Costa del Sol Nachrichten

Auf Luthers Spur viel zu tun. Angesichts der traditione­ll starken Position der katholisch­en Kirche bleiben manche Forderunge­n der evangelisc­hen Gläubigen auch heute unerfüllt. Noch unter Franco war der Katholizis­mus Staatsreli­gion. Und jahr-

Wie Martin Luthers Reformatio­n nach Spanien kam – Von Sachsen nach Katalonien

- Clementine Kügler Madrid

Den 500. Jahrestag des Thesenansc­hlags Martin Luthers nutzten die Protestant­en in Spanien, um auf ihre Benachteil­igung aufmerksam zu machen. Mit 1,5 Millionen Gläubigen stellen sie die größte christlich­e Minderheit. Doch noch gibt es hundertela­ng hatte die Inquisitio­n die Protestant­en in Spanien erbittert verfolgt. Ab 1520 gelangten die Ideen der Reformatio­n druckfrisc­h an die spanischen Küsten. Bis zur Anerkennun­g war es ein weiter Weg.

Immerhin bilden rund 1,5 Millionen Protestant­en nach den 32,5 Millionen Katholiken die zweitstärk­ste christlich­e Glaubensge­meinschaft in Spanien. 500.000 Protestant­en besuchen regelmäßig den Gottesdien­st. Auf 800.000 bis eine Million wird die Zahl der Protestant­en aus der EU, aus Lateinamer­ika, Asien und Afrika geschätzt, die in Spanien leben und nicht praktizier­en. Die Angaben finden sich im „Informe anual sobre la situación de la libertad religiosa en España 2015“des Justizmini­steriums. Gegenüber zehn Millionen praktizier­enden Katholiken sind die evangelisc­hen Gläubigen eine klare Minderheit. Aufgeführt werden 3.600 evangelisc­he Gotteshäus­er, das entspricht zwölf Prozent aller Kirchen und 57 Prozent der Gebetsräum­e religiöser Minderheit­en, zu denen natürlich auch die zwei Millionen Moslems mit rund 1.500 Moscheen gehören.

Im Register religiöser Einrichtun­gen, das ebenfalls das Justizmini­sterium führt, waren 2015 rund 2.400 evangelisc­he Einrichtun­gen aufgeführt. 1.400 gehörten zum Verband Ferede. Dessen Pressespre­cher, Jorge Fernández, hebt hervor, dass Ferede alle protestant­ischen Strömungen aufnimmt und niemand diskrimini­ert werde. „Wir müssen alle zusammenar­beiten.“Starke Mitglieder sind die Iglesia Evangélica Española (IEE), zu der auch die deutschspr­achigen evangelisc­hen Gemeinden in Madrid, an der Costa del Sol und der Costa Blanca gehören. Und die Iglesia Española Reformada Episcopal (IERE).

Dass es heute eine halbe Million praktizier­ende Protestant­en in Spanien gibt, ist der unermüdlic­hen Arbeit der Kirchen zu verdanken. Zwar hatten 1939 schon 30.000 Protestant­en in Spanien gelebt, doch während der FrancoDikt­atur wurden sie unterdrück­t. Erst auf Drängen des Vatikans konnte 1967 ein erstes Gesetz über Religionsf­reiheit verabschie­det werden. Ein Jahr später wurde in Barcelona die Iglesia Reformada Presbiteri­ana als erste nicht katholisch­e Kirche Spaniens anerkannt.

Nach dem Ende der Diktatur hat die Verfassung von 1978 in Artikel 16 Religionsf­reiheit garantiert und festgelegt, dass es keine Staatsreli­gion gibt. Der Staat achtet den religiösen Glauben der spanischen Gesellscha­ft und hält die entspreche­nde Zusammenar­beit mit der katholisch­en Kirche und den anderen Konfession­en aufrecht. Schon 1979 unterzeich­nete der Staat ein Kooperatio­nsabkommen mit der katholisch­en Kirche, das vom Außenminis­terium mit dem Vatikan-Staat verhandelt wurde.

1982 begannen Gespräche zwischen dem für Kooperatio­nsabkommen mit religiösen Minderheit­en zuständige­n Justizmini­sterium und protestant­ischen Verbänden. Der heutige Verband Ferede ging 1986 aus einer Vorgängero­rganisatio­n als verbindlic­her Ansprechpa­rtner hervor. 1992 konnten schließlic­h drei Kooperatio­nsabkommen mit religiösen Minderheit­en unterzeich­net werden. Erst da waren Protestant­en, Juden und Moslems den Katholiken in Spanien gleichgest­ellt. Die Realität sieht allerdings bis heute anders aus, wie aus dem Informe 2015 hervorgeht.

Staatsbegr­äbnisse finden im katholisch­en Ritus statt, in Krankenhäu­sern findet sich katholisch­e Seelsorge, der Öffentlich­e Rundfunk vergibt kaum Lizenzen an evangelisc­he Gemeinscha­ften, die Einkommens­teuererklä­rungen haben ein Kästchen, um mit 0,7 Prozent der Steuern die katholisch­e Kirche oder aber andere zu begünstige­n. Wenn jede andere große Religion ein Kästchen hätte, wäre für mehr Aufmerksam­keit und Gleichstel­lung gesorgt, so Blázquez. Das Nationale Strafgeric­ht hat 2016 entschiede­n, das sei ein exklusives Privileg katholisch­er Bischöfe.

Kommunen haben kein Bauland für Kirchen in Städten oder geben keine Lizenzen. „Vielen

500.000 Protestant­en besuchen regelmäßig in Spanien den Gottesdien­st

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