Zurück nach Spanien
Staatsgerichtshof folgt Antrag der Staatsanwaltschaft
Staatsgerichtshof fordert in Argentinien die Auslieferung des früheren Stadtrats Fernández
Marbella – df. Der Staatsgerichtshof folgt dem vor einigen Tagen gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft und fordert von Argentinien die Auslieferung von Carlos Fernández nach Spanien. Der am 15. September in Rivadavia in der Provinz San Juan festgenommene ehemalige Stadtrat Marbellas, der elf Jahre lang vor der spanischen Justiz geflüchtet war, soll sich im Fall „Saqueo 2“verantworten. Nach Ansicht des Gerichts sind die Delikte wie Veruntreuung von öffentlichen Geldern und Dokumentenfälschung, für die sich Fernández verantworten muss, noch nicht verjährt. Außerdem warten auf den gefassten Justizflüchtling zivilrechtliche Forderungen zugunsten von Marbellas Stadtverwaltung in Höhe von 7,8 Millionen Euro.
Ende vergangener Woche hatte Antonio Fernández, der Bruder und Anwalt von Carlos Fernández, im Interview mit spanischen Tageszeitungen und TV-Magazinen erklärt, „dass es keinen Zweifel daran gibt, dass alle Delikte, die Carlos zur Last gelegt werden, verjährt sind“. Der frühere stellvertretende Bürgermeister von Marbella hatte über seine Verteidiger eine Auslieferung in sein Heimatland mit der Begründung abgelehnt, in Argentinien eine Familie gegründet und sesshaft geworden zu sein.
Bis die argentinischen Behörden über den Antrag entscheiden, will die Staatsanwaltschaft von Málaga alle weiteren Verfahren, in die Carlos Fernández verwickelt ist, zusammentragen und auf eine mögliche Verjährung hin überprüfen. An verschiedenen Gerichten in Marbella sind bislang rund ein Dutzend Fälle registriert.