Reform der Erbsteuer ab 2018 in Kraft
PSOE und Ciudadanos beschließen einige Änderungen im Erbrecht
Sevilla – lk. Insbesondere in Andalusien trägt die Erbsteuer seit jeher das Stigma, unverhältnismäßig hoch und eine reine Ausbeutung zu sein. Am 20. September haben die beiden Parteien Ciudadanos und PSOE beschlossen, die Erbsteuer zu reformieren. Die Reform soll ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten. Einige Neuerungen: Ab Januar 2018 müssen direkte Er- ben der Steuergruppen I und II, sprich Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern keine Steuern zahlen, sofern der Wert des Erbes pro Person nicht über eine Million Euro beträgt. Wenn also jemand ein Erbe mit einem Wert von zwei Millionen Euro hinterlässt, kann er dieses auf zwei Personen aufsplitten, sodass diese von der Erbsteuer befreit werden. Bisher lag die Grenze des Werts des steuerfreien Erbes bei 250.000 Euro. Dabei ist zu beachten, dass das vorhandene Vermögen des Erbens nicht über 402.778,11 Euro liegen darf.
Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten sowie Cousins und Cousinen müssen weiterhin die reguläre Erbsteuer bezahlen, wobei die Junta eine generelle Abschreibung in Höhe von 7.003,46 Euro einführen will. Geschwister im Alter über 65 Jahren, die eine Immo- bilie erben, erhalten eine Steuererleichterung in Höhe von 95 Prozent. Schenkungen bleiben mit höheren Steuern belastet. In 99 Prozent der Fälle stellt die Junta Personen von der Steuer frei, wenn Eltern ihren Kindern Geld schenken, um eine Erstimmobilie zu kaufen, der Beschenkte unter 35 Jahre alt oder zu 33 Prozent oder mehr behindert ist.