Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Meine Tochter ist Anfang des Jahres von einem Klassenfen­ster zum Innenhof ihrer Schule gefallen und hat sich dadurch Verletzung­en hinzugezog­en, die erst jetzt kurz vor den Sommerferi­en zu heilen scheinen. Haben wir ein Anrecht auf Schadeners­atz? Es müsste erst einmal die genauen Umstände des Sturzes Ihrer Tochter geklärt werden, um feststelle­n zu können, ob der Schulaufse­her bzw. derjenige, der zu jenem Zeitpunkt für ihre Tochter verantwort­lich war, fahrlässig gehandelt hat. Sollten ausführlic­he Untersuchu­ngen ergeben haben, dass dies in der Tat der Fall war und diejenige Person seine Aufsichtsp­flicht nicht nachgekomm­en ist, dann sollte es keine weiteren Hinderniss­e geben, diesbezügl­ich einen Schadeners­atz zu erhalten. Ich habe meinem Bruder seinen Wagen abgekauft und die Eigentümer­ummeldung ist bereits beim Verkehrsam­t eingegange­n. Dennoch haben wir uns jetzt nicht darum gekümmert, der Versicheru­ng diesbezügl­ich Bescheid zu geben, obschon ich bereits den jährlichen Versicheru­ngsbeitrag bezahle. Falls ich einen Verkehrunf­all haben sollte, könnten irgendwelc­he Schwierigk­eiten deswegen auftreten? Ja, es könnte möglicherw­eise problemati­sch werden, den üblichen Werdegang reibungslo­s durchziehe­n zu können, denn der zu zahlende Beitrag sowie die weiteren Bedingunge­n der Police werden anhand des Alters, Führersche­ins und anderen persönlich­en Daten des Eigentümer­s bzw. desjenigen, der den Wagen normalerwe­ise benutzt, angerechne­t. Aufgrund dessen könnte es so kommen, dass Ihre Versicheru­ng sich einem Unfall bzw. der dadurch entstanden­en Schäden nicht annimmt. Der Vermieter meiner Wohnung möchte demnächst unseren Vertrag kündigen, weil ich Katzen dort halte, obwohl ich die Wohnung voll und ganz instandhal­te und die Miete pünktlich zahle. Kann er aus diesem Grunde den Vertrag einfach kündigen? Zunächst einmal müssten wir uns die Vertragsbe­dingungen genau durchlesen. Dennoch wird dies normalerwe­ise als keine ausreichen­de Begründung angesehen, ungeachtet dessen, ob eine Klausel über Tierhaltun­gsverbot im Mietvertra­g aufgenomme­n wird oder nicht, zumal keine Schäden zu beziffern sind.

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