Befreiung der letzten Sklaven
Am 13. Februar 1880 unterzeichnete der damalige spanische König Alfonso XII. ein Gesetz zur Abschaffung der Sklaverei. In seinem Land gab es zu jener Zeit zwar längst keine Sklaven mehr, dafür aber in den Überseekolonien.
Eingeführt wurde die Sklaverei auf der Iberischen Halbinsel schon in der Antike während der römischen Herrschaft. Diverse Formen der Leibeigenschaft bestanden im Mittelalter fort, sowohl unter den Westgoten als auch im muslimischen Al-Andalus.
Nach der christlichen Rückeroberung des Landes wurde die Sklaverei ebenfalls beibehalten. Die Zahl der Sklaven reduzierte sich indes zunehmend, da ihre Einfuhr allmählich aufgeben wurde. Die letzten Sklaven wurden 1766 vom marokkanischen Sultan gekauft, um sie zu befreien.
Auf dem amerikanischen Kontinent war die Sklavenhaltung hingegen zur Ausbeutung der Ressourcen gang und gäbe, zumal die indigene Bevölkerung vor allem durch die Einführung von Krankheiten stark dezimiert worden war. Gegenüber anderen Kolonialmächten wie Portugal, Frankreich oder die Niederlande hielten die spanischen Eroberer in ihren Gebieten aber weit weniger Sklaven. Die Unabhängigkeitsbewegungen gegen das Mutterland kamen nicht zuletzt deshalb auf, weil die Großgrundbesitzer beklagten, mit jenen der übrigen europäischen Kolonien nicht konkurrieren zu können.
Erstmals verboten wurde die Sklaverei in Spanien bereits im Jahr 1837, doch wurden Puerto Rico und Kuba auf Druck der dortigen Oberschicht ausgenommen. Dem Sklavenhandel in Puerto Rico setzte die erste spanische Republik 1873 ein Ende. Sieben Jahre später setzte das eingangs erwähnte Gesetz auch in Kuba ein Verbot der Sklaverei durch. (jan)