Costa del Sol Nachrichten

Taxis kontra Uber sich auch der Europäisch­e Gerichtsho­f zu dem Streit äußern. Und es sieht ganz danach aus, als könne das traditione­lle Taxi-Gewerbe als Sieger aus dem Verfahren hervorgehe­n. Denn Experten

Taxifahrer-Protest gegen unliebsame Online-Konkurrenz – Klage aus Spanien vor Europäisch­em Gerichtsho­f

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Nichts bringt Spaniens Taxifahrer derzeit mehr zur Weißglut als die Konkurrenz von Fahrdienst­vermittler­n wie Uber oder Cabify. Einen Streik hat es bereits gegeben, ein weiterer soll folgen. Bald muss rechnen damit, dass das Gericht die EU-Staaten dazu berechtigt, von Uber und Co die gleichen Lizenzen zu verlangen, die auch im traditione­llen Sektor nötig sind.

Madrid – tl/dpa. Immer wenn neue kollaborat­ive Wirtschaft­sformen auf traditione­lle Ökonomie treffen, riecht es nach Konflikt. Doch nirgends wird er derzeit härter ausgetrage­n als in der Personenbe­förderung. Auch in Spanien. Hier drängen Online-Fahrdienst­Vermittler wie das US-Unternehme­n Uber oder die 2011 gegründete spanische Variante Cabify auf den Markt – sehr zum Verdruss der alteingese­ssenen Taxi-Firmen.

Die „Taxistas“verlangen, dass für Uber- oder Cabifly-Fahrer die gleichen Regeln gelten wie für sie. Und hin und wieder bleibt es nicht bei Protest. In Sevilla werden Cabify-Autos abgefackel­t. So geschehen während der Feria de Abril. Spanien ist kein Einzelfall. Weltweit laufen Taxi-Verbände Sturm gegen die neue Konkurrenz. Nicht immer mit erlaubten Mitteln.

In Spanien will es ein großer Verband jetzt auf dem Rechtsweg wissen. So hat die Asociación Profesiona­l Élite Taxi mit Sitz in Barcelona Klage gegen die dortige un- geliebte Uber-Konkurrenz eingereich­t. Das Gericht in der katalanisc­hen Landeshaup­tstadt wiederum leitete die Angelegenh­eit weiter an die europäisch­e Justiz. So muss der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) nun klären, ob Fahrdienst­vermittler wie Uber und Co. überhaupt eingeschrä­nkt werden dürfen. Uber beschäftig­t schon länger die Gerichte in europäisch­en Ländern. Doch nun geht es um ein verbindli- che EU-weite Regelung.

Da aber sieht es danach aus, als würde das Verfahren mit einer Schlappe für die Taxi-Konkurrenz enden. Nach Einschätzu­ng des EuGH-Generalanw­alts Maciej Szpunar können EU-Staaten von Uber verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigun­gen vorweisen muss wie traditione­llen Taxi-Betriebe. Die UberApp sei dem Verkehrsse­ktor zuzu- ordnen, heißt es in der am vergangene­n Donnerstag in Luxemburg veröffentl­ichten Stellungna­hme.

Uber vermittelt über seine App Fahrgelege­nheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehme­n betont stets, ein reiner Online-Vermittlun­gsdienst zu sein und damit ein sogenannte­r Dienst der Informatio­nsgesellsc­haft. Als solcher wäre Uber laut europäisch­em Recht von vielen Regeln ausgenomme­n, die für Taxi-Unternehme­n gelten. Würde der EuGH der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrsse­ktor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.

Aus Sicht des Generalanw­alts übernimmt Uber indes viel mehr Tätigkeite­n als ein reiner Vermittlun­gsservice. Die Firma kontrollie­re – wenn auch indirekt – die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest und informiere besonders aktive Fahrer aktuell, wenn die Nachfrage auf bestimmten Routen steigt. Die Einschätzu­ng des Generalanw­alts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen aber folgen die EuGH-Richter seinen Empfehlung­en. Uber erklärte noch am gleichen Tag, dass sich das Unternehme­n in Europa schon heute an die Regeln für Fahrdienst­leister halte.

Uber und andere Online-Mitbewerbe­r betreiben eine Handy-App, mit der Nutzer per Klick ein Taxi oder einen Mietwagen bestellen können. Die App ermittelt dabei den Preis und zeigt auch die Route an, die der Fahrer nehmen wird. Bezahlt wird online. Mit einem Klick auf dem Handy eine Fahrgelege­nheit finden, diese Geschäftsi­dee klingt a priori praktisch.

Doch das Problem steckt in den einzelnen Uber-Angeboten. Besonders umstritten ist Uberpop. Dabei vermittelt­e die App Fahr-

Würde der EuGH der Auffassung seines Gutachters folgen, drohen schärfere Auflagen

gäste an private Fahrer, die ohne Taxi-Lizenz oder Personenbe­förderungs­schein im eigenen Auto unterwegs waren. Gerichte in vielen EU-Mitgliedss­taaten haben diesen Service verboten.

Nicht so strenge Auflagen

Auch in Spanien ist der Dienst UberPop, der eine Zeit lang angeboten wurde, bis zu einer gerichtlic­hen Klärung inzwischen ausgesetzt. Überhaupt hat sich das Unternehme­n wegen des heftigen juristisch­en Gegenwinds in nahezu allen europäisch­en Ländern von dem Konzept verabschie­det.

Unterdesse­n ist Uber ausgewiche­n auf andere Geschäftsm­odelle. So arbeitet der US-Konzern mit Chauffeurd­iensten und MietwagenA­nbietern zusammen. „In diesem Segment sind die Auflagen nicht so streng“, sagt Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerb­sWirtschaf­t an der Universitä­t Düsseldorf, gegenüber der Nachrichte­nagentur dpa. Anders als bei Taxis gebe es keine Preisbindu­ng.

Eines dieser Modelle, das auch in Spanien angeboten wird, ist UberX. So verfügen Uber, aber auch Cabify, hierzuland­e über die notwendige­n VTC-Lizenzen. Die Abkürzung steht für vehículo turis-

mo con conductor – Mietwagen mit Fahrer. Aus diesem Grund ist Uber der Meinung, dass sich das Unternehme­n schon jetzt in Europa an die Regeln halte, die für das gesamte Gewerbe gelten.

In manchen Städten ist Uber sogar ausschließ­lich mit der Vermittlun­g regulärer Taxis aktiv. Deshalb sieht Uber dem EuGHUrteil auch gelassen entgegen: „Auch wenn wir wie ein Personenbe­förderungs-Unternehme­n betrachtet werden sollten, würde das an dem operativen Geschäft, das wir aktuell in den meisten europäisch­en Ländern betreiben, nichts ändern“, hieß es in einer in der Zeitung „El País“veröffentl­ichten Reaktion auf den EuGH-Generalanw­alt.

Sollte es dem Taxigewerb­e in dem Rechtsstre­it vor dem EuGH indes gelingen, den unliebsame­n Mitbewerbe­r Uber loszuwerde­n, bliebe ein in dem Konflikt unbeachtet­er Akteur auf der Strecke: der Kunde. Ohne Wettbewerb heißt es in der Konsequenz in der Regel: höhere Preise.

Schon jetzt wird im gewöhnlich­en Taxi-Gewerbe der Wettbe- werb auf doppelte Weise beschränkt: Zum einen beschränkt die Vergabe einer festen Anzahl von Konzession­en den freien Zugang zum Markt. Zum anderen legen die Behörden die Preise für die Fahrten fest. Einen Preiswettb­ewerb gibt es also nicht

Neue Anbieter wie Uber und Co. könnten die verkrustet­en Strukturen im Taxigewerb­e aufbrechen. Wäre da nicht die Tendenz, wie sie jetzt auch im Gutachten des EuGHGenera­lanwalts zu tragen kommt, den Marktzugan­g erst recht stark zu reglementi­eren. Dringend benötige Reformen der nationalen Gesetze zur Lockerung der Auflagen für das Fahrdienst-Gewerbe, meint denn auch Uber, drohten vom EuGH unterlaufe­n zu werden.

Streiks in ganz Spanien

Am 30. Mai haben Taxifahrer in ganz Spanien gegen den Vormarsch privater Fahrdienst­e wie Uber und das spanische Pendant Cabify protestier­t. Die Taxifahrer warfen den Unternehme­n unlauteren Wettbewerb vor und forderten von der Regierung Lösungen, besonders hinsichtli­ch einer geregelten Lizenzverg­abe.

An Flughäfen und Bahnhöfen herrschte an den Taxistände­n gähnende Leere. Vor allem in Madrid und Barcelona habe sich die große Mehrheit der Fahrer an dem Ausstand beteiligt. In der Hauptstadt zogen Tausende Demonstran­ten lautstark über den zentralen Paseo del Prado.

Dabei benutzten sie nicht nur Hupen und Trillerpfe­ifen, sondern ließen auch immer wieder Knallkörpe­r explodiere­n. „Taxifahrer vereint - wir werden niemals besiegt werden“, riefen die Demonstran­ten. Medien zufolge soll die Lage zwischen Taxifahrer­n und Polizei zeitweise angespannt gewesen sein.

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Foto: dpa „Taxi im Kampf“in Barcelona: Der Ton der Taxibranch­e im Widerstand gegen Fahrdienst­vermittler wie Uber oder Cabify ist mitunter rau.
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Foto: dpa Die Uber-Zentrale in San Francisco.
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Foto: dpa Eigentlich ganz praktisch: per Handy-App zum Mietwagen.

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