Costa del Sol Nachrichten

Noch weniger Watt

Ab September verschärfe­n sich die EU-Vorgaben für neue Staubsauge­r

- Katja Fischer, dpa

Ein Staubsauge­r steht nicht auf der Wunschlist­e eines Haushaltes, wenn er die Wahl hat, was er sich tolles Neues kauft. Ausgetausc­ht wurde er, wenn es nötig war. Lange hatte die Branche daher wenig in die Entwicklun­g energieeff­izienter Geräte gesteckt. Aber eine Verordnung der der Europäisch­en Kommission zwang die Firmen dazu: 2014 trat die erste Stufe der Kennzeichn­ung des Energiever­brauchs und der Ökodesign-Verordnung für Staubsauge­r in Kraft. Die Hersteller mussten damals die Wattzahlen der Geräte drastisch senken. Zum 1. September 2017 folgt die zweite Stufe.

Was ist jetzt neu?

Die Anforderun­gen an den Energiever­brauch werden verschärft. „Bisher musste die sogenannte maximale Nennleistu­ngsaufnahm­e von Staubsauge­rn unter 1600 Watt liegen, ab dem 1. September 2017 beträgt sie weniger als 900 Watt“, erklärt Andreas Halatsch vom Umweltbund­esamt.

Was bringt mir das?

Damit sinkt der Stromverbr­auch noch weiter. Lag der zulässige Verbrauch bei einer Standardnu­t- zung der Geräte bislang bei 62 Kilowattst­unden, muss er nun weniger als 43 Kilowattst­unden pro Jahr betragen. „Damit verliert die Wattzahl für die Verbrauche­r weiter an Bedeutung“, erklärt Halatsch. Vor der Einführung der Verordnung war die Wattzahl noch das entscheide­nde Auswahlkri­terium beim Kauf eines Staubsauge­rs. Jetzt rücken andere Parameter wie Reinigungs­leistung, Staubemiss­ion und Geräuschpe­gel in den Vordergrun­d.

Worauf muss ich beim Kauf nun auf dem EU-Label der Geräte achten?

Wie viele Haushaltsg­eräte tragen Staubsauge­r seit 2014 ein Energieeff­izienzlabe­l. Hier ändert sich die Einteilung der Geräte: Bisher gab es die Effizienzk­lassen A bis G. Neu produziert­e Geräte der Klassen E, F und G dürfen ab September nicht mehr in den Handel kommen. Nun gelten nur noch die Klassen A,B, C und D sowie neu für besonders energieeff­iziente Modelle A+++, A++, A+, erklärt Claudia Oberascher von der Initiative Hausgeräte+ in Berlin.

Auf dem EU-Label sind noch andere Parameter zu sehen, zum Beispiel Staubemiss­ion oder Lärmpegel. Gibt es da auch Änderungen?

Auf dem Label selbst nicht. Aber: „Für die Staubemiss­ion und das Geräusch gibt es ab 1. September zusätzlich Mindestanf­orderungen“, sagt Werner Scholz, Geschäftsf­ührer der Hausgeräte-Fachverbän­de im Zentralver­band Elektrotec­hnik- und Elektronik­industrie. So darf die Staubemiss­ion dann höchstens bei einem Prozent liegen - so viel Staub darf die Abluft des Gerätes enthalten. Und die Lautstärke darf 80 Dezibel nicht überschrei­ten. Für beide Eigenschaf­ten ist die schlechtes­te Klasse G, die beste A. Auch der Grenzwert für die Staubaufna­hme ist neu: Er muss auf Teppichen mindestens 75 Prozent, auf harten Böden 98 Prozent betragen. Zudem gibt es Vorgaben für die Haltbarkei­t. Falls vorhanden, muss der Schlauch mindestens 40.000 Mal Schwenken unter Belastung aushalten. Der Motor muss minimum 500 Stunden überstehen.

Welche Werte schaffen die aktuell besten Geräte?

Laut Eco Top Ten, einer Plattform für ökologisch­e Spitzenpro­dukte, kommen die besten Markengerä­te schon vor Inkrafttre­ten der zweiten Stufe mit Wattzahlen von 485 bis 700 aus. „Ihr Stromverbr­auch beträgt zwischen 16 und 25 Kilo- wattstunde­n pro Jahr“, erklärt Halatsch. „Der Geräuschpe­gel liegt zwischen 61 und 80 Dezibel.“Während die besten Anbieter Reinigungs­klassen bei Teppich zwischen A bis C schaffen, haben alle Geräte bei den Hartböden und bei der Staubemiss­ion durchweg ein A, erklärt Halatsch.

Wo lässt sich das Label am Gerät finden?

Das Label muss im Handel an der Außenseite des Gerätes angebracht oder daran befestigt sein, so dass es deutlich sichtbar ist. Auch bei der Werbung muss die Energieeff­izienzklas­se angegeben werden, falls der Preis oder der Energiever­brauch genannt sind.

Was geschieht mit älteren Geräten, die nicht die neuen Anforderun­gen erfüllen?

Die neuen Regelungen gelten nur für Geräte, die vom Hersteller nach dem 1. September 2017 in den Verkehr gebracht werden. Geräte, die vor diesem Datum im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. „Gute Markengerä­te erfüllen die strengeren Vorgaben beim Energiever­brauch, Geräuschpe­gel, Staubemiss­ion und Reinigungs­eigenschaf­ten schon länger und liegen oft weit darunter“, sagt Scholz.

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Foto: Christin Klose/dpa-tmn Strengere Vorgabe aus Brüssel ab 1. September: Dann müssen neu in den Handel gebrachte Staubsauge­r auf harten Böden mindestens 98 Prozent des Staubs aufnehmen.

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