigen Pflichten der Bürger beeinflussen, nicht einfach per Dekret verabschiedet werden. Hinzu kommt, so das TC weiter, dass die Amnestie ein unsolidarisches Verhalten legitimiere. Dies sei eine ein- deutige Bevorzugung gegenüber den Personen, die freiwillig und fristgerecht ihrer verfassungsmäßigen Steuerpflicht nachkommen.
Konsequenzen müssen die rund 31.000 Personen, die von der Steueramnestie Gebrauch gemacht haben, allerdings nicht fürchten. Aus Gründen der Rechtssicherheit verzichtet das Verfassungsgericht darauf, die einzelnen Fälle für ungültig zu erklären. So kommen gerade die großen Steuerhinterzieher un- geschoren davon – Leute also wie Luis Bárcenas, Rodrigo Rato, Francisco Granados, die zwei Söhne von Jordi Pujol oder Diego Torres, Ex-Geschäftspartner von Königsschwager Iñaki Urdangarin.
Unterdessen forderte die Opposition den Rücktritt von Finanzminister Montoro. Das lehnte Regierungschef Mariano Rajoy ab. Allerdings kann es für Montoro noch zu einer offiziellen Rüge durch das Parlament kommen.