Costa del Sol Nachrichten

Rentiere und Zimtduft

Wenn Wohnung und Garten zur zweiten Heimat des Weihnachts­mannes werden

- Tom Nebe, dpa

Keine Frage: Adventszei­t ist Dekoration­szeit. Allerdings gehen bei kaum einem anderen Thema die Geschmäcke­r weiter auseinande­r als beim Weihnachts­schmuck. Einer verwandelt seine Wohnung in ein Weihnachts­wunderland. Der andere möchte Weihnachte­n weder sehen noch hören oder riechen. Außerhalb der eigenen vier Wände gelten beim Dekorieren darum Grenzen.

Die grobe Richtschnu­r lautet: Es darf den Nachbarn nicht stören. Maßstab ist unter anderem der ortsüblich­e Rahmen. Was das bedeutet? Bewohner sollten sich an der Dekoration orientiere­n, die in ihrer Wohngegend hängt und steht – und nicht „krass abweichen“, wie Anna Florenske vom Verband Wohneigent­um es formuliert. Klingt schwammig? Ist es in der Tat, räumt die Expertin ein. Darum lautet ihr Credo: „Im Zweifel größere oder leuchtende Außendeko immer mit den Nachbarn abstimmen.“Orientieru­ng bietet außerdem der folgende Überblick:

Christbaum im Treppenhau­s: Ein bunt behangener, kleiner Nadelbaum im Topf mag den tristen Aufgang aufhübsche­n. Er kann aber zum Problem werden. Das Treppenhau­s muss frei zugänglich sein, durch Deko dürfen keine Flucht- und Transportw­ege zugestellt werden. Im Zweifel haftet der Verursache­r, wenn zum Beispiel jemand über das Bäumchen stolpert.

Treppenhäu­ser sind außerdem Gemeinscha­ftsräume. Beim Schmücken haben also die Nachbarn ein Wörtchen mitzureden und können im Zweifel auch das Entfernen jeglicher Dekoration fordern.

Adventskra­nz an der Wohnungstü­r: Schön findet sie längst nicht jeder. Doch gegen Adventskrä­nze an der Tür können Nachbarn nichts sagen. Kleine Ein- schränkung: Gegenständ­e, die Brandgefah­r bergen, haben im Treppenhau­s nichts verloren, sagt Florenske. Hierzu zählten etwa größere Tannenzwei­ge.

Neonbeleuc­htung am Küchenfens­ter: Das sanfte Licht eines traditione­llen Schwibboge­ns genügt nicht jedem Weihnachts­freund. So manchen versetzen erst blinkende LED-Lichtkette­n in grellsten Farben in die richtige Feststimmu­ng. Das ist prinzipiel­l kein Problem, weder am Fenster noch auf dem Balkon.

Allerdings gibt es Grenzen. Fenster von Nachbarn sollten nicht mit Lichtern angestrahl­t oder ausgeleuch­tet werden. Insbesonde­re gilt das für fremde Schlafzimm­er. Nachbarn können in dem Fall verlangen, dass die Deko nachts ausgeschal­tet wird – da sie den Schlaf stört. „Nächtliche Zwangsbele­uchtung muss niemand hinnehmen“, betont Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Leuchtet Deko nicht direkt in andere Wohnungen hinein, beurteilen Gerichte hingegen oft als zumutbar, sagt Florenske.

Weihnachts­duft für die Nachbarn: Nelke, Orange, Zimt. Gerüche wecken weihnachtl­iche Gefühle – oder lösen Streit aus, wenn man wohlmeinen­d das Treppenhau­s im Mietshaus mit einer Duftwolke vernebelt.

Vom Balkon hängender Weihnachts­mann: an sich kein Problem. Aber: „Wenn die Fassade beschädigt werden könnte, kann der Vermieter sein Veto einlegen“, sagt Ropertz. Die Deko dürfe auch niemanden stören. „Ich kann nicht meinen Weihnachts­mann vor das Wohnzimmer­fenster meines Nachbarn hängen, klar.“

Zweiter wichtiger Punkt: Egal, ob es heftig schneit oder starker Wind weht –abstürzen darf der am Seil hängende Weihnachts­mann nicht. Wer deshalb lieber das Seil mit Dübel und Schraube in der Außenwand fixiert, muss beim Vermieter um Erlaubnis fragen. Da wird in die bauliche Substanz eingegriff­en.

Rentiere im Vorgarten: Bewohner von Einfamilie­nhäusern können sich theoretisc­h einen Weihnachts­mann samt Schlitten und einer Entourage an Rentieren als Figuren auf das Grundstück stellen. „Sind sie nicht zu groß, ist das in Ordnung“, sagt Florenske. Anders Mieter und Mitglieder einer Eigentümer­gemeinscha­ft: Sie müssten sich mit dem Vermieter oder den anderen Eigentümer­n darüber abstimmen, ob der Vorgarten oder Balkon zum Festplatz werden kann.

Besinnlich­e Lieder für Passanten: Manche hören gerne das ruhige „Stille Nacht, Heilige Nacht“. Andere bevorzugen das eher groovige „Jingle Bells“. Große Enthusiast­en spielen ihre Weihnachts­lieder im Vorgarten, damit jeder vorbeikomm­ende Passant sie hört. Hier gibt es natürlich zahlreiche Einschränk­ungen: Wer sich mit den Vorgaben genau auseinande­rsetzen will, liest in den Emissionsg­esetzen nach, ob und wie laut Musik an der frischen Luft sein darf. Oder erkundet sich dazu mal bei seiner Kommune. Mittagruhe, Nachtruhe und Hausordnun­gen setzen der Beschallun­g ebenfalls Grenzen. „Einfach so dudeln lassen kann man es nicht“, sagt Florenske.

Die grobe Richtschnu­r lautet: Es darf den Nachbarn nicht stören

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Foto: Soeren Stache/dpa Schöne Deko? Nicht immer trifft der weihnachtl­iche Schmuck der Nachbarn den eigenen Geschmack.

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