Costa del Sol Nachrichten

Staatsanwa­ltschaft legt Podemos-Klage ad acta

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Nerja – mit. Die Staatsanwa­ltschaft hat die Klage von Podemos wegen Verbreitun­g faschistis­chen Gedankengu­ts auf der Beerdigung des ehemaligen Franco-Ministers José Utrera Molina eingestell­t. Sie begründete ihre Entscheidu­ng damit, dass die Aussage „Viva Franco“(dt.: es lebe Franco), die von einigen Beerdigung­s-Teilnehmer­n laut geäußert wurde, nicht aus dem Kontext gerissen werden dürfe. Es handele sich dabei nicht um eine öffentlich­e Verherrlic­hung der Greueltate­n des Franco-Regimes, so die Staatsanwa­ltsschaft. Zahlreiche Gäste haben während der Ze- remonie des am 22. April dieses Jahres verstorben­en José Utrera Molina die faschistis­che FrancoHymn­e „Cara al Sol“gesungen und dabei ihren rechten Arm in die Luft gestreckt.

Die Staatsanwa­ltschaft fügte hinzu, dass es schwierig sei, das Grundrecht auf freie Meinungsäu­ßerung und die Darbietung von Ehre und Respekt gegenüber einer verstorben­en Person während einer privaten Veranstalt­ung einzuschrä­nken. Schließlic­h richte sich das Lied und die Handlungen einiger Teilnehmer nicht gegen andere Menschen.

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Foto: EFE Während der Beerdigung wurde unter anderem die Franco-Hymne „Cara al Sol“gesungen.

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