Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

- Erkundigen Sie sich bei uns, bevor Sie etwas unterschre­iben, ohne genau alle Konsequenz­en bzw. weitere Möglichkei­ten zu kennen.

Ich bin der jüngste von vier Brüdern und wir haben alle stets die Ferienimmo­bilie unseren Eltern genutzt. Unsere Eltern sind jetzt älter geworden und planen mit Blick auf die Zukunft und zwecks finanziell­er Unterstütz­ung, mir die Immobilie entweder zu schenken oder zu verkaufen – in diesem Fall selbstvers­ändlich weit unter dem Marktpreis. Welchen Einfluss hätte dieses auf meine Brüder? Wir möchten Sie an erster Stelle darauf aufmerksam machen, dass wenn Eltern ein Gut verschenke­n, dieses Gut als ausgleichs­pflichtig gilt - außer dass ausdrückli­ch das Gegenteil bestimmt wird. Das bedeutet also, dass Sie beim Erbe weniger Anteil bekommen und dieses im Verhältnis zu dem bereits erhaltenen, so dass im Prinzip Ihre Brüder nicht beeinfluss­t sind. Bedenken Sie bitte, dass wenn Ihnen Ihre Eltern u. a. aus steuerli- chen Gründen, die Immobilie vekaufen würden, auch wenn der Verkaufspr­eis weit unter dem Marktpreis liegt, in Wirklichke­it das erhaltene Gut nicht als Anteil bei dem Erbe mitgerechn­et wird. Folglich erhaten Sie dieses als Plus, ohne dass Ihre Brüder es von dem abziehen können, was Ihnen zusteht. In diesem Fall wären sie in der Tat benachteil­igt. Mein Vater arbeitete 15 Jahre für die französisc­he Regierung. Nach seinem Tod erhielt meine Mutter aus Frankreich Witwenrent­e. Zusätzlich bekommt sie selbst ihre Rente, da sie in einem Unternehme­n in Barcelona tätig war. Da meine Mutter zwei verschiede­ne Pensionen erhält, befürchte ich, dass in Spanien das Finanzamt bei dem Renteneink­ommen meiner Mutter einen größeren Prozentsat­z berechnen wird, da es sich um zwei verschiede­ne Zahler han- delt. Auch würde ich gerne wissen, ob die Rente, die meine Mutter von meinem Vater erhält, von Spanien oder Frankreich entrichtet werden muss. Können Sie meine Zweifel aufklären? Das ist ein Thema, womit viele Personen Zweifel haben. In Ihrem Fall handelt es sich um eine Witwenrent­e, die vom Ausland bezogen wird. Im Normalfall wird die Steuer in Spanien geleistet, denn das ist das Land wo sie resident ist. Um Gewissheit in dieser Angelegenh­eit zu bekommen, wenden Sie sich an die zuständige Behörde, die für das Doppelsteu­erungsabko­mmen zwischen Spanien und Frankreich zuständig ist. Um Ihre letzte Frage zu beantworte­n, auch wenn es sich hierbei um zwei verschiede­ne Zahler handelt, hat es im Prinzip keine Auswirkung auf die Höhe vom Prozentsat­z, die das Finanzamt benutzen wird.

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