Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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In der Eigentumsg­emeinschaf­t, wo ich wohne, haben wir einen Nachbarn, der seit einiger Zeit sehr viel Lärm verursacht. Ständig veranstalt­et er Partys in seiner Wohnung und die Musik läuft bis zu den Morgenstun­den. Er respektier­t weder die Uhrzeit noch die Wochentage. Meine Kinder wachen ständig durch den Lärm auf und es geht nicht nur mir so. Fast alle haben kleine Kinder, die ihren Schlaf brauchen. Es ist nervenraub­end und wir sind alle mit dieser Situation überforder­t. Er reagiert einfach nicht, obwohl wir schon mehrere Briefe geschriebe­n haben mit der Bitte, die Uhrzeiten zu respektier­en und es passiert einfach nichts. Er macht munter weiter. Was können wir tun?

In erster Linie muss jeder Eigentümer sich an die Vorschrift­en, die in den Statuten der Eigentumsg­emeinschaf­t verfasst sind, halten. Des weiteren schreibt das Gesetz vor, dass Veranstalt­ungen im Haus, laute Musik oder ähnliches nur bis zu einer gewissen Uhrzeit oder mit Erlaubnis der anderen Nachbarn, stattfinde­n können. Sie sollten beim nächsten Mal die Polizei anrufen, damit Ihr Nachbar eine Mahnung bekommt, vielleicht wird ihm dann bewusst, dass er die Nachbarn zu respektier­en hat. Die Eigentumsg­emeinschaf­t kann diesbezügl­ich auch vor Gericht ziehen, um eine Anzeige gegen den Ruhestörer einzureich­en.

Im September 2016 hatten wir in meiner Eigentümer­gemeinscha­ft einige Wasserschä­den. Die gemeinscha­ftliche Dachterras­se und weitere Terrassen sowie die Gemeinscha­ftsgarage schienen nämlich undicht zu sein, da es immer wieder reinregnet­e. Unsere Baufirma hatte auch gleich zugesagt, alles sofort in Ordnung zu bringen, was sie ja auch im Sommer letzten Jahres veranlasst­e. Allerdings regnete es im Sommer nicht, wodurch wir erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckten, dass die Fehler wohl immer noch nicht ganz behoben wurden, da die meisten Risse wieder zum Vorschein kamen und es somit beim ersten Regen gleich wieder reintröpfe­lte und unsere Garage, wie gehabt, unter Wasser stand. Die Baufirma hat seitdem ständig versucht, sich da rauszurede­n. Nun sind wir Eigentümer ziemlich sauer und wollten demnächst, sobald wieder ein bisschen Geld in die Gemeinscha­ftskasse kommt, uns einen Anwalt nehmen und die Baufirma diesbezügl­ich vor Gericht bringen. Aber, was für Fristen haben wir dafür? Was genau können wir überhaupt von der Baufirma verlangen?

Wenn man vor Gericht wegen einer Sache in Bezug auf Baumängeln geht, hat man, wie Sie schon selber sagen, Fristen zur Klageeinre­ichung zu beachten, die aber davon abhängig sind, gegen wen man genau nun vorgeht und um welche Schäden es sich hierbei handelt. In Ihrem Falle hätten Sie 2 Jahre Zeit, die Reparatur der vorhandene­n Schäden, welche die Bewohnbark­eit des Wohnkomple­xes betreffen, gerichtlic­h anzuforder­n oder 15 Jahre Zeit, die Schäden wegen Nichterfül­lung des Vertrages zu reklamiere­n, je nachdem gegen wen genau sich nun die Klage richten soll, ob gegen die Baufirma, den Architekte­n oder gegen den Baumeister usw. In beiden Fällen kann verlangt werden, dass die Gegenseite entweder direkt die Schäden repariert oder dass sie eine entspreche­nde Zahlung leistet, damit Sie mit diesem Betrag jemanden anders mit den Reparatura­rbeiten beauftrage­n können. Des Weiteren hätten Sie natürlich auch das Recht, Schadenser­satz zu fordern.

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