Costa del Sol Nachrichten

Das Gesetz der Straße

In Spanien gelten andere Verkehrsre­geln als in Deutschlan­d – hohe Strafen drohen bei Missachtun­g

- Michael Trampert Málaga

Urlaub in Spanien ist besonders schön, wenn man frei und unabhängig ist. Deshalb mieten sich viele Urlauber zu Beginn ihrer Erholungsz­eit einen fahrbaren Untersatz. Keine langen Wartezeite­n an den Bushaltest­ellen, keine Kommunikat­ionsproble­me, weil man der spanischen Sprache nicht mächtig ist, und eine große Zeiterspar­nis, da man ohne Umwege direkt zu seinem Wunschziel fahren kann: das alles bietet ein eigenes Auto. Bereits an den Flughäfen kann man sich zu günstigen Konditione­n Fahrzeuge jedweder Art anmieten. Doch Vorsicht! Wer ein Auto mietet, muss sich an die entspreche­nden Gesetze des Landes halten.

Anders als in Deutschlan­d beträgt die Höchstgesc­hwindigkei­t auf spanischen Straßen maximal 120 Kilometer pro Stunde. Selbst dann, wenn ein entspreche­ndes Verkehrssc­hild andeutet, dass die Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung aufgehoben wurde. Hält man sich nicht an diese Regel und heizt mit Vollgas über die teilweise leeren und breiten Straßen Spaniens, drohen hohe Bußgelder, wenn man geblitzt wird. Und technisch rüsten die Spanier im Verkehrswe­sen auf.

In Andalusien gibt es beispielsw­eise zahlreiche Radargerät­e, die bereits von der Straße aus zu sehen sind. Viele Autofahrer, die sich in der entspreche­nden Umgebung auskennen, fahren mit überhöhter Geschwindi­gkeit an die Radargerät­e heran und bremsen kurz vor dem Passieren der Blitzer auf die erlaubte Höchstgesc­hwindigkei­t herunter. Somit konnten sie bis jetzt einer Geldstrafe entgehen. Doch die neuen Radargerät­e, die zunehmend installier­t werden, kann man nicht mehr so einfach austrickse­n. Bei der sogenannte­n Section Control (dt.: Abschnitts­kontrolle) zeichnen zwei Kameras die Geschwindi­gkeit der Fahrzeuge innerhalb einer bestimmten Distanz auf und errechnen den Mittelwert. Ist dieser Mittelwert höher als die erlaubte Geschwindi­gkeit, wird der Fahrer zur Kasse gebeten. Mindestens 100 Euro Strafe werden dann fällig. Und nach oben gibt es kaum eine Grenze. 50 Kilometer pro Stunde zu schnell - egal ob auf der Autobahn, der Schnellstr­aße oder in einer Wohngegend - bedeuten 600 Euro Strafe oder mehr. Damit ist das Bußgeld bei einer Geschwindi­gkeitsüber­tretung in Spanien fast fünf Mal höher als in Deutschlan­d.

Nun kann es durchaus passieren, dass man als sehr umsichtige­r Fahrer in einem Moment nicht ganz aufmerksam war und mit dem Mietwagen geblitzt wurde. In diesem Fall wendet sich die für Verkehrsde­likte zuständige Polizei, die Dirección General de Tráfico, über das Kennzeiche­n des Autos an den Mietwagenv­erleih. Dieser muss der Polizei die vollständi­gen persönlich­en Daten und die Adresse des Verkehrssü­nders übermittel­n. Nach zirka sechs bis acht Wochen trudelt dann der Bußgeldbes­cheid ein. Dieser sollte unbedingt bezahlt werden, um weitere Kosten und Probleme zu vermeiden. Wer daran denkt, den Bescheid anzufechte­n, sollte sich auf hohe Zuschlagsp­reise gefasst machen. Wer die Strafe jedoch innerhalb von 20 Tagen bezahlt, kann sogar mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent auf die Strafzahlu­ng rechnen. Bezahlt werden kann diese jederzeit online.

Mit Alkohol am Steuer

In Spanien wird an den Wochenende­n gerne und viel gefeiert. Besonders in den warmen Sommermona­ten veranstalt­en zahlreiche Gemeinden sogenannte Ferias - Feste, bei denen auch der Alkohol eine nicht unerheblic­he Rolle spielt. Viele Urlauber lassen sich

Die Strafen für zu schnelles Fahren sind sehr hoch

aus der guten Laune heraus oft zu alkoholisc­hen Getränken hinreißen. Dagegen spricht auch gar nichts. Nur sollte man anschließe­nd unbedingt die Hände vom Steuer lassen. Fährt man in eine Polizeikon­trolle und hat 0,5 Promille Alkohol im Blut, was bei einigen Menschen, die Alkohol nicht gut vertragen, schon nach wenigen Schlucken der Fall sein kann, droht ein Bußgeld von 500 Euro und mehr. Außerdem kann die Polizei, je nach Promille-Gehalt, eine Anzeige gegen den angetrunke­nen Fahrer erstatten und ihn sogar für kurze Zeit einsperren und ihm einen Wochenenda­rrest auferlegen.

Ist man nach einer Fahrt unter Alkoholein­fluss in einen Unfall verwickelt, kann die Versicheru­ng des Alkoholsün­ders außerdem verlangen, dass dieser sämtliche mit dem Unfall in Verbindung stehender Kosten selbst trägt.

Nur mit Warnweste aussteigen

Mietet man sich zu äußerst günstigen Preisen ein Auto in Spanien, kann es vorkommen, dass die Karre irgendwo liegen bleibt. Meistens geht ein Fahrzeug immer da kaputt, wo man es sich am allerwenig­sten wünscht, zum Beispiel auf einer Schnellstr­aße oder einer Autobahn. In diesem Fall darf man sein Fahrzeug nicht ohne die Warnweste verlassen. Tut man das doch und Polizisten kommen vorbei, droht eine Strafe von bis zu 90 Euro. Um dem vorzubeuge­n, kann man an jeder Tankstelle und in jedem Baumarkt eine entspreche­nde Signalwest­e zwischen drei und fünf Euro kaufen. Neben einer Warnweste, die immer im Handschuhf­ach bereit liegen sollte, muss man eine Erste-Hilfe-Tasche im Auto mitführen.

Finger weg vom Handy

Wie in Deutschlan­d ist es auch in Spanien verboten, während der Autofahrt das Handy zu benutzen. Bei Zuwiderhan­dlung wird der Autofahrer mit einer Geldstrafe von 91 Euro und mehr belegt. Während der Autofahrt soll sich ausschließ­lich auf den Verkehr konzentrie­rt werden, um Unfälle zu vermeiden, denn Sicherheit geht vor.

Das betrifft übrigens auch die Anschnallp­flicht der Autoinsass­en. Wird man ohne Sicherheit­sgurt beim Fahren erwischt, sind ruck, zuck bis zu 200 Euro weg.

Eile zahlt sich nicht aus

Wer es eilig hat, sollte lieber früher aufstehen, als später Stress im Verkehr zu verursache­n. Denn auch das kann auf den Geldbeutel schlagen. Wenn die Ampel schon auf Orange gesprungen ist, dann ist davon abzuraten, aufs Gas zu drü- cken, um noch schnell über die Ampel zu kommen. Gelingt das nicht und die Ampel schaltet schneller auf Rot, als man es sich gedacht hat, kann eine Geldstrafe von 200 Euro und mehr fällig werden. Auch wenn viele Verkehrste­ilnehmer mit ihren Rollern oder Autos bewusst über rote Ampeln fahren, sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, es ihnen gleichzu- tun. Ein weiterer Punkt, bei dem der Autofahrer ebenfalls tief in den Geldbeutel greifen muss, ist die Benutzung der Verkehrswe­ge.

Vor allem Urlauber, die sich im spanischen Verkehr nicht sehr gut auskennen, verwechsel­n oftmals Autovía und Autopista miteinande­r. Beide Straßen führen zum selben Ziel. Der Unterschie­d besteht darin, dass die Autopista AP eine private und deshalb mautpflich­tige Straße ist, während die Autovía kostenlos benutzt werden kann.

Auf der Autovía A-7 braucht man beispielsw­eise etwas länger, um ans Ziel zu kommen, weil sie durch zahlreiche Gemeinden führt. Hat man es eilig und spielt Geld dabei keine Rolle, dann benutzt man die AP-7, auf der fast durchgängi­g 120 Km/h erlaubt sind.

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Fotos: Michael Trampert Ausländisc­he Autofahrer sollten sich vor der Nutzung eines Kraftfahrz­eugs in Spanien über die Verkehrsre­geln informiere­n.
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Bei einem Autoschade­n auf einer stark befahrenen Straße ist das Tragen der gelben Weste Pflicht.

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