Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich habe auf meinem Grundstück den Bau eines Schwimmbeckens in Auftrag gegeben woraufhin mich mein Nachbar angezeigt hat, da sich dieses Schwimmbecken zu nahe an seinem Haus befinden würde. Wird seine Anzeige erfolgreich sein, obwohl ich auf meinem Grundstück bauen lasse?
Prinzipiell ist es möglich. Es existieren Bestimmungen über die Abstände, die zwischen beiden Häusern eingehalten werden müssen. Wenn der Abstand nicht den Vorgaben entspricht, ist es tatsächlich möglich, dass die Anklage wegen Verstoßes gegen städtebauliche Vorschriften Erfolg hat. Daher ist es ratsam, die den Bau und die Baugenehmigung betreffenden Daten zu überprüfen.
Ich habe eine GmbH gegründet, die Inhaber verschiedener Immobilien ist und möchte mich für einige Zeit aus dem Geschäft zurückziehen. Was muss ich mit den Sachgütern, die ich besitze, machen?
Generell ist es möglich, die Gesellschaft abzumelden ohne sie auflösen zu müssen. Dementsprechend bleiben die Sachgüter im Besitz der Gesellschaft, deren Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann, sobald sie wieder angemeldet ist.
Einer meiner Nachbarn benutzt neuerdings sein Grundstück, um darauf Tiere wie Hühner, Ziegen und Schweine zu züchten. Der Lärm und der Gestank, die dadurch verursacht werden sind sehr unangenehm und ich nehme an, es ist nicht erlaubt, Viehzucht in einer Wohngegend zu betreiben. Was kann man dagegen unternehmen?
Es wäre angebracht, die Angelegenheit bei den Gesundheitsbehörden anzuzeigen mit dem Ziel, dass diese den Ort untersuchen. Nach der Inspektion wird ein Bericht verfasst, indem darüber entschieden wird, ob die Viehzucht aufrecht erhalten werden kann oder nicht. Normalerweise wird in so gut wie allen Fällen dieser Art die Verpflichtung ausgesprochen, die Viehzucht aufzugeben.