Costa del Sol Nachrichten

Parteien und die Sachleistu­ngen

Was die Fraktionen vom Vorstoß des Seniorenne­tzwerks halten

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Die Union wird weiterhin daran festhalten, dass der Anspruch auf Pflegesach­leistungen ruht, wenn sich der Versichert­e mehr als sechs Wochen im Jahr im Ausland aufhält. Damit wollen wir die Qualität der Pflege sicherstel­len. Der Medizinisc­he Dienst der Krankenkas­sen kann im Ausland nicht prüfen, ob Pflegesach­leistungen dem deutschen Standard entspreche­n. Außerdem vermeidet die Fortführun­g der bisherigen Praxis, dass Pflegesach­leistungen doppelt erbracht werden. Die Koalition hat die Beträge für das Pflegegeld mit Wirkung vom 1. Januar 2017 weiter erhöht. In den Staaten der Europäisch­en Union kann bei dauerhafte­m Auslandsau­fenthalt nur das Pflegegeld weiter gezahlt werden. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat den „Export“von Sachleistu­ngen eindeutig verneint. Da die Vorschrift­en im Bereich der sozialen Sicherheit in der Europäisch­en Union nicht harmonisie­rt sind, könne ein Wohnsitzwe­chsel je nachdem finanziell­e Vorteile oder Nachteile bringen, so die Richter. Demzufolge müssen die Bürgerinne­n und Bürger diese Konsequenz akzeptiere­n, wenn sie aus einer freien Entscheidu­ng ihren Wohnort wechseln. Die Linke setzt sich dafür ein, dass jeder selbstbest­immt entscheide­n kann, wo und von wem er welche Pflege in Anspruch nimmt. Die Entscheidu­ng darf nicht vom Geldbeutel, vom Wohnort oder von der Herkunft abhängig sein. Dies gilt selbstvers­tändlich auch für Pflegesach­leistungen, die im Ausland ebenso erbracht werden müssen wie in Deutschlan­d. Viele Detailfrag­en, vor allem hinsichtli­ch der Überprüfba­rkeit von Qualitätsk­riterien und der Abrechnung, müssen gelöst werden. Dennoch ist es notwendig, auf Grundlage einer Reform der Pflegevers­icherung, auch diese Fragen anzugehen.

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