Parteien und die Sachleistungen
Was die Fraktionen vom Vorstoß des Seniorennetzwerks halten
Die Union wird weiterhin daran festhalten, dass der Anspruch auf Pflegesachleistungen ruht, wenn sich der Versicherte mehr als sechs Wochen im Jahr im Ausland aufhält. Damit wollen wir die Qualität der Pflege sicherstellen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen kann im Ausland nicht prüfen, ob Pflegesachleistungen dem deutschen Standard entsprechen. Außerdem vermeidet die Fortführung der bisherigen Praxis, dass Pflegesachleistungen doppelt erbracht werden. Die Koalition hat die Beträge für das Pflegegeld mit Wirkung vom 1. Januar 2017 weiter erhöht. In den Staaten der Europäischen Union kann bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt nur das Pflegegeld weiter gezahlt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den „Export“von Sachleistungen eindeutig verneint. Da die Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union nicht harmonisiert sind, könne ein Wohnsitzwechsel je nachdem finanzielle Vorteile oder Nachteile bringen, so die Richter. Demzufolge müssen die Bürgerinnen und Bürger diese Konsequenz akzeptieren, wenn sie aus einer freien Entscheidung ihren Wohnort wechseln. Die Linke setzt sich dafür ein, dass jeder selbstbestimmt entscheiden kann, wo und von wem er welche Pflege in Anspruch nimmt. Die Entscheidung darf nicht vom Geldbeutel, vom Wohnort oder von der Herkunft abhängig sein. Dies gilt selbstverständlich auch für Pflegesachleistungen, die im Ausland ebenso erbracht werden müssen wie in Deutschland. Viele Detailfragen, vor allem hinsichtlich der Überprüfbarkeit von Qualitätskriterien und der Abrechnung, müssen gelöst werden. Dennoch ist es notwendig, auf Grundlage einer Reform der Pflegeversicherung, auch diese Fragen anzugehen.