Klage wegen illegaler Fußpflege
Fuengirola – lk. Das Strafgericht Nummer 3 in Málaga hat zwei Fußpflegerinnen zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die beiden hatten in einem Schönheitssalon in Fuengirola gearbeitet, ohne die entsprechende Ausbildung zu haben. Die Innung der Fußpfleger in Málaga hatte die vermeintlichen Fußpflegerinnen angezeigt. Sie müssen nun außerdem an die Innung eine Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro zahlen. Auch die Prozesskosten müssen sie tragen.