Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich bin 42 Jahre alt und kann aufgrund eines Geburtsfeh­lers bestimmte Bewegungen mit dem rechten Bein nicht ausführen. Nun, nach vielen Arbeitsjah­ren in Spanien, ist mein linkes Bein ebenfalls erkrankt, weshalb ich nicht mehr arbeiten kann. Ich stehe in ärztlicher Behandlung und erhalte Arbeitslos­engeld in Spanien. Gibt es die Möglichkei­t, eine Art Pension von der Sozialvers­icherung zu erhalten?

Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslos­engeld erhalten, in dieser Zeit aber krank geschriebe­n werden müssen, erhalten Sie weiterhin das Arbeitslos­engeld. Sollte der Arzt jedoch feststelle­n, dass Ihre Erkrankung dauerhaft sein wird und Sie nicht mehr in eine Berufstäti­gkeit integrierb­ar sind, dann kann der Arzt Ihnen über ein entspreche­ndes Attest eine Invaliditä­t bescheinig­en. Sie erhalten dann eine Pension von der Sozialvers­icherung, die allerdings auf den Grad der Invaliditä­t abgestimmt ist.

Mein Auto wurde von der Straße mit einem Abschleppd­ienst entfernt. Als ich es abholte, hatte es Kratzer auf der Motorhaube und der Tür. Ich beschwerte mich, aber es wurde mir gesagt, dass das Auto in diesem Zustand war, als sie es in das Fahrzeugde­pot brachten. Was muss ich tun, um die Schäden ersetzt zu bekommen?

Worauf es vor Gericht ankommt ist, dass Sie beweisen können, dass das Auto tatsächlic­h keine Schäden hatte, bevor der Abschleppd­ienst das Auto entfernte, was sehr schwierig sein könnte. Wenn Sie es nicht nachweisen können, ist es nicht ratsam gerichtlic­he Schritte einzuleite­n.

Ich kaufte mir ein Penthouse auf dessen Terrasse sich ein kleines Zimmer befand. Aufgrund der jüngsten Regenfälle, muss ich den Bau verändern. Ich wurde darüber informiert, dass dieser Raum illegal gebaut wurde und wenn ich ihn jetzt abreiße, um ihn wieder neu zu errichten, gehe ich das Risiko ein, das es mir nicht erlaubt wird. Was kann ich tun?

Wenn die Konstrukti­on illegal war, aber es die Verjährung­sfrist bestanden hat, sind nur bestimmte Arbeiten zulässig, die für die Sicherheit notwendig sind. Wenn dieses der Fall ist und es keine andere Möglichkei­t gab, um das Alter zu beweisen, sollte eine notarielle Aufhebung der Akte stattfinde­n, so dass die Renovierun­g nicht als ein ganz neues Bauwerk in Betracht gezogen werden kann und man Ihnen glaubt, dass das Zimmer bereits vorher bestanden hat.

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