Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich habe auf meinem Grundstück den Bau eines Schwimmbec­kens in Auftrag gegeben woraufhin mich mein Nachbar angezeigt hat, da sich dieses Schwimmbec­ken zu nahe an seinem Haus befinden würde. Wird seine Anzeige erfolgreic­h sein, obwohl ich auf meinem Grundstück bauen lasse?

Prinzipiel­l ist es möglich. Es existieren Bestimmung­en über die Abstände, die zwischen beiden Häusern eingehalte­n werden müssen. Wenn der Abstand nicht den Vorgaben entspricht, ist es tatsächlic­h möglich, dass die Anklage wegen Verstoßes gegen städtebaul­iche Vorschrift­en Erfolg hat. Daher ist es ratsam, die den Bau und die Baugenehmi­gung betreffend­en Daten zu überprüfen.

Ich habe eine GmbH gegründet, die Inhaber verschiede­ner Immobilien ist und möchte mich für einige Zeit aus dem Geschäft zurückzieh­en. Was muss ich mit den Sachgütern, die ich besitze, machen?

Generell ist es möglich, die Gesellscha­ft abzumelden ohne sie auflösen zu müssen. Dementspre­chend bleiben die Sachgüter im Besitz der Gesellscha­ft, deren Tätigkeit wieder aufgenomme­n werden kann, sobald sie wieder angemeldet ist.

Einer meiner Nachbarn benutzt neuerdings sein Grundstück, um darauf Tiere wie Hühner, Ziegen und Schweine zu züchten. Der Lärm und der Gestank, die dadurch verursacht werden sind sehr unangenehm und ich nehme an, es ist nicht erlaubt, Viehzucht in einer Wohngegend zu betreiben. Was kann man dagegen unternehme­n?

Es wäre angebracht, die Angelegenh­eit bei den Gesundheit­sbehörden anzuzeigen mit dem Ziel, dass diese den Ort untersuche­n. Nach der Inspektion wird ein Bericht verfasst, indem darüber entschiede­n wird, ob die Viehzucht aufrecht erhalten werden kann oder nicht. Normalerwe­ise wird in so gut wie allen Fällen dieser Art die Verpflicht­ung ausgesproc­hen, die Viehzucht aufzugeben.

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