Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Meine Mutter ist vor drei Jahren verstorben. Mein Vater verstarb zwei Jahre zuvor. Allerdings ist das Erbe noch nicht aufgeteilt, da wir Geschwister uns diesbezüglich einfach nicht einig werden. Wie können wir das Problem lösen?
Sollte es sich letztendlich keine einvernehmliche Lösung zwischen den Geschwistern finden, bleibt keine andere Möglichkeit, als die Gerichte zu bemühen. Dies würde relativ hohe Kosten verursachen und wäre ein langwieriges Verfahren. Es müsste zunächst einmal die Erbmasse festgelegt und den Wert des Erbvermögens beziffert werden. Dann hat das Gericht an Hand der letztwilligen Verfügung eine Entscheidung bezüglich der Verteilung des Nachlasses zu fällen.
Nachdem ein abrupter Stromausfall in meiner Urbanisation einen Schaden bei mehreren Elektrogeräten in meinem Haus verursacht hat, habe ich eine schriftliche Beschwerde bei der Stromversorgungsfirma eingereicht. Dennoch weigert sie sich, eine Zahlung wegen Schadenersatz vorzunehmen, da, wie beteuert wird, nicht bewiesen wurde, dass der Stromausfall diese Schäden verursacht hat. Was kann ich da machen?
In solchen Fällen kann nur ein Gutachten eines Fachmannes weiterhelfen. Sobald ein Sachverständiger beziffert, dass die Ursache der Schäden Ihrer elektrischen Geräte bei jenem Stromausfall liegt, sollte einem Schadenersatz nichts mehr im Wege stehen, denn, wenn nötig, kann an Hand des besagten Gutachtens Ihr Recht auf Schadenersatz auch vor Gericht geltend gemacht werden.
Wie viele Eigentümer haben ihr Einverständnis zu geben, um einen Fahrstuhl in einem Wohngebäude einbauen zu lassen?
Gemäß des spanischen Wohneigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal) ist die Zustimmung von 3/5 der Eigentümer zu erzielen. Sollten allerdings dort Personen mit einer körperlichen Behinderung wohnen, was die Anschaffung eines Liftes eher erforderlich macht, dann ist nur das Einverständnis der einfachen Mehrheit der Eigentümer einzuholen.