Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Auf einer Fahrt mit meinem Wohnmobil erlitt ich auf einer spanischen Landstraße in Richtung Deutschland einen Verkehrsunfall. Bei diesem Unfall wurde mein Fahrzeug schwer beschädigt und meine Familie zog sich zahlreiche Verletzungen zu. Ich bin der Meinung, dass wir nicht die Schuldigen des Unfalls sind, aber wir wissen nicht, wie wir das Beschwerdeverfahren einleiten sollen.
Das ist verständlich. Auch wenn Sie davon keine Kenntnis besitzen, so besteht in diesem Falle bereits eine „offene“Gerichtsverhandlung. Da Sie bisher keine Beschwerde eingereicht haben, ist es den Regeln nach so, dass Sie provisorisch archiviert wurden und Sie sollten deshalb so schnell wie möglich, mit Unterstützung einer qualifizierten Person, die Formalitäten der Beschwerde einleiten.
Ist es notwendig, die Eigentümerge- meinschaft zu fragen, wenn ich Gitter an meine Fenster anbringen lassen will, die in den „Innenhof“gehen, um dadurch einen besseren Schutz vor Einbruch zu gewährleisten?
Ja, das ist in diesem Falle notwendig, da solche Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören. Sollten die Eigentümer Ihnen dies verweigern, obwohl es eine Sicherheitsmaßnahme ist, dann können Sie nur gerichtlich dagegen vorgehen.
Ich bin bereits seit fast zwei Jahren arbeitslos und deswegen bin ich sehr froh, dass ich meine Wohnung loswerden konnte. Der Verkauf ging Gott sei Dank ziemlich schnell über die Bühne. Allerdings habe ich vor einigen Tagen ein Schreiben von meiner Gemeinde erhalten, in dem die Rede von einer versäumten Zahlung wegen „Plusvalía“ist und ich deswegen auch noch eine Strafe zu zahlen hätte. Kann das seine Richtigkeit haben? Niemand hat mich beim Verkauf darüber informiert, dass ich noch irgendetwas an Steuern zu zahlen hätte. Würde die Strafe wegfallen, wenn ich den entsprechenden Betrag für die sogenannte „Plusvalía“bezahle?
Beim Verkauf einer Immobilie (Geschäft oder Wohnen) ist die anfallende gemeindliche Wertzuwachssteuer in der Regel vom Verkäufer zu begleichen. Sollte diese allerdings nicht binnen einer bestimmten Frist bezahlt werden, leitet die zuständige Behörde ein entsprechendes Verwaltungsverfahren ein und legt die genau zu begleichende Strafe fest. Die Frist, in der Sie übrigens die gemeindliche Wertzuwachssteuer hätten begleichen müssen, wäre 30 Arbeitstage gewesen. Somit scheint auf Anhieb alles in Ihrem Fall seine Richtigkeit zu haben.