Kein Krankenversicherungsschutz?
Wege in den gesetzlichen spanischen Gesundheitsdienst – Ratgeber-Serie, Folge 13
Mit der spanischen Tarjeta Sanitaria haben auch Ausländer Anspruch auf Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. se Absicherung aufzugeben – es gibt jedenfalls jenseits der 55 Jahre nichts Günstigeres und Besseres! Aber in vielen Fällen ist es dafür zu spät – und eine Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist dann in aller Regel nicht mehr möglich.
Ein Ausstieg aus der deutschen privaten Krankenversicherung ist zwar immer möglich, aber auch ein solcher Schritt will bedacht sein: Gibt es wirklich einen entsprechenden Schutz in der neuen spanischen Versicherung?
Besonders interessant ist in diesen Fällen die Frage, ob es eine Möglichkeit für deutsche Residenten gibt, in die spanische gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Sie wird, anders als die deutsche gesetzliche Kasse, nicht über Beiträge, sondern im Wesentlichen aus Steuermitteln finanziert: Sie kostet den einzelnen Bürger direkt also gar nichts.
Es bestehen dazu Möglichkeiten:
Jeder Arbeitnehmer in Spanien erhält eine SIP-Karte, die „Tarjeta Sanitaria“, und ist damit im staatlichen spanischen Gesundheitsdienst rundum versichert. Anders als in Deutschland gibt es dafür keine Altersgrenze. In Deutschland ist in aller Regel nach dem 55. Lebensjahr ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung unmöglich – selbst wenn Sie Arbeitnehmer werden.
Die „Tarjeta Sanitaria“wird aber in der Regel Ausländern nur mehrere befristet erteilt.
Vielleicht hilft Ihnen ein kleiner Nebenjob in Teilzeit bei einem örtlichen Unternehmen oder Geschäft auf diese Weise zu einer kostenlosen Krankenversicherung?
Wenn Sie fünf Jahre als Selbständiger oder als Arbeitnehmer in Spanien versicherungspflichtig waren, so erhalten Sie meist eine unbefristete „Tarjeta Sanitaria“, die Sie auch nach Ende der Berufstätigkeit oder als Rentner behalten können. Dann haben Sie es geschafft! Allerdings gibt es in den einzelnen Geschäftsstellen dabei eine unterschiedliche Praxis, wenn es um Ausländer geht.
Mit der „Tarjeta Sanitaria“haben Sie auch Anspruch auf die Europäische Krankenversicherungskarte. Das ist die sogenannte EHIC-Karte, die gesondert beantragt werden muss. Damit können Sie sich bei einem Besuch in Deutschland oder in anderen europäischen Staaten kostenlos nach den dortigen Rechtsvorschriften behandeln lassen.
Allerdings nur Behandlungen, die für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts notwendig sind! Also etwa den Beinbruch, nicht aber die Zahnsanierung oder die neue Hüfte sind dann in Deutschland möglich.
Außerdem erhält in Spanien jeder Resident die SIP-Karte, also die „Tarjeta Sanitaria“, der weniger als 7.450 Euro jährlich an Einnahmen hat, also nach spanischem Maßstab bedürftig ist. Das wünsche ich Ihnen allerdings nicht. Der Nachweis ist in der Praxis auch nicht leicht zu führen, wohl auch, weil Deutsche generell als wohlhabend gelten. Oft genügt aber ein übersetzter Rentenbescheid. Schwierigkeiten bereitet die Feststellung des Einkommens bei Paaren. Paare sollten jeweils einzeln und nacheinander den Antrag stellen! Das Gesetz berücksichtigt zwar nicht das Haushaltseinkommen, bei gemeinsamem Antrag kann es aber dennoch schwierig werden, die Bedürftigkeit festgestellt zu bekommen.
Sie sehen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die begehrte SIP-Karte zu bekommen. Sie kann auch gut die spanische private Zusatzversicherung ergänzen. Aber auch, wenn Sie keine dieser Voraussetzungen erfüllen können: In der echten Not gibt es auch an der Küste für deutsche Residenten jede notwendige ärztliche Hilfe.
Nächste Woche: Checkliste: Vorsorge für den Pflegefall. Mit das Wichtigste bei einem guten Golfschwung ist die „Treff - Phase“!
Um hierfür mehr Sicherheit zu erlangen ist es wichtig, das Schlägerblatt besser zu kontrollieren.
Nachfolgende Übung besonders gut :
Üben Sie mit einem Eisen 7; legen Sie 2 Bälle (im Abstand von 10 cm) nebeneinander.
„Sprechen“Sie den Inneren Ball (siehe Foto) an!
Sie treffen aber dann den. äusseren Ball. Das Resultat dabei ist: Mehr Schlägerkopfkontrolle! ist