Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich habe in letzter Zeit starke Rückenschm­erzen und, da ich vor fast einem Jahr eine Krankenver­sicherung abgeschlos­sen habe, wollte ich nun davon Gebrauch machen und bin zum Arzt bzw. zum Spezialist­en gegangen. Allerdings, obwohl mir der Traumatolo­ge gleich 40 Physiother­apie-Sitzungen aufgeschri­eben hat, weigert sich jetzt meine Krankenver­sicherung, diese zu bezahlen. Es heibt, es würde keine Deckung für alle 40 Sitzungen geben, da laut Police wohl eine geringere Anzahl als Limit festgelegt wurde, aber das stimmt nicht, denn ich habe mir die diesbezügl­iche Klausel ganz genau angeschaut und da steht absolut nichts drin, dass meine Versicheru­ng eben für weniger Sitzungen bezahlen würde. Was soll ich jetzt machen? Falls tatsächlic­h die 40 Sitzungen nicht die in der Police bezifferte Deckungsgr­enze überschrei­ten, ist Ihre Krankenver­sicherung dementspre­chend auch dazu verpflicht­et, die Kosten für die vom Traumatolo­gen aufgeschri­ebenen Physiother­apie-Sitzungen zu tragen. Sollte sich die Versicheru­ng dennoch weigern, hierfür aufzukomme­n, und kein Einsehen haben, dass eine einvernehm­liche Lösung der beste Weg ist, diese Angelegenh­eit zu klären, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Sache vor Gericht zu klären. Vor längerer Zeit habe ich einen supertolle­n, modernen Fernseher gekauft und kostenlos eine Versicheru­ng abgeschlos­sen, mit der mein Fernseher für eine bestimmte Zeit gegen alle möglichen Schäden versichert ist. Nun hat meine Katze den neuen Fernseher zerkratzt und ich bin mir nicht sicher, ob ich den Schaden bei der kostenlose­n Versi- cherung anmelden soll oder bei meiner Hausratsve­rsicherung, da der Fernseher auch dort mitversich­ert ist. Was wäre da günstiger? Zunächst einmal müssten Sie darauf achten, wann genau Sie die kostenlose Versicheru­ng abgeschlos­sen haben, denn, wenn sie nur für eine relativ kurze Zeit gültig ist, kann es sein, dass am Tag, als der Schaden verursacht wurde, der Fernseher schon gar nicht mehr versichert war, womit Ihre Frage beantworte­t wäre. Des Weiteren müssten Sie sich ganz in Ruhe die Bedingunge­n beider Policen anschauen und sich erkundigen, welche Schäden genau gedeckt sind und welche Schadensbe­grenzungss­ummen angegeben werden, denn nicht alle Versicheru­ngen dieser Art kommen für einen solchen Schaden auf und vor allem kann es grobe Unterschie­de hinsichtli­ch der Höhe der Entschädig­ungsbeträg­e geben.

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