Taxis kontra Uber sich auch der Europäische Gerichtshof zu dem Streit äußern. Und es sieht ganz danach aus, als könne das traditionelle Taxi-Gewerbe als Sieger aus dem Verfahren hervorgehen. Denn Experten
Taxifahrer-Protest gegen unliebsame Online-Konkurrenz – Klage aus Spanien vor Europäischem Gerichtshof
Nichts bringt Spaniens Taxifahrer derzeit mehr zur Weißglut als die Konkurrenz von Fahrdienstvermittlern wie Uber oder Cabify. Einen Streik hat es bereits gegeben, ein weiterer soll folgen. Bald muss rechnen damit, dass das Gericht die EU-Staaten dazu berechtigt, von Uber und Co die gleichen Lizenzen zu verlangen, die auch im traditionellen Sektor nötig sind.
Madrid – tl/dpa. Immer wenn neue kollaborative Wirtschaftsformen auf traditionelle Ökonomie treffen, riecht es nach Konflikt. Doch nirgends wird er derzeit härter ausgetragen als in der Personenbeförderung. Auch in Spanien. Hier drängen Online-FahrdienstVermittler wie das US-Unternehmen Uber oder die 2011 gegründete spanische Variante Cabify auf den Markt – sehr zum Verdruss der alteingesessenen Taxi-Firmen.
Die „Taxistas“verlangen, dass für Uber- oder Cabifly-Fahrer die gleichen Regeln gelten wie für sie. Und hin und wieder bleibt es nicht bei Protest. In Sevilla werden Cabify-Autos abgefackelt. So geschehen während der Feria de Abril. Spanien ist kein Einzelfall. Weltweit laufen Taxi-Verbände Sturm gegen die neue Konkurrenz. Nicht immer mit erlaubten Mitteln.
In Spanien will es ein großer Verband jetzt auf dem Rechtsweg wissen. So hat die Asociación Profesional Élite Taxi mit Sitz in Barcelona Klage gegen die dortige un- geliebte Uber-Konkurrenz eingereicht. Das Gericht in der katalanischen Landeshauptstadt wiederum leitete die Angelegenheit weiter an die europäische Justiz. So muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klären, ob Fahrdienstvermittler wie Uber und Co. überhaupt eingeschränkt werden dürfen. Uber beschäftigt schon länger die Gerichte in europäischen Ländern. Doch nun geht es um ein verbindli- che EU-weite Regelung.
Da aber sieht es danach aus, als würde das Verfahren mit einer Schlappe für die Taxi-Konkurrenz enden. Nach Einschätzung des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar können EU-Staaten von Uber verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie traditionellen Taxi-Betriebe. Die UberApp sei dem Verkehrssektor zuzu- ordnen, heißt es in der am vergangenen Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme.
Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst zu sein und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft. Als solcher wäre Uber laut europäischem Recht von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten. Würde der EuGH der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrssektor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.
Aus Sicht des Generalanwalts übernimmt Uber indes viel mehr Tätigkeiten als ein reiner Vermittlungsservice. Die Firma kontrolliere – wenn auch indirekt – die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest und informiere besonders aktive Fahrer aktuell, wenn die Nachfrage auf bestimmten Routen steigt. Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen aber folgen die EuGH-Richter seinen Empfehlungen. Uber erklärte noch am gleichen Tag, dass sich das Unternehmen in Europa schon heute an die Regeln für Fahrdienstleister halte.
Uber und andere Online-Mitbewerber betreiben eine Handy-App, mit der Nutzer per Klick ein Taxi oder einen Mietwagen bestellen können. Die App ermittelt dabei den Preis und zeigt auch die Route an, die der Fahrer nehmen wird. Bezahlt wird online. Mit einem Klick auf dem Handy eine Fahrgelegenheit finden, diese Geschäftsidee klingt a priori praktisch.
Doch das Problem steckt in den einzelnen Uber-Angeboten. Besonders umstritten ist Uberpop. Dabei vermittelte die App Fahr-
Würde der EuGH der Auffassung seines Gutachters folgen, drohen schärfere Auflagen
gäste an private Fahrer, die ohne Taxi-Lizenz oder Personenbeförderungsschein im eigenen Auto unterwegs waren. Gerichte in vielen EU-Mitgliedsstaaten haben diesen Service verboten.
Nicht so strenge Auflagen
Auch in Spanien ist der Dienst UberPop, der eine Zeit lang angeboten wurde, bis zu einer gerichtlichen Klärung inzwischen ausgesetzt. Überhaupt hat sich das Unternehmen wegen des heftigen juristischen Gegenwinds in nahezu allen europäischen Ländern von dem Konzept verabschiedet.
Unterdessen ist Uber ausgewichen auf andere Geschäftsmodelle. So arbeitet der US-Konzern mit Chauffeurdiensten und MietwagenAnbietern zusammen. „In diesem Segment sind die Auflagen nicht so streng“, sagt Justus Haucap, Direktor des Instituts für WettbewerbsWirtschaft an der Universität Düsseldorf, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Anders als bei Taxis gebe es keine Preisbindung.
Eines dieser Modelle, das auch in Spanien angeboten wird, ist UberX. So verfügen Uber, aber auch Cabify, hierzulande über die notwendigen VTC-Lizenzen. Die Abkürzung steht für vehículo turis-
mo con conductor – Mietwagen mit Fahrer. Aus diesem Grund ist Uber der Meinung, dass sich das Unternehmen schon jetzt in Europa an die Regeln halte, die für das gesamte Gewerbe gelten.
In manchen Städten ist Uber sogar ausschließlich mit der Vermittlung regulärer Taxis aktiv. Deshalb sieht Uber dem EuGHUrteil auch gelassen entgegen: „Auch wenn wir wie ein Personenbeförderungs-Unternehmen betrachtet werden sollten, würde das an dem operativen Geschäft, das wir aktuell in den meisten europäischen Ländern betreiben, nichts ändern“, hieß es in einer in der Zeitung „El País“veröffentlichten Reaktion auf den EuGH-Generalanwalt.
Sollte es dem Taxigewerbe in dem Rechtsstreit vor dem EuGH indes gelingen, den unliebsamen Mitbewerber Uber loszuwerden, bliebe ein in dem Konflikt unbeachteter Akteur auf der Strecke: der Kunde. Ohne Wettbewerb heißt es in der Konsequenz in der Regel: höhere Preise.
Schon jetzt wird im gewöhnlichen Taxi-Gewerbe der Wettbe- werb auf doppelte Weise beschränkt: Zum einen beschränkt die Vergabe einer festen Anzahl von Konzessionen den freien Zugang zum Markt. Zum anderen legen die Behörden die Preise für die Fahrten fest. Einen Preiswettbewerb gibt es also nicht
Neue Anbieter wie Uber und Co. könnten die verkrusteten Strukturen im Taxigewerbe aufbrechen. Wäre da nicht die Tendenz, wie sie jetzt auch im Gutachten des EuGHGeneralanwalts zu tragen kommt, den Marktzugang erst recht stark zu reglementieren. Dringend benötige Reformen der nationalen Gesetze zur Lockerung der Auflagen für das Fahrdienst-Gewerbe, meint denn auch Uber, drohten vom EuGH unterlaufen zu werden.
Streiks in ganz Spanien
Am 30. Mai haben Taxifahrer in ganz Spanien gegen den Vormarsch privater Fahrdienste wie Uber und das spanische Pendant Cabify protestiert. Die Taxifahrer warfen den Unternehmen unlauteren Wettbewerb vor und forderten von der Regierung Lösungen, besonders hinsichtlich einer geregelten Lizenzvergabe.
An Flughäfen und Bahnhöfen herrschte an den Taxiständen gähnende Leere. Vor allem in Madrid und Barcelona habe sich die große Mehrheit der Fahrer an dem Ausstand beteiligt. In der Hauptstadt zogen Tausende Demonstranten lautstark über den zentralen Paseo del Prado.
Dabei benutzten sie nicht nur Hupen und Trillerpfeifen, sondern ließen auch immer wieder Knallkörper explodieren. „Taxifahrer vereint - wir werden niemals besiegt werden“, riefen die Demonstranten. Medien zufolge soll die Lage zwischen Taxifahrern und Polizei zeitweise angespannt gewesen sein.