Historische Burg droht zu verfallen
Landesregierung hat vom privaten Eigentümer des Castillo de San Pedro eine Intervention gefordert
Nijar – jan. Das andalusische Kulturministerium hat den privaten Eigentümer des Castillo de San Pedro in der gleichnamigen Bucht der Gemeinde Níjar aufgefordert, die Erhaltung der Konstruktion zu gewährleisten. An die 95.000 Euro müssten dringend investiert werden, um die Burg vor einem drohenden Einsturz zu bewahren. Für diese Intervention hat die Landesregierung dem Besitzer eine fünfjährige Frist gegeben.
Die Anlage besteht aus einem Rundturm, der bereits im 16. Jahrhundert errichtet und nach einem Erdbeben im Jahr 1658 rekonstruiert wurde. Der Wachturm war im 18. Jahrhundert zur Festung ausgebaut worden, um die Angriffe französischer oder englischer Schiffe abzuwehren. Seit 1985 steht die Burg unter Denkmalschutz.
Das Ultimatum erfolgte, nachdem der andalusische Ombudsman Jesús Maeztu von der andalusischen Regierung Informationen über den Zustand der Baudenkmäler im Naturpark Cabo de Gata angefordert hatte, unter denen sich elf Bauwerke sowie zwei archäologische Ausgrabungsstätten befin- den. Deren Verwahrlosung hatten im Vorfeld nämlich die beiden Kulturvereinigungen Amigos del Parque Natural und Amigos de la Alcazaba öffentlich angeprangert.
„Medienzirkus“um Cortijo
Ein weiteres dieser vom Verfall bedrohten Kulturdenkmäler ist das ebenfalls in der Gemeinde Níjar gelegene Cortijo del Fraile, das sich ebenso in Privatbesitz befindet. In diesem Fall sind bereits Arbeiten zur Erhaltung der Gebäudestruktur durchgeführt worden. Die Landesregierung erklärte, mit dem Eigentümer bereits Gespräche geführt zu haben, um den geschichtsträchtigen Gutshof künftig für kulturelle Zwecke zu nutzen.
Der Besitzer äußerte sich diesbezüglich zwar dialogbereit, zugleich erklärte er jedoch, vom regionalen Kulturministerium noch gar nicht kontaktiert worden zu sein. Woraufhin die Umweltorganisation Ecologistas en Acción wiederum die beiderseitigen Mitteilungen als „Medienzirkus“kritisiert und vom Land eine Zwangsenteignung des historischen Bauwerks gefordert hat.