Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Meine Tochter ist Anfang des Jahres von einem Klassenfenster zum Innenhof ihrer Schule gefallen und hat sich dadurch Verletzungen hinzugezogen, die erst jetzt kurz vor den Sommerferien zu heilen scheinen. Haben wir ein Anrecht auf Schadenersatz? Es müsste erst einmal die genauen Umstände des Sturzes Ihrer Tochter geklärt werden, um feststellen zu können, ob der Schulaufseher bzw. derjenige, der zu jenem Zeitpunkt für ihre Tochter verantwortlich war, fahrlässig gehandelt hat. Sollten ausführliche Untersuchungen ergeben haben, dass dies in der Tat der Fall war und diejenige Person seine Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist, dann sollte es keine weiteren Hindernisse geben, diesbezüglich einen Schadenersatz zu erhalten. Ich habe meinem Bruder seinen Wagen abgekauft und die Eigentümerummeldung ist bereits beim Verkehrsamt eingegangen. Dennoch haben wir uns jetzt nicht darum gekümmert, der Versicherung diesbezüglich Bescheid zu geben, obschon ich bereits den jährlichen Versicherungsbeitrag bezahle. Falls ich einen Verkehrunfall haben sollte, könnten irgendwelche Schwierigkeiten deswegen auftreten? Ja, es könnte möglicherweise problematisch werden, den üblichen Werdegang reibungslos durchziehen zu können, denn der zu zahlende Beitrag sowie die weiteren Bedingungen der Police werden anhand des Alters, Führerscheins und anderen persönlichen Daten des Eigentümers bzw. desjenigen, der den Wagen normalerweise benutzt, angerechnet. Aufgrund dessen könnte es so kommen, dass Ihre Versicherung sich einem Unfall bzw. der dadurch entstandenen Schäden nicht annimmt. Der Vermieter meiner Wohnung möchte demnächst unseren Vertrag kündigen, weil ich Katzen dort halte, obwohl ich die Wohnung voll und ganz instandhalte und die Miete pünktlich zahle. Kann er aus diesem Grunde den Vertrag einfach kündigen? Zunächst einmal müssten wir uns die Vertragsbedingungen genau durchlesen. Dennoch wird dies normalerweise als keine ausreichende Begründung angesehen, ungeachtet dessen, ob eine Klausel über Tierhaltungsverbot im Mietvertrag aufgenommen wird oder nicht, zumal keine Schäden zu beziffern sind.