Außergerichtliche Verfahren nutzen
Cláusulas suelo: Rückzahlung der Zinsen gegenüber Banken einfordern
Wie einige Leser bereits wissen, hat der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Mai 2013 die sogenannten Mindestzinsgrenzen „cláusulas suelo“in Hypothekenverträgen für ungültig erklärt. Diesen Klauseln im Vertrag verpflichteten Kunden zur Zahlung eines Mindestzinssatzes, auch wenn auf dem Markt wie seit der Wirtschaftskrise ein niedriger Zinssatz herrscht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Oberste Gerichtshof die Mindestzinsgrenzen für undurchsichtig befand, weil Kunden nicht rechtmäßig über sie informiert wurden und weil sie in einen Text mit vielen Informationen eingebunden waren, sodass es für den Kunden oft unmöglich war, zu wissen, dass diese Klausel Be- standteil des Vertrags war.
Da die Rechtswidrigkeitserklärung vorliegt, sollte die Bank die Zinsen, die unrechtmäßigerweise kassiert wurden, zurückzahlen. Die Frage war: „Ab welchem Datum?“Nach einigen Einsprüchen erklärte der Oberste Gerichts am 25. März 2015 in einem weiteren Urteil, dass die Banken nur die ab dem 9. Mai 2013 zu Unrecht gezahlten Zinsen zurückzahlen müssen, – also ab Datum der Veröffentlichung des vorangegangenen Urteils.
Dieses zweite Urteil war sehr umstritten und gegen dieses wurde auf europäischer Ebene Widerspruch eingelegt. Es war der Europäische Gerichtshof (TJUE), der in seinem berühmten Urteil vom 21. Dezember 2016 die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs änderte und erklärte, dass die Bank an ihren Kunden alle Zinsen, die auf- grund der Mindestzinsgrenzen zu Unrecht gezahlt wurden, zurückzahlen muss. Und zwar ohne zeitliche Einschränkung.
Angesichts der Flut von Reklamationen und um eine Überlastung der Gerichtshöfe in Spanien zu vermeiden, erließ die Regierung das Königliche Dekret 1/2017 vom 20. Januar. Demnach gelten die Mindestzinsgrenzen als Eilmaßnahmen zum Verbraucherschutz. Die Zahlung der Zinsen kann direkt bei der Bank und damit auf außergerichtlichem Weg eingefordert werden.
Dem Verbraucher ist es freigestellt, dieses außergerichtliche Verfahren zu nutzen. Es ist zu empfehlen. Falls die Bank aber die Forderung nicht anerkennt, sollte man keine Zeit verlieren und sofort einen Gerichtsprozess anstrengen.
Falls Sie sich in dieser Situation befinden sollten, raten wir Ihnen, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der auf Prozesse im Verwaltungs- und Zivilbereich spezialisiert ist und Ihre Rechte vor Gericht verteidigen kann. Antonio Bertomeu Abogado 34 966 490 207 WhatsApp 0034 639 026 449 Moraira, Calatayud 39 Dénia, Marques de Campo 66-11-D