Alles über Modelo 210
Die Nichtresidentensteuer wird wieder zum Jahresende fällig – Kleine Änderung beim Steuersatz
Zum Jahresende wird wieder die sogenannte Nichtresidentensteuer fällig
Alicante – tl. Jeder nicht dauerhaft in Spanien lebende Immobilienbesitzer hat alle Jahre den 31. Dezember vor Augen. Bis zu diesem Datum ist die sogenannte Nichtresidentensteuer abzuführen. Dazu ist ein Steuerformular auszufüllen, das Modelo 210. Steuerberaterin Kerstin Bumiller aus Torrevieja weist mit Nachdruck auf eine wesentliche Eigenheit bei der Nichtresidentensteuer hin: Sie ist eine Bringschuld. „Es gibt in der Regel keine Post vom Finanzamt mit dem Hinweis auf diese Steuer“, sagt die Expertin. Die Nichtabgabe werde bestraft. In diesem Jahr ist die Nichtresidentensteuer für das Veranlagungsjahr 2016 fällig.
Seit geraumer Zeit ist das Steuerformular Modelo 210 nur noch im Internet auszufüllen. Hier hat es zuletzt Änderungen bei der Kalkulation der Steuer gegeben. Vor dem Veranlagungsjahr 2015 galt: Sofern die letzte Neubewertung der Katasterwerte nach dem 1. Januar 1994 erfolgte, war der Katasterwert mit 1,1 Prozent zu multiplizieren. Ansonsten mit 2,0 Prozent.
Ab dem Veranlagungsjahr gilt diese Berechnung der Nichtresidentensteuer nicht mehr. Der Gesetzgeber führte folgende Änderung ein: Mit 1,1 Prozent darf der Katasterwert der Immobilie nur dann multipliziert werden, wenn in der betreffenden Stadt oder Gemeinde innerhalb der vergangenen zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagungsjahr eine Kataster-Revi- sion erfolgt ist.
Für das Veranlagungsjahr 2015 war demnach das Jahr 2005 maßgebend. Für das jetzt fällige Veran- lagungsjahr 2016 ist nun 2006 die Grenze, ab der noch 1,1 Prozent gelten. In allen Fällen, in denen Katasterwert-Revision länger als zehn Jahre zurückliegt, ist mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren.
Wie ist das Datum der zurückliegenden Revision zu erfahren? „Das letzte Jahr der Revision findet sich häufig auf dem Beleg für die Grundsteuer (IBI)“, weißt Bumiller. Man kann aber auch die Webseite des Katasteramt zu Rate ziehen: http://www.catastro.meh.es/esp/ ponencia_valores.asp Dropdown-Menü „Provincia“: Hier die Provinz eingeben. Eingabefeld „Municipio“: Hier die Gemeinde eingeben, in der die Immobilie steht. Auf die korrekte Schreibweise achten. Alternativ kann man den Ort freilassen und nach dem Klick auf „Consultar“werden alle Orte der Provinz angezeigt. Unter „Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision.
Änderungen hat es auch beim anzuwendenden Steuersatz gegeben. Lag in den Veranlagungsjahren 2011 bis 2014 der Steuersatz bei 24 beziehungsweise 24,75 Prozent, galten ab 2015 neue Werte. Für EU-Bürger, Isländer und Norweger betrug der Steuersatz 19,5 Prozent, für alle übrigen (also auch für Schweizer) waren es 24 Prozent.
Für das Veranlagungsjahr 2016 ergibt sich eine weitere Änderung: Der Steuersatz für EU-Bürger, Isländer und Norweger reduziert sich auf 19 Prozent, für alle anderen bleibt es aber bei 24 Prozent.
Von den Änderungen profitiert nur derjenige, in dessen Gemeinde eine Katasterwert-Revision innerhalb der Zehn-Jahres-Frist erfolgte