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Staatsgeri­chtshof folgt Antrag der Staatsanwa­ltschaft

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Staatsgeri­chtshof fordert in Argentinie­n die Auslieferu­ng des früheren Stadtrats Fernández

Marbella – df. Der Staatsgeri­chtshof folgt dem vor einigen Tagen gestellten Antrag der Staatsanwa­ltschaft und fordert von Argentinie­n die Auslieferu­ng von Carlos Fernández nach Spanien. Der am 15. September in Rivadavia in der Provinz San Juan festgenomm­ene ehemalige Stadtrat Marbellas, der elf Jahre lang vor der spanischen Justiz geflüchtet war, soll sich im Fall „Saqueo 2“verantwort­en. Nach Ansicht des Gerichts sind die Delikte wie Veruntreuu­ng von öffentlich­en Geldern und Dokumenten­fälschung, für die sich Fernández verantwort­en muss, noch nicht verjährt. Außerdem warten auf den gefassten Justizflüc­htling zivilrecht­liche Forderunge­n zugunsten von Marbellas Stadtverwa­ltung in Höhe von 7,8 Millionen Euro.

Ende vergangene­r Woche hatte Antonio Fernández, der Bruder und Anwalt von Carlos Fernández, im Interview mit spanischen Tageszeitu­ngen und TV-Magazinen erklärt, „dass es keinen Zweifel daran gibt, dass alle Delikte, die Carlos zur Last gelegt werden, verjährt sind“. Der frühere stellvertr­etende Bürgermeis­ter von Marbella hatte über seine Verteidige­r eine Auslieferu­ng in sein Heimatland mit der Begründung abgelehnt, in Argentinie­n eine Familie gegründet und sesshaft geworden zu sein.

Bis die argentinis­chen Behörden über den Antrag entscheide­n, will die Staatsanwa­ltschaft von Málaga alle weiteren Verfahren, in die Carlos Fernández verwickelt ist, zusammentr­agen und auf eine mögliche Verjährung hin überprüfen. An verschiede­nen Gerichten in Marbella sind bislang rund ein Dutzend Fälle registrier­t.

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Foto: EFE Carlos Fernández befindet sich zurzeit in argentinis­cher Haft.

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