Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich habe in letzter Zeit starke Rückenschmerzen und, da ich vor fast einem Jahr eine Krankenversicherung abgeschlossen habe, wollte ich nun davon Gebrauch machen und bin zum Arzt bzw. zum Spezialisten gegangen. Allerdings, obwohl mir der Traumatologe gleich 40 Physiotherapie-Sitzungen aufgeschrieben hat, weigert sich jetzt meine Krankenversicherung, diese zu bezahlen. Es heibt, es würde keine Deckung für alle 40 Sitzungen geben, da laut Police wohl eine geringere Anzahl als Limit festgelegt wurde, aber das stimmt nicht, denn ich habe mir die diesbezügliche Klausel ganz genau angeschaut und da steht absolut nichts drin, dass meine Versicherung eben für weniger Sitzungen bezahlen würde. Was soll ich jetzt machen? Falls tatsächlich die 40 Sitzungen nicht die in der Police bezifferte Deckungsgrenze überschreiten, ist Ihre Krankenversicherung dementsprechend auch dazu verpflichtet, die Kosten für die vom Traumatologen aufgeschriebenen Physiotherapie-Sitzungen zu tragen. Sollte sich die Versicherung dennoch weigern, hierfür aufzukommen, und kein Einsehen haben, dass eine einvernehmliche Lösung der beste Weg ist, diese Angelegenheit zu klären, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Sache vor Gericht zu klären. Vor längerer Zeit habe ich einen supertollen, modernen Fernseher gekauft und kostenlos eine Versicherung abgeschlossen, mit der mein Fernseher für eine bestimmte Zeit gegen alle möglichen Schäden versichert ist. Nun hat meine Katze den neuen Fernseher zerkratzt und ich bin mir nicht sicher, ob ich den Schaden bei der kostenlosen Versi- cherung anmelden soll oder bei meiner Hausratsversicherung, da der Fernseher auch dort mitversichert ist. Was wäre da günstiger? Zunächst einmal müssten Sie darauf achten, wann genau Sie die kostenlose Versicherung abgeschlossen haben, denn, wenn sie nur für eine relativ kurze Zeit gültig ist, kann es sein, dass am Tag, als der Schaden verursacht wurde, der Fernseher schon gar nicht mehr versichert war, womit Ihre Frage beantwortet wäre. Des Weiteren müssten Sie sich ganz in Ruhe die Bedingungen beider Policen anschauen und sich erkundigen, welche Schäden genau gedeckt sind und welche Schadensbegrenzungssummen angegeben werden, denn nicht alle Versicherungen dieser Art kommen für einen solchen Schaden auf und vor allem kann es grobe Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Entschädigungsbeträge geben.