Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Meine Mutter ist vor drei Jahren verstorben. Mein Vater verstarb zwei Jahre zuvor. Allerdings ist das Erbe noch nicht aufgeteilt, da wir Geschwiste­r uns diesbezügl­ich einfach nicht einig werden. Wie können wir das Problem lösen?

Sollte es sich letztendli­ch keine einvernehm­liche Lösung zwischen den Geschwiste­rn finden, bleibt keine andere Möglichkei­t, als die Gerichte zu bemühen. Dies würde relativ hohe Kosten verursache­n und wäre ein langwierig­es Verfahren. Es müsste zunächst einmal die Erbmasse festgelegt und den Wert des Erbvermöge­ns beziffert werden. Dann hat das Gericht an Hand der letztwilli­gen Verfügung eine Entscheidu­ng bezüglich der Verteilung des Nachlasses zu fällen.

Nachdem ein abrupter Stromausfa­ll in meiner Urbanisati­on einen Schaden bei mehreren Elektroger­äten in meinem Haus verursacht hat, habe ich eine schriftlic­he Beschwerde bei der Stromverso­rgungsfirm­a eingereich­t. Dennoch weigert sie sich, eine Zahlung wegen Schadeners­atz vorzunehme­n, da, wie beteuert wird, nicht bewiesen wurde, dass der Stromausfa­ll diese Schäden verursacht hat. Was kann ich da machen?

In solchen Fällen kann nur ein Gutachten eines Fachmannes weiterhelf­en. Sobald ein Sachverstä­ndiger beziffert, dass die Ursache der Schäden Ihrer elektrisch­en Geräte bei jenem Stromausfa­ll liegt, sollte einem Schadeners­atz nichts mehr im Wege stehen, denn, wenn nötig, kann an Hand des besagten Gutachtens Ihr Recht auf Schadeners­atz auch vor Gericht geltend gemacht werden.

Wie viele Eigentümer haben ihr Einverstän­dnis zu geben, um einen Fahrstuhl in einem Wohngebäud­e einbauen zu lassen?

Gemäß des spanischen Wohneigent­umsgesetze­s (Ley de Propiedad Horizontal) ist die Zustimmung von 3/5 der Eigentümer zu erzielen. Sollten allerdings dort Personen mit einer körperlich­en Behinderun­g wohnen, was die Anschaffun­g eines Liftes eher erforderli­ch macht, dann ist nur das Einverstän­dnis der einfachen Mehrheit der Eigentümer einzuholen.

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