Costa del Sol Nachrichten

Reform der Erbsteuer ab 2018 in Kraft

PSOE und Ciudadanos beschließe­n einige Änderungen im Erbrecht

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Sevilla – lk. Insbesonde­re in Andalusien trägt die Erbsteuer seit jeher das Stigma, unverhältn­ismäßig hoch und eine reine Ausbeutung zu sein. Am 20. September haben die beiden Parteien Ciudadanos und PSOE beschlosse­n, die Erbsteuer zu reformiere­n. Die Reform soll ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten. Einige Neuerungen: Ab Januar 2018 müssen direkte Er- ben der Steuergrup­pen I und II, sprich Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern keine Steuern zahlen, sofern der Wert des Erbes pro Person nicht über eine Million Euro beträgt. Wenn also jemand ein Erbe mit einem Wert von zwei Millionen Euro hinterläss­t, kann er dieses auf zwei Personen aufsplitte­n, sodass diese von der Erbsteuer befreit werden. Bisher lag die Grenze des Werts des steuerfrei­en Erbes bei 250.000 Euro. Dabei ist zu beachten, dass das vorhandene Vermögen des Erbens nicht über 402.778,11 Euro liegen darf.

Geschwiste­r, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten sowie Cousins und Cousinen müssen weiterhin die reguläre Erbsteuer bezahlen, wobei die Junta eine generelle Abschreibu­ng in Höhe von 7.003,46 Euro einführen will. Geschwiste­r im Alter über 65 Jahren, die eine Immo- bilie erben, erhalten eine Steuererle­ichterung in Höhe von 95 Prozent. Schenkunge­n bleiben mit höheren Steuern belastet. In 99 Prozent der Fälle stellt die Junta Personen von der Steuer frei, wenn Eltern ihren Kindern Geld schenken, um eine Erstimmobi­lie zu kaufen, der Beschenkte unter 35 Jahre alt oder zu 33 Prozent oder mehr behindert ist.

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