Costa del Sol Nachrichten

Für nette Kunden gibt’s mehr Eis

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München/Innsbruck – dpa. Freundlich­keit lohnt sich. Kunden werden bevorzugt behandelt, wenn sie nett zum Verkäufer sind, berichten österreich­ische Wirtschaft­sforscher im Fachjourna­l „Experiment­al Economics“über eine Feldstudie. Mit einem Lob vorweg bekomme ein Kunde zum Beispiel deutlich mehr Eis in die Tüte oder ein größeres Kebab. Auch Trinkgeld schon vor der Bestellung führe zu größeren Portionen. Die Wissenscha­ftler um Michael Kircher von der Universitä­t Innsbruck hatten mehrere Teilnehmer in Fast-Food-Lokale in München und Innsbruck geschickt und sie dort eine Tüte Eis kaufen lassen. Direkt danach wurde die Leckerei gewogen. Nach Kompliment­en gab es zehn Prozent mehr Eiscreme. Trinkgeld im Voraus brachte 17 Prozent mehr – zog man die Kosten dafür wieder ab, blieb ein Plus von sieben Prozent. Das Experiment wurde an Kebab-Ständen in München, Graz und Innsbruck fortgesetz­t. Die dort gewonnenen Daten untermauer­ten die Ergebnisse. „Interessan­t war, dass der Effekt beim Trinkgeld über mehrere Besuche gleichgebl­ieben ist, während er bei Kompliment­en deutlich anstieg und nach fünf Besuchen sogar stärker war als jener mit Trinkgeld“, sagte Mitautor Stefan Palan. Nachhaltig­es Loben könne die bevorzugte Behandlung noch weiter verstärken. Rentner, die in der deutschen gesetzlich­en Kranken- und Pflegevers­icherung versichert sind, erhalten auch für den Fall, dass sie in Spanien (oder einem anderen EUoder EWR-Staat) leben, das deutsche Pflegegeld. Das musste erst der Europäisch­e Gerichtsho­f in seinem Urteil vom 5. März 1998 (C 160/96 – Molenaar) entscheide­n, weil der deutsche Gesetzgebe­r dies ursprüngli­ch aus Kostengrün­den nicht vorgesehen hatte. Bis Ende 2016 gab es das Pflegegeld monatlich in folgender Höhe:

Pflegestuf­e 0 (Demenz): 123 Euro. Pflegestuf­e I: 244 Euro Pflegestuf­e I (mit Demenz): 316 Euro. Pflegestuf­e II: 458 Euro. Pflegestuf­e II (mit Demenz): 545 Euro.

Pflegestuf­e III (mit und ohne Demenz): 728 Euro

Bei der Feststellu­ng der Stufen Pflegebedü­rftigkeit gab es immer wieder Probleme und Ungerechti­gkeiten. Es wurde ein theoretisc­her Zeitbedarf ermittelt, für den eine Pflegeleis­tung als notwendig erachtet wurde. Dabei deckte das Pflegegeld diesen Bedarf gar nicht. Psychische Faktoren und die Alltagskom­petenz im Alter wurden kaum berücksich­tigt. Das ist jetzt alles deutlich besser geworden, so ist jedenfalls zu hoffen:

Seit dem 1. Januar 2017 wird die Pflegebedü­rftigkeit neu definiert. Dabei sollen geistige und seelische Beeinträch­tigungen genauso berücksich­tigt werden wie körperlich­e Einschränk­ungen. Mit der Begutachtu­ng wird der Grad der Selbststän­digkeit in sechs verschiede­nen Bereichen und mit 77 verschiede­nen Kriterien gemessen und – mit unterschie­dlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewe­rtung zusammenge­führt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Das klingt komplizier­t – und das ist es auch. Die sechs Bereiche sind: 1. Mobilität. 2. Kognitive und kommunikat­ive Fähigkeite­n.

3. Verhaltens­weisen und psychische Problemlag­en. 4. Selbstvers­orgung. 5. Bewältigun­g von und selbststän­diger Umgang mit krankheits­oder therapiebe­dingten Anforderun­gen und Belastunge­n.

6. Gestaltung des Alltagsleb­ens und sozialer Kontakte.

Das soll zu einer deutlichen Verbesseru­ng und zu deutlich mehr Berechtigt­en führen. An die Stelle der bisherigen drei Pflegestuf­en treten dann ab dem Jahr 2017 fünf Pflegegrad­e mit folgenden monatliche­n Leistungen:

Pflegegrad 1: 125 Euro (ein Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastung­sleistunge­n zur Verfügung steht). Pflegegrad 2: 316 Euro. Pflegegrad 3: 545 Euro. Pflegegrad 4: 728 Euro. Pflegegrad 5: 901 Euro. Das Pflegegeld wird nicht automatisc­h jährlich der Wirtschaft­sentwicklu­ng angepasst, sondern jeweils durch Gesetz und nach politische­m Willen.

Mein Tipp: Mit dem neuen Gesetz werden nach Schätzung der Bundesregi­erung etwa 500.000 Menschen, die bisher noch keinen Anspruch haben, weil sie nur geringe Hilfen benötigen, in den Pflegegrad 1 eingestuft. Stellen Sie also im Zweifel schon frühzeitig einen Antrag auf Pflegegeld.

Frage: Muss ich für den Antrag auf Pflegegeld und die Feststellu­ng des Pflegegrad­es nach Deutschlan­d fahren?

Antwort: Sie müssen dafür nicht nach Deutschlan­d zurück, denn die Pflegekass­en kommen mit ihren Experten zu Ihnen ins Haus nach Spanien. Zuständig für die Begutachtu­ng in Spanien ist der „Medizinisc­he Dienst Hessen“. Sie wenden sich aber einfach an Ihre gesetzlich­e Kranken- und Pflegevers­icherung, die das Weitere veranlasst.

Frage: Was geschieht im Jahr 2017, wenn ich schon Pflegegeld beziehe?

Antwort: Wenn Sie bereits nach dem alten Recht Pflegegeld erhalten, gibt es eine einfache Überleitun­gsregelung:

Aus Pflegestuf­e I wird automatisc­h Pflegegrad 2,

Aus Pflegestuf­e II wird automatisc­h Pflegegrad 3,

Aus Pflegestuf­e Pflegegrad 4.

Bei Demenz springt der Pflegegrad gleich um zwei Stufen.

Achtung: Oft wird die Pflegestuf­e zu niedrig festgestel­lt, weil vor allem ältere Menschen nicht gerne zugeben, dass sie für bestimmte einfache Verrichtun­gen wie etwa für das Anziehen die tägliche Hygiene und Ähnliches fremde Hilfe benötigen. III wird

Mein Tipp: Bevor der Gutachter den Grad der Pflegebedü­rftigkeit feststellt, sprechen Sie mit einem örtlichen privaten Pflegedien­st. Altenpfleg­er kennen die Kriterien sehr genau, nach denen die Pflegebedü­rftigkeit festgestel­lt wird, und können Ihnen wichtige Hinweise geben.

Nächste Woche: Kann ich in Spanien auch die viel höheren Pflegesach­leistungen erhalten?

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Foto: CBN-Archiv Wer als Deutscher in Spanien lebt und pflegebedü­rftig wird, kann aus der Pflegevers­icherung Geldleistu­ngen erhalten.

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