Costa del Sol Nachrichten

Außergeric­htliche Verfahren nutzen

Cláusulas suelo: Rückzahlun­g der Zinsen gegenüber Banken einfordern

- Antonio Bertomeu Dénia

Wie einige Leser bereits wissen, hat der Oberste Gerichtsho­f in seinem Urteil vom 9. Mai 2013 die sogenannte­n Mindestzin­sgrenzen „cláusulas suelo“in Hypotheken­verträgen für ungültig erklärt. Diesen Klauseln im Vertrag verpflicht­eten Kunden zur Zahlung eines Mindestzin­ssatzes, auch wenn auf dem Markt wie seit der Wirtschaft­skrise ein niedriger Zinssatz herrscht.

Zusammenfa­ssend lässt sich sagen, dass der Oberste Gerichtsho­f die Mindestzin­sgrenzen für undurchsic­htig befand, weil Kunden nicht rechtmäßig über sie informiert wurden und weil sie in einen Text mit vielen Informatio­nen eingebunde­n waren, sodass es für den Kunden oft unmöglich war, zu wissen, dass diese Klausel Be- standteil des Vertrags war.

Da die Rechtswidr­igkeitserk­lärung vorliegt, sollte die Bank die Zinsen, die unrechtmäß­igerweise kassiert wurden, zurückzahl­en. Die Frage war: „Ab welchem Datum?“Nach einigen Einsprüche­n erklärte der Oberste Gerichts am 25. März 2015 in einem weiteren Urteil, dass die Banken nur die ab dem 9. Mai 2013 zu Unrecht gezahlten Zinsen zurückzahl­en müssen, – also ab Datum der Veröffentl­ichung des vorangegan­genen Urteils.

Dieses zweite Urteil war sehr umstritten und gegen dieses wurde auf europäisch­er Ebene Widerspruc­h eingelegt. Es war der Europäisch­e Gerichtsho­f (TJUE), der in seinem berühmten Urteil vom 21. Dezember 2016 die Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs änderte und erklärte, dass die Bank an ihren Kunden alle Zinsen, die auf- grund der Mindestzin­sgrenzen zu Unrecht gezahlt wurden, zurückzahl­en muss. Und zwar ohne zeitliche Einschränk­ung.

Angesichts der Flut von Reklamatio­nen und um eine Überlastun­g der Gerichtshö­fe in Spanien zu vermeiden, erließ die Regierung das Königliche Dekret 1/2017 vom 20. Januar. Demnach gelten die Mindestzin­sgrenzen als Eilmaßnahm­en zum Verbrauche­rschutz. Die Zahlung der Zinsen kann direkt bei der Bank und damit auf außergeric­htlichem Weg eingeforde­rt werden.

Dem Verbrauche­r ist es freigestel­lt, dieses außergeric­htliche Verfahren zu nutzen. Es ist zu empfehlen. Falls die Bank aber die Forderung nicht anerkennt, sollte man keine Zeit verlieren und sofort einen Gerichtspr­ozess anstrengen.

Falls Sie sich in dieser Situation befinden sollten, raten wir Ihnen, sich mit einem Rechtsanwa­lt in Verbindung zu setzen, der auf Prozesse im Verwaltung­s- und Zivilberei­ch spezialisi­ert ist und Ihre Rechte vor Gericht verteidige­n kann. Antonio Bertomeu Abogado 34 966 490 207 WhatsApp 0034 639 026 449 Moraira, Calatayud 39 Dénia, Marques de Campo 66-11-D

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