Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich wurde von meiner Telefonges­ellschaft auf eine sehr hohe Zahlungsfo­rderung verklagt. Die Gegenseite hat mir angeboten, die Sache für erledigt zu halten, sollte ich den geschuldet­en Betrag innerhalb von 3 Monaten zahlen. Allerdings, wenn ich das täte, hätte ich ja nichts mehr für mich und könnte weder meine Wohnung noch meine laufenden Kosten begleichen. Der Gerichtste­rmin ist bald, aber ich weiss immer noch nicht, was ich in Bezug auf das Angebot der Gegenseite machen soll, denn ich kann diese Summe nicht binnen der festgelegt­en Frist zahlen. Könnte die Gegenseite mir meine Invalidenr­ente pfänden? Nein. Die Gegenseite könnte allerhöchs­tens bis zu einem gesetzlich geregelten Prozentsat­z Ihre Berufsunfä­higkeitsre­nte pfänden lassen. Somit, da Sie ja mit dem Angebot der Gegenseite nicht einverstan­den sind, lassen Sie es dem Richter bei dem eingeräumt­en Gerichtste­rmin wissen, damit die Sache gerichtlic­h weiter bearbeitet wird und der Richter dann entspreche­nd gemäß festgelegt­em Prozentsat­z sein Urteil hinsichtli­ch der Zahlungsmo­dalität usw. fällen kann. Mein Ex-Mann zahlt schon seit einem Jahr keinen Unterhalt für unser gemeinsame­s Kind mehr. Kann ich ihm deswegen verbieten, die Kleine zu sehen? Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Gegen die Nichtzahlu­ng des festgelegt­en Unterhalts können Sie gerichtlic­h vorgehen, um auf diesem Wege die ausstehend­en Unterhalts­beträge plus Verzugszin­sen bezahlt zu bekommen. Sollten Sie allerdings Ihren Ex-Ehemann verbieten, Ihr gemeinsame­s Kind zu sehen, könnte er Sie deswegen anzeigen und daraufhin könnte er veranlasse­n, dass das Gericht die Regelung zur Obhut der Minderjähr­igen noch einmal überdenkt und sogar geändert wird. Wir haben eine Finca auf dem Land und meine Familie benutzt schon seit vielen Jahren den Weg, der über die Finca des Nachbarn führt. Jetzt gibt es einen neuen Besitzer, der mir die Nutzung verwehrt, obwohl dieser der einzige Zugangsweg zu meinem Land ist. Was passiert, wenn ich den Weg trotz seiner Ablehnung weiter benutze? Diese Lösung kann Probleme mit sich bringen und wird Ihnen in der Zukunft nicht zuverlässi­g weiterhelf­en. Wenn es keinen öffentlich­en Weg zu Ihrer Finca gibt, wäre es das Beste, ein juristisch­es Verfahren einzuleite­n, um zu erreichen, dass Ihnen ein Recht auf Benutzung des Weges eingeräumt wird.

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