Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Auf einer Fahrt mit meinem Wohnmobil erlitt ich auf einer spanischen Landstraße in Richtung Deutschlan­d einen Verkehrsun­fall. Bei diesem Unfall wurde mein Fahrzeug schwer beschädigt und meine Familie zog sich zahlreiche Verletzung­en zu. Ich bin der Meinung, dass wir nicht die Schuldigen des Unfalls sind, aber wir wissen nicht, wie wir das Beschwerde­verfahren einleiten sollen.

Das ist verständli­ch. Auch wenn Sie davon keine Kenntnis besitzen, so besteht in diesem Falle bereits eine „offene“Gerichtsve­rhandlung. Da Sie bisher keine Beschwerde eingereich­t haben, ist es den Regeln nach so, dass Sie provisoris­ch archiviert wurden und Sie sollten deshalb so schnell wie möglich, mit Unterstütz­ung einer qualifizie­rten Person, die Formalität­en der Beschwerde einleiten.

Ist es notwendig, die Eigentümer­ge- meinschaft zu fragen, wenn ich Gitter an meine Fenster anbringen lassen will, die in den „Innenhof“gehen, um dadurch einen besseren Schutz vor Einbruch zu gewährleis­ten?

Ja, das ist in diesem Falle notwendig, da solche Fenster zum Gemeinscha­ftseigentu­m gehören. Sollten die Eigentümer Ihnen dies verweigern, obwohl es eine Sicherheit­smaßnahme ist, dann können Sie nur gerichtlic­h dagegen vorgehen.

Ich bin bereits seit fast zwei Jahren arbeitslos und deswegen bin ich sehr froh, dass ich meine Wohnung loswerden konnte. Der Verkauf ging Gott sei Dank ziemlich schnell über die Bühne. Allerdings habe ich vor einigen Tagen ein Schreiben von meiner Gemeinde erhalten, in dem die Rede von einer versäumten Zahlung wegen „Plusvalía“ist und ich deswegen auch noch eine Strafe zu zahlen hätte. Kann das seine Richtigkei­t haben? Niemand hat mich beim Verkauf darüber informiert, dass ich noch irgendetwa­s an Steuern zu zahlen hätte. Würde die Strafe wegfallen, wenn ich den entspreche­nden Betrag für die sogenannte „Plusvalía“bezahle?

Beim Verkauf einer Immobilie (Geschäft oder Wohnen) ist die anfallende gemeindlic­he Wertzuwach­ssteuer in der Regel vom Verkäufer zu begleichen. Sollte diese allerdings nicht binnen einer bestimmten Frist bezahlt werden, leitet die zuständige Behörde ein entspreche­ndes Verwaltung­sverfahren ein und legt die genau zu begleichen­de Strafe fest. Die Frist, in der Sie übrigens die gemeindlic­he Wertzuwach­ssteuer hätten begleichen müssen, wäre 30 Arbeitstag­e gewesen. Somit scheint auf Anhieb alles in Ihrem Fall seine Richtigkei­t zu haben.

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