Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Meine Firma hat mich vor zwei Monaten entlassen und nun habe ich überhaupt kein Einkommen mehr. Deswegen kann ich zur Zeit leider auch nicht für meine Kinder sorgen und die damals vom Richter festgelegte Unterhaltssumme bezahlen, denn ich komme selber so eben gerade über die Runden, ohne die Unterhaltszahlung mitzurechnen. Was soll ich machen? Was würde passieren, wenn ich den Unterhalt einfach nicht mehr überweise?
Sie sollten einen Antrag beim Gericht stellen, in dem Sie Ihre finanzielle Lage schildern und darum bitten, dass die von Ihnen zu begleichende Unterhalssumme Ihren jetzigen finanziellen Möglichkeiten entsprechend neu ausgerechnet und festgelegt wird. So könnten Sie weiterhin Ihrer Unterhalts- zahlungspflicht nachkommen und hätten für sich selber auch noch genug. Sollten Sie allerdings die Unterhaltszahlung mir nichts dir nichts stoppen und keine weitere Überweisung mehr veranlassen, könnte es böse für Sie enden, denn wahrscheinlich würde ein neues Verfahren zur Urteilsvollstreckung eingeleitet werden oder es könnte sogar ein Strafverfahren wegen Nichteinhaltung Ihrer finanziellen Pflichten Ihrer Kinder gegenüber initiiert werden.
Ich vermiete meine Wohnung nunmehr seit ziemlich langer Zeit und hatte eigentlich auch nie erwähnenswerte Probleme mit all den verschiedenen Mietern. Leider sieht die Sache bei meinem jetzigen Mieter anders aus, denn mit dem habe ich richtig Pech. Er macht die Wohnung nie sauber, zahlt niemals pünkt- lich und die Zahlung der letzten zwei Monate hat er wohl total vergessen. Nun spiele ich mit dem Gedanken, gerichtlich gegen ihn vorzugehen und würde gerne wissen, wie ein solches Verfahren vor sich geht.
Diese Art Verfahren ist in der Regel ziemlich unkompliziert und schnell. Nachdem Sie die Räumungsklage beim Gericht vorgelegt haben, wird sie direkt an die Gegenseite weitergeleitet und beide Parteien würden dann vorgeladen. Beim Hauptverfahren, welches stattfindet, egal ob der Mieter anwesend ist oder nicht, müssten die Parteien all ihr Beweismaterial vorlegen. Dann hat der Richter über diesen Fall zu entscheiden und sollte er zu Gunsten des Vermieters sein Urteil fällen, würde auch direkt ein Datum für die Zwangsräumung festgelegt werden.