Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
In der Eigentumsgemeinschaft, wo ich wohne, haben wir einen Nachbarn, der seit einiger Zeit sehr viel Lärm verursacht. Ständig veranstaltet er Partys in seiner Wohnung und die Musik läuft bis zu den Morgenstunden. Er respektiert weder die Uhrzeit noch die Wochentage. Meine Kinder wachen ständig durch den Lärm auf und es geht nicht nur mir so. Fast alle haben kleine Kinder, die ihren Schlaf brauchen. Es ist nervenraubend und wir sind alle mit dieser Situation überfordert. Er reagiert einfach nicht, obwohl wir schon mehrere Briefe geschrieben haben mit der Bitte, die Uhrzeiten zu respektieren und es passiert einfach nichts. Er macht munter weiter. Was können wir tun?
In erster Linie muss jeder Eigentümer sich an die Vorschriften, die in den Statuten der Eigentumsgemeinschaft verfasst sind, halten. Des weiteren schreibt das Gesetz vor, dass Veranstaltungen im Haus, laute Musik oder ähnliches nur bis zu einer gewissen Uhrzeit oder mit Erlaubnis der anderen Nachbarn, stattfinden können. Sie sollten beim nächsten Mal die Polizei anrufen, damit Ihr Nachbar eine Mahnung bekommt, vielleicht wird ihm dann bewusst, dass er die Nachbarn zu respektieren hat. Die Eigentumsgemeinschaft kann diesbezüglich auch vor Gericht ziehen, um eine Anzeige gegen den Ruhestörer einzureichen.
Im September 2016 hatten wir in meiner Eigentümergemeinschaft einige Wasserschäden. Die gemeinschaftliche Dachterrasse und weitere Terrassen sowie die Gemeinschaftsgarage schienen nämlich undicht zu sein, da es immer wieder reinregnete. Unsere Baufirma hatte auch gleich zugesagt, alles sofort in Ordnung zu bringen, was sie ja auch im Sommer letzten Jahres veranlasste. Allerdings regnete es im Sommer nicht, wodurch wir erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckten, dass die Fehler wohl immer noch nicht ganz behoben wurden, da die meisten Risse wieder zum Vorschein kamen und es somit beim ersten Regen gleich wieder reintröpfelte und unsere Garage, wie gehabt, unter Wasser stand. Die Baufirma hat seitdem ständig versucht, sich da rauszureden. Nun sind wir Eigentümer ziemlich sauer und wollten demnächst, sobald wieder ein bisschen Geld in die Gemeinschaftskasse kommt, uns einen Anwalt nehmen und die Baufirma diesbezüglich vor Gericht bringen. Aber, was für Fristen haben wir dafür? Was genau können wir überhaupt von der Baufirma verlangen?
Wenn man vor Gericht wegen einer Sache in Bezug auf Baumängeln geht, hat man, wie Sie schon selber sagen, Fristen zur Klageeinreichung zu beachten, die aber davon abhängig sind, gegen wen man genau nun vorgeht und um welche Schäden es sich hierbei handelt. In Ihrem Falle hätten Sie 2 Jahre Zeit, die Reparatur der vorhandenen Schäden, welche die Bewohnbarkeit des Wohnkomplexes betreffen, gerichtlich anzufordern oder 15 Jahre Zeit, die Schäden wegen Nichterfüllung des Vertrages zu reklamieren, je nachdem gegen wen genau sich nun die Klage richten soll, ob gegen die Baufirma, den Architekten oder gegen den Baumeister usw. In beiden Fällen kann verlangt werden, dass die Gegenseite entweder direkt die Schäden repariert oder dass sie eine entsprechende Zahlung leistet, damit Sie mit diesem Betrag jemanden anders mit den Reparaturarbeiten beauftragen können. Des Weiteren hätten Sie natürlich auch das Recht, Schadensersatz zu fordern.