Das Gesetz der Straße
In Spanien gelten andere Verkehrsregeln als in Deutschland – hohe Strafen drohen bei Missachtung
Urlaub in Spanien ist besonders schön, wenn man frei und unabhängig ist. Deshalb mieten sich viele Urlauber zu Beginn ihrer Erholungszeit einen fahrbaren Untersatz. Keine langen Wartezeiten an den Bushaltestellen, keine Kommunikationsprobleme, weil man der spanischen Sprache nicht mächtig ist, und eine große Zeitersparnis, da man ohne Umwege direkt zu seinem Wunschziel fahren kann: das alles bietet ein eigenes Auto. Bereits an den Flughäfen kann man sich zu günstigen Konditionen Fahrzeuge jedweder Art anmieten. Doch Vorsicht! Wer ein Auto mietet, muss sich an die entsprechenden Gesetze des Landes halten.
Anders als in Deutschland beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf spanischen Straßen maximal 120 Kilometer pro Stunde. Selbst dann, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild andeutet, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wurde. Hält man sich nicht an diese Regel und heizt mit Vollgas über die teilweise leeren und breiten Straßen Spaniens, drohen hohe Bußgelder, wenn man geblitzt wird. Und technisch rüsten die Spanier im Verkehrswesen auf.
In Andalusien gibt es beispielsweise zahlreiche Radargeräte, die bereits von der Straße aus zu sehen sind. Viele Autofahrer, die sich in der entsprechenden Umgebung auskennen, fahren mit überhöhter Geschwindigkeit an die Radargeräte heran und bremsen kurz vor dem Passieren der Blitzer auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit herunter. Somit konnten sie bis jetzt einer Geldstrafe entgehen. Doch die neuen Radargeräte, die zunehmend installiert werden, kann man nicht mehr so einfach austricksen. Bei der sogenannten Section Control (dt.: Abschnittskontrolle) zeichnen zwei Kameras die Geschwindigkeit der Fahrzeuge innerhalb einer bestimmten Distanz auf und errechnen den Mittelwert. Ist dieser Mittelwert höher als die erlaubte Geschwindigkeit, wird der Fahrer zur Kasse gebeten. Mindestens 100 Euro Strafe werden dann fällig. Und nach oben gibt es kaum eine Grenze. 50 Kilometer pro Stunde zu schnell - egal ob auf der Autobahn, der Schnellstraße oder in einer Wohngegend - bedeuten 600 Euro Strafe oder mehr. Damit ist das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsübertretung in Spanien fast fünf Mal höher als in Deutschland.
Nun kann es durchaus passieren, dass man als sehr umsichtiger Fahrer in einem Moment nicht ganz aufmerksam war und mit dem Mietwagen geblitzt wurde. In diesem Fall wendet sich die für Verkehrsdelikte zuständige Polizei, die Dirección General de Tráfico, über das Kennzeichen des Autos an den Mietwagenverleih. Dieser muss der Polizei die vollständigen persönlichen Daten und die Adresse des Verkehrssünders übermitteln. Nach zirka sechs bis acht Wochen trudelt dann der Bußgeldbescheid ein. Dieser sollte unbedingt bezahlt werden, um weitere Kosten und Probleme zu vermeiden. Wer daran denkt, den Bescheid anzufechten, sollte sich auf hohe Zuschlagspreise gefasst machen. Wer die Strafe jedoch innerhalb von 20 Tagen bezahlt, kann sogar mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent auf die Strafzahlung rechnen. Bezahlt werden kann diese jederzeit online.
Mit Alkohol am Steuer
In Spanien wird an den Wochenenden gerne und viel gefeiert. Besonders in den warmen Sommermonaten veranstalten zahlreiche Gemeinden sogenannte Ferias - Feste, bei denen auch der Alkohol eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Viele Urlauber lassen sich
Die Strafen für zu schnelles Fahren sind sehr hoch
aus der guten Laune heraus oft zu alkoholischen Getränken hinreißen. Dagegen spricht auch gar nichts. Nur sollte man anschließend unbedingt die Hände vom Steuer lassen. Fährt man in eine Polizeikontrolle und hat 0,5 Promille Alkohol im Blut, was bei einigen Menschen, die Alkohol nicht gut vertragen, schon nach wenigen Schlucken der Fall sein kann, droht ein Bußgeld von 500 Euro und mehr. Außerdem kann die Polizei, je nach Promille-Gehalt, eine Anzeige gegen den angetrunkenen Fahrer erstatten und ihn sogar für kurze Zeit einsperren und ihm einen Wochenendarrest auferlegen.
Ist man nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt, kann die Versicherung des Alkoholsünders außerdem verlangen, dass dieser sämtliche mit dem Unfall in Verbindung stehender Kosten selbst trägt.
Nur mit Warnweste aussteigen
Mietet man sich zu äußerst günstigen Preisen ein Auto in Spanien, kann es vorkommen, dass die Karre irgendwo liegen bleibt. Meistens geht ein Fahrzeug immer da kaputt, wo man es sich am allerwenigsten wünscht, zum Beispiel auf einer Schnellstraße oder einer Autobahn. In diesem Fall darf man sein Fahrzeug nicht ohne die Warnweste verlassen. Tut man das doch und Polizisten kommen vorbei, droht eine Strafe von bis zu 90 Euro. Um dem vorzubeugen, kann man an jeder Tankstelle und in jedem Baumarkt eine entsprechende Signalweste zwischen drei und fünf Euro kaufen. Neben einer Warnweste, die immer im Handschuhfach bereit liegen sollte, muss man eine Erste-Hilfe-Tasche im Auto mitführen.
Finger weg vom Handy
Wie in Deutschland ist es auch in Spanien verboten, während der Autofahrt das Handy zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung wird der Autofahrer mit einer Geldstrafe von 91 Euro und mehr belegt. Während der Autofahrt soll sich ausschließlich auf den Verkehr konzentriert werden, um Unfälle zu vermeiden, denn Sicherheit geht vor.
Das betrifft übrigens auch die Anschnallpflicht der Autoinsassen. Wird man ohne Sicherheitsgurt beim Fahren erwischt, sind ruck, zuck bis zu 200 Euro weg.
Eile zahlt sich nicht aus
Wer es eilig hat, sollte lieber früher aufstehen, als später Stress im Verkehr zu verursachen. Denn auch das kann auf den Geldbeutel schlagen. Wenn die Ampel schon auf Orange gesprungen ist, dann ist davon abzuraten, aufs Gas zu drü- cken, um noch schnell über die Ampel zu kommen. Gelingt das nicht und die Ampel schaltet schneller auf Rot, als man es sich gedacht hat, kann eine Geldstrafe von 200 Euro und mehr fällig werden. Auch wenn viele Verkehrsteilnehmer mit ihren Rollern oder Autos bewusst über rote Ampeln fahren, sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, es ihnen gleichzu- tun. Ein weiterer Punkt, bei dem der Autofahrer ebenfalls tief in den Geldbeutel greifen muss, ist die Benutzung der Verkehrswege.
Vor allem Urlauber, die sich im spanischen Verkehr nicht sehr gut auskennen, verwechseln oftmals Autovía und Autopista miteinander. Beide Straßen führen zum selben Ziel. Der Unterschied besteht darin, dass die Autopista AP eine private und deshalb mautpflichtige Straße ist, während die Autovía kostenlos benutzt werden kann.
Auf der Autovía A-7 braucht man beispielsweise etwas länger, um ans Ziel zu kommen, weil sie durch zahlreiche Gemeinden führt. Hat man es eilig und spielt Geld dabei keine Rolle, dann benutzt man die AP-7, auf der fast durchgängig 120 Km/h erlaubt sind.