Anmelden in Spanien
Die melderechtlichen Vorschriften in fünf Schritten und was sie besagen – Folge 6
Das Anmelden ist nicht sonderlich beliebt bei den deutsche Residenten auf der Insel. Möglichst wird es vermieden, um nur keine negativen Konsequenzen zu erleben – vor allem in steuerlicher Hinsicht, aber auch sonst weiß man ja nie.... Dabei wird übersehen, dass in rechtlicher Hinsicht nur entscheidend ist, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Darüber sagt die Erfüllung melderechtlicher Vorschriften aber absolut nichts aus!
Weder die Anmeldung in Spanien bei der Gemeinde (Empadronamiento) noch die ausländerpolizeiliche Registrierung sagen für sich genommen etwas über Ihren rechtlichen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt aus!
Beides hat auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das anzuwendende Steuer- oder Erbrecht! Allerdings haben Sie unter Umständen einen erhöhten Erklärungsbedarf, wenn es auf die Frage des Lebensmittelpunktes einmal ankommt.
All diese Anmeldungen können nur Anzeichen dafür sein, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien liegt, sie genügen aber keinesfalls für sich genommen! Erster Schritt: Abmelden Deutschland?
Eine gesetzliche Abmeldepflicht besteht in Deutschland seit dem Jahr 2015 nur dann, wenn die deutsche Wohnung aufgegeben wird und keine andere Wohnung in Deutschland besteht.
Nur wenn Sie dauerhaft nach Spanien umsiedeln wollen, melden Sie sich ab. Bewahren Sie die Abmeldebescheinigung gut auf; Sie benötigen sie zur Vorlage bei der Botschaft oder bei den Konsulaten.
Für die Anmeldung in Spanien ist es unerheblich, ob Sie sich in Deutschland abgemeldet haben. Zweiter Schritt: Anmeldung als „Empadronamiento“in Spanien Dies ist der noch mit am wenigsten Bürokratie verbundene Schritt, So gehen Sie vor:
Sobald Sie eine Wohnung in Spanien haben, melden Sie sich beim Rathaus der Gemeinde Ihres Wohnsitzes, dem Ayuntamiento, an. Das sollte möglichst innerhalb von drei Monaten geschehen, feste Fristen gibt es aber nicht. Sie benötigen:
Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Einen Nachweis der Wohnung in Spanien (Mietvertrag, Untermietvertrag, Nachweis über Grundeigentum, Kaufurkunde).
Sie müssen angeben: Name, Anschrift, Nationalität, Geburtsort und -datum, Schul- und Universitätsabschluss (evtl. weitere Angaben, je nach Region in Spanien unterschiedlich).
Manche Gemeinden verlangen neuerdings auch bereits eine Bescheinigung über die ausländerpolizeiliche Registrierung (siehe sogleich: Dritter Schritt). Das kann zwar nach Auffassung der Regierung in Madrid nicht verlangt werden – es hilft Ihnen aber letztlich doch nichts.
Das Empadronamiento ist für die Gemeinde besonders wichtig. Nach der Einwohnerzahl erhält die Gemeinde Finanzzuweisungen von der Autonomen Region. Sie sind also auch mitverantwortlich dafür, welche Dienste die Gemeinde speziell für Ausländer anbieten kann!
Wichtig: Mit dem Empadronamiento sind viele Rechte verbunden:
Sie können bei Gemeinderatswahlen aktiv wählen, wenn Sie sich in das Wählerregister eingetragen haben. Diese Eintragung in das Wählerregister sollten Sie auch beantragen.
Sie können sich auch als Stadtratsmitglied zur Wahl stellen! Nicht wenige Deutsche haben das bereits erfolgreich getan.
Sie haben Anspruch auf alle Sozialdienste der Gemeinde.
Viele Gemeinden bieten Vergünstigungen und Sprachkurse für Residenten an.
Sie haben Sie Vergünstigun- gen bei den Fahrpreisen zum Festland. Dazu brauchen Sie aber auch die Registrierung (nächster Schritt).
Eventuell wird nach der Antragstellung ein Bediensteter der Gemeinde überprüfen, ob Sie tatsächlich am angegebenen Ort wohnen. Denn Sie werden erst aufgrund eines Berichtes der Ortspolizei durch einen Beschluss des Gemeinderates gewissermaßen eingebürgert. Dritter Schritt: Registrierung bei der Ausländerpolizei Früher gab es die beliebte „Residencia“, die aber gegen Europarecht verstieß, weil sie nach Meinung der EU-Kommission eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern mit Spaniern darstellte. Zunächst gab es dann statt der schönen scheckkartengroßen Tarjeta nur noch ein hässliches grünes DIN-A-4-Blatt mit der Registrierung als EU-Ausländer. Inzwischen gibt es wieder eine Scheckkarte; da es aber kein Foto darauf geben darf, gilt das Blatt nur in Verbindung mit dem deutschen Pass oder Personalausweis.
Der bürokratische Aufwand zur Erlangung der Registrierung ist erheblich:
Innerhalb von drei Monaten nach Einreise muss die Registrierung erfolgen (was allerdings in der Regel mangels Einreisedatum kaum nachprüfbar ist).
Zu beantragen ist diese bei der Ausländerbehörde „Oficina de Extranjeros“oder bei der Nationalpolizei „Policía Nacional“.
Sie erhalten dann das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea“– auf dem Dokument steht irrtümlich aber nur „Certificado de Ciudadano de la Union“. Dieses Dokument ersetzt die früher ausgegebene „Residencia“und ist, zusammen mit Ihrem Personalausweis, gewissermaßen Ihr „spanischer Pass“
Sie benötigen für die Beantragung folgende Unterlagen:
Das ausgefüllte Antragsformular EX 18 (im Ratgeber abgedruckt mit deutscher Ausfüllanleitung).
Ihren Personalausweis oder Reisepass und eine Kopie davon.
Unter Umständen einen Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung (unterschiedliche Handhabung; eist Versicherungspolice und übersetzte Bestätigung er Versicherung).
Nachweis, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, m ohne staatliche Hilfen leben zu können (z.B. Rentenbescheid).
Gegebenenfalls Ihre abgelaufene alte „Tarjeta de Residencia“
Den Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr (siehe unten N.I.E.).
Das klingt vielleicht einfach, bedeutet aber unter Umständen viele Behördengänge und lange Wartezeiten. Um den Zeitaufwand etwas zu verkürzen, empfiehlt es sich, die Registrierung mit dem Antrag auf die N.I.E. zu verbinden, zumal die gleichen Behörden für beides zuständig sind. Dies müssen Sie der Ausländerbehörde aber ganz klar sagen! Vierter Schritt: Die Steuernummer N.I.E. Die N.I.E. (Número de Identificatión de Extranjero) ist die spanische Steuernummer. Sie dient der Identifizierung von Ausländern bei geschäftlichen oder beruflichen Aktivitäten und erleichtert viele Geschäfte des Alltags. Ohne sie ist es schwierig, ein Bankkonto zu eröffnen, ein Auto oder eine Immobilie zu kaufen, einen Telefonanschluss anzumelden und vieles mehr.
Mit der N.I.E. werden Sie aber nicht automatisch in Spanien steuerpflichtig; denn die N.I.E. ist nur eine technische Identifizierungsnummer. Die N.I.E. kann übrigens auch beantragt werden, wenn man sich nicht in Spanien anmeldet oder dort wohnt. Dann wird sie in Deutschland bei den spanischen Auslandsvertretungen (Botschaft und Konsulate) beantragt. Ein Antragsformular findet sich im Anhang des Ratgebers.
In Spanien stellt man den Antrag bei der zuständigen Oficina de Extranjeros, (Ausländerabteilung) bzw. Comisaría de Policía (Polizeikommissariat). Sie benötigen für die Anmeldung:
Ihren Pass oder Personalausweis und eine Kopie davon.
Das korrekt zweifach ausgefüllte Formular EX-15 (Formular mit deutscher Ausfüllanleitung im Anhang).
Einen Nachweis über den Grund für die Beantragung. Hiersollten Sie angeben: „Eröffnung eines Bankkontos“. Dazu beantragen Sie eine Kontoeröffnung bei einer Bank und Sie erhalten einen Nachweis darüber, den Sie vorlegen. Ob Sie das Konto wirklich später eröffnen, ist unerheblich.
Nachweis der Zahlung der Gebühren: Sie können die Gebühren für Registrierung und N.I.E. nicht bei der Behörde einzahlen (weil Sie noch keine N.I.E. haben), sondern erhalten von der Ausländerbehörde einen Zahlschein, mit dem Sie auf einer Bank den Betrag einzahlen. Die gestempelte Bestätigung der Bank ist der erforderliche Nachweis. Fünfter Schritt: Die Daueraufenthaltsgenehmigung Dazu müssen Sie bei der Ausländerbehörde lediglich das Formular EX 11 ausfüllen (Formular im Anhang des Ratgebers). Sie sind berechtigt, aber nicht verpflichtet dazu. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür:
Fünf Jahre legaler und dokumentierter Aufenthalt.
Keine Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten im Jahr, bei Krankheit auch ein Jahr möglich.
Geltungsdauer mindestens zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.
Das ganze Verfahren der Anmeldungen kann für Sie leicht einige Tage in Anspruch nehmen. Danach werden Sie aber sicherlich nie wieder über den deutschen Amtsschimmel schimpfen!
Tipp: In Spanien gibt es vor Ort zahlreiche private Dienstleister, die Ihnen Behördengänge abnehmen. Das kostet zwar einiges, kann aber für deutsche Residenten, die zudem oft mit Sprachschwierigkeiten zu kämpfen haben, eine sinnvolle Alternative sein. Ihre Gemeindeverwaltung in Spanien kann Ihnen Kontaktdaten dazu geben. Allerdings ist für die Registrierung jetzt das persönliche Erscheinen vorgeschrieben.