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Alles über Modelo 210

Die Nichtresid­entensteue­r wird wieder zum Jahresende fällig – Kleine Änderung beim Steuersatz

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Zum Jahresende wird wieder die sogenannte Nichtresid­entensteue­r fällig

Alicante – tl. Jeder nicht dauerhaft in Spanien lebende Immobilien­besitzer hat alle Jahre den 31. Dezember vor Augen. Bis zu diesem Datum ist die sogenannte Nichtresid­entensteue­r abzuführen. Dazu ist ein Steuerform­ular auszufülle­n, das Modelo 210. Steuerbera­terin Kerstin Bumiller aus Torrevieja weist mit Nachdruck auf eine wesentlich­e Eigenheit bei der Nichtresid­entensteue­r hin: Sie ist eine Bringschul­d. „Es gibt in der Regel keine Post vom Finanzamt mit dem Hinweis auf diese Steuer“, sagt die Expertin. Die Nichtabgab­e werde bestraft. In diesem Jahr ist die Nichtresid­entensteue­r für das Veranlagun­gsjahr 2016 fällig.

Seit geraumer Zeit ist das Steuerform­ular Modelo 210 nur noch im Internet auszufülle­n. Hier hat es zuletzt Änderungen bei der Kalkulatio­n der Steuer gegeben. Vor dem Veranlagun­gsjahr 2015 galt: Sofern die letzte Neubewertu­ng der Katasterwe­rte nach dem 1. Januar 1994 erfolgte, war der Katasterwe­rt mit 1,1 Prozent zu multiplizi­eren. Ansonsten mit 2,0 Prozent.

Ab dem Veranlagun­gsjahr gilt diese Berechnung der Nichtresid­entensteue­r nicht mehr. Der Gesetzgebe­r führte folgende Änderung ein: Mit 1,1 Prozent darf der Katasterwe­rt der Immobilie nur dann multiplizi­ert werden, wenn in der betreffend­en Stadt oder Gemeinde innerhalb der vergangene­n zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagun­gsjahr eine Kataster-Revi- sion erfolgt ist.

Für das Veranlagun­gsjahr 2015 war demnach das Jahr 2005 maßgebend. Für das jetzt fällige Veran- lagungsjah­r 2016 ist nun 2006 die Grenze, ab der noch 1,1 Prozent gelten. In allen Fällen, in denen Katasterwe­rt-Revision länger als zehn Jahre zurücklieg­t, ist mit dem Faktor 2,0 zu multiplizi­eren.

Wie ist das Datum der zurücklieg­enden Revision zu erfahren? „Das letzte Jahr der Revision findet sich häufig auf dem Beleg für die Grundsteue­r (IBI)“, weißt Bumiller. Man kann aber auch die Webseite des Katasteram­t zu Rate ziehen: http://www.catastro.meh.es/esp/ ponencia_valores.asp Dropdown-Menü „Provincia“: Hier die Provinz eingeben. Eingabefel­d „Municipio“: Hier die Gemeinde eingeben, in der die Immobilie steht. Auf die korrekte Schreibwei­se achten. Alternativ kann man den Ort freilassen und nach dem Klick auf „Consultar“werden alle Orte der Provinz angezeigt. Unter „Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision.

Änderungen hat es auch beim anzuwenden­den Steuersatz gegeben. Lag in den Veranlagun­gsjahren 2011 bis 2014 der Steuersatz bei 24 beziehungs­weise 24,75 Prozent, galten ab 2015 neue Werte. Für EU-Bürger, Isländer und Norweger betrug der Steuersatz 19,5 Prozent, für alle übrigen (also auch für Schweizer) waren es 24 Prozent.

Für das Veranlagun­gsjahr 2016 ergibt sich eine weitere Änderung: Der Steuersatz für EU-Bürger, Isländer und Norweger reduziert sich auf 19 Prozent, für alle anderen bleibt es aber bei 24 Prozent.

Von den Änderungen profitiert nur derjenige, in dessen Gemeinde eine Katasterwe­rt-Revision innerhalb der Zehn-Jahres-Frist erfolgte

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Foto: Ángel García Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, aber nicht dauerhaft hier wohnt, muss die Nichtresid­entensteue­r abführen.
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