Staatsanwaltschaft legt Podemos-Klage ad acta
Nerja – mit. Die Staatsanwaltschaft hat die Klage von Podemos wegen Verbreitung faschistischen Gedankenguts auf der Beerdigung des ehemaligen Franco-Ministers José Utrera Molina eingestellt. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage „Viva Franco“(dt.: es lebe Franco), die von einigen Beerdigungs-Teilnehmern laut geäußert wurde, nicht aus dem Kontext gerissen werden dürfe. Es handele sich dabei nicht um eine öffentliche Verherrlichung der Greueltaten des Franco-Regimes, so die Staatsanwaltsschaft. Zahlreiche Gäste haben während der Ze- remonie des am 22. April dieses Jahres verstorbenen José Utrera Molina die faschistische FrancoHymne „Cara al Sol“gesungen und dabei ihren rechten Arm in die Luft gestreckt.
Die Staatsanwaltschaft fügte hinzu, dass es schwierig sei, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und die Darbietung von Ehre und Respekt gegenüber einer verstorbenen Person während einer privaten Veranstaltung einzuschränken. Schließlich richte sich das Lied und die Handlungen einiger Teilnehmer nicht gegen andere Menschen.