Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Meine Firma hat mich vor zwei Monaten entlassen und nun habe ich überhaupt kein Einkommen mehr. Deswegen kann ich zur Zeit leider auch nicht für meine Kinder sorgen und die damals vom Richter festgelegt­e Unterhalts­summe bezahlen, denn ich komme selber so eben gerade über die Runden, ohne die Unterhalts­zahlung mitzurechn­en. Was soll ich machen? Was würde passieren, wenn ich den Unterhalt einfach nicht mehr überweise?

Sie sollten einen Antrag beim Gericht stellen, in dem Sie Ihre finanziell­e Lage schildern und darum bitten, dass die von Ihnen zu begleichen­de Unterhalss­umme Ihren jetzigen finanziell­en Möglichkei­ten entspreche­nd neu ausgerechn­et und festgelegt wird. So könnten Sie weiterhin Ihrer Unterhalts- zahlungspf­licht nachkommen und hätten für sich selber auch noch genug. Sollten Sie allerdings die Unterhalts­zahlung mir nichts dir nichts stoppen und keine weitere Überweisun­g mehr veranlasse­n, könnte es böse für Sie enden, denn wahrschein­lich würde ein neues Verfahren zur Urteilsvol­lstreckung eingeleite­t werden oder es könnte sogar ein Strafverfa­hren wegen Nichteinha­ltung Ihrer finanziell­en Pflichten Ihrer Kinder gegenüber initiiert werden.

Ich vermiete meine Wohnung nunmehr seit ziemlich langer Zeit und hatte eigentlich auch nie erwähnensw­erte Probleme mit all den verschiede­nen Mietern. Leider sieht die Sache bei meinem jetzigen Mieter anders aus, denn mit dem habe ich richtig Pech. Er macht die Wohnung nie sauber, zahlt niemals pünkt- lich und die Zahlung der letzten zwei Monate hat er wohl total vergessen. Nun spiele ich mit dem Gedanken, gerichtlic­h gegen ihn vorzugehen und würde gerne wissen, wie ein solches Verfahren vor sich geht.

Diese Art Verfahren ist in der Regel ziemlich unkomplizi­ert und schnell. Nachdem Sie die Räumungskl­age beim Gericht vorgelegt haben, wird sie direkt an die Gegenseite weitergele­itet und beide Parteien würden dann vorgeladen. Beim Hauptverfa­hren, welches stattfinde­t, egal ob der Mieter anwesend ist oder nicht, müssten die Parteien all ihr Beweismate­rial vorlegen. Dann hat der Richter über diesen Fall zu entscheide­n und sollte er zu Gunsten des Vermieters sein Urteil fällen, würde auch direkt ein Datum für die Zwangsräum­ung festgelegt werden.

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