Wirtschaft
Auf Weg zum festen Zinssatz – Regierung regelt Abschluss von Krediten für Immobilienkauf neu
Sichere Hypothek: Das Hypothekengesetz kommt seiner Verabschiedung einen Schritt näher: Das Kabinett akzeptiert den Gesetzestext
Madrid – sk. Das Hypothekengesetz kommt seiner Verabschiedung einen entscheidenden Schritt näher. Das Kabinett hat den Gesetzestext gebilligt und dem Parlament zur Verabschiedung gereicht. Die Regierung will es bis Juni durchbekommen und kann auf die Unterstützung von Cuidadanos, PNV und Coalición Canaria zählen, nicht aber auf die der Sozialisten.
Das Gesetz soll Hypothekenabschlüsse transparenter machen und die Rechtssicherheit sowohl für Banken als auch für Kunden erhöhen, nicht zuletzt angesichts juristischer Ohrfeigen, wie etwa wegen der Mindestzinsklausel (Clausula Suelo). Die Aufteilung der Gebühren und Abgaben beim Abschluss der Hypotheken regelt das Gesetz dagegen nicht explizit. Sie wurden bis dato oftmals vollständig auf den Schuldner abgewälzt, was eine Flut von Klagen losgetreten hat. Der Oberste Justizrat rechnet mit bis zu 200.000 Fällen.
Vom variablen zum festen Satz
Der Saldo der Hypotheken in Spanien beträgt derzeit über 646 Milliarden Euro, 90 Prozent davon gebunden in Verträgen mit variablen Zinssätzen. Das neue Gesetz sieht Anreize vor, damit Schuldner von einer Hypothek mit variablem Zinssatz zu einer mit festem Zinssatz wechseln können. Damit soll verhindert werden, dass die zu tilgenden Raten im Falle eines Anstiegs des Euribor steigen.
Im Oktober lag der Euribor bei Minus 1,8 Prozent, Wirtschaftsminister Luis de Guindos schloss nicht aus, dass er in einigen Jahren auf plus zwei oder vier Prozent steigen könnte. „Das Zinsniveau ist nicht normal und wird sicher nicht für viele weitere Jahre den Verträgen zu Grunde liegen“, sagte de Guindos. Diese Anreize sollen sowohl für neue als auch für bereits abgeschlossene Hypotheken gültig sein. Die Kommission für die Umwandlung der Hypothek oder den Wechsel der Bank darf nicht über 0,25 Prozent in den ersten drei Jahren liegen.
Das Gesetz beschneidet das Recht der Banken, Hypotheken wegen Zahlungsausfall für aufgelöst zu erklären. Nur wenn der Schuldner mit mindestens neun Raten oder zwei Prozent der Hy- pothek inklusive Zinsen in der ersten Hälfte der Laufzeit im Rückstand ist, kann die Bank die Hypothek auflösen, in der zweiten Hälfte der Laufzeit sind es vier Prozent beziehungsweise zwölf Raten.
Künftig soll es auch nicht mehr erlaubt sein, dass Banken an eine Hypothek den Abschluss von Versicherungen knüpfen. Nur wenn die Zentralbank dies explizit gutheißt und der Kunde davon profitiert, soll dies künftig möglich sein. Banken dürfen aber wohl ihren Kunden Preisnachlässe anbieten, falls diese ihre Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.
Viele Klagen gegen Banken führt die Regierung auf den Mangel an Transparenz zurück. Künftig soll verhindert werden, dass Kunden im Unwissen gelassen werden. Vor dem Abschluss einer Hypothek muss die Bank dem Kunden sieben Tage Bedenkzeit gewähren, ihn über die grundlegenden Inhalte des Hypothekenvertrags schriftlich informieren und ihn auf sensible Klauseln hinweisen. Innerhalb dieser Frist muss ein Notar bestätigen, dass der Kunde über alle wichtigen Vertragsinhalte Bescheid weiß.
Keine Versicherungen mehr für Abschluss der Hypothek notwendig