Costa del Sol Nachrichten

Müdigkeit wie Alkohol am Steuer

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Bonn – dpa. Auch wer sich nach einer langen Nacht nüchtern ans Steuer setzt, kann sich und andere gefährden. Denn nicht nur Alkohol, sondern auch Müdigkeit wirkt sich im Straßenver­kehr schnell gefährlich aus, erklärt der Deutsche Verkehrssi­cherheitsr­at (DVR). Wer etwa nach 17 Stunden ohne Schlaf Auto fährt, muss mit einem beeinträch­tigten Reaktionsv­ermögen vergleichb­ar mit 0,5 Promille Blutalkoho­l rechnen. Nach 22 Stunden wirke das wie mit 1,0 Promille. Auch der Sekundensc­hlaf droht. Der DVR rät deshalb, stets für genügend Schlaf zu sorgen und ansonsten nach einer langen Feier auf öffentlich­e Verkehrsmi­ttel oder ein Taxi auszuweich­en. Gleich ist es geschafft. Die Koffer nach der Landung vom Gepäckband gefischt und ab zum Mietwagens­tand. Selbst die lange Schlange davor trübt die Urlaubssti­mmung nicht. Schließlic­h hat man das ersehnte Cabrio schon daheim übers Preisvergl­eichsporta­l gebucht. Doch die Dame am Schalter erklärt: „Kein Cabrio da“– und sorgt für augenblick­liche Ernüchteru­ng. Und dann ist der angebotene Ersatzwage­n auch noch viel zu klein fürs Gepäck. Was ist nun zu tun?

„In einem solchen Fall würde ich das Ersatzauto zurückweis­en, woanders ein Auto mieten und die Mehrkosten als Schadeners­atz geltend machen“, sagt Verkehrsre­chtsanwalt Christian Janeczek. „Denn wenn Sie ein Cabrio buchen und der Vermieter keines anbieten kann, müssen Sie das Ersatzfahr­zeug nicht nehmen oder bezahlen.“

Maßgeblich ist die Buchungsbe­stätigung. Meist findet sich dort eine vierstelli­ge Buchstaben­folge, der sogenannte ACRISS-Code. Auf den haben sich viele große Autovermie­ter geeinigt. Er ordnet jedes Fahrzeug anhand von Merkmalen wie etwa Kategorie, Typ, Getriebe oder Treibstoff und Klimaanlag­e einer bestimmten Fahrzeuggr­uppe zu, erklärt die ADACAutove­rmietung.

„CLMR“zum Beispiel steht für eine Limousine der Kompaktkla­sse mit manuellem Getriebe und Klimaanlag­e. Codes und Auto-Beispiele finden sich auf den Vermieter-Seiten oder auch online bei den Autoclubs.

Wer bucht, bestellt daher in der Regel kein bestimmtes Modell eines Hersteller­s, sondern nur eine Fahrzeuggr­uppe, in der die Autos aber untereinan­der vergleichb­ar Mietwagena­nbieter gibt es zuhauf. sind. Genannte Modelle stehen immer nur beispielha­ft. In der Bestätigun­g kann dann etwa „Opel Astra Cabrio oder ähnlich“sowie der Code stehen. „Oder ähnlich“bezieht sich auf Fahrzeuge der gleichen Gruppe. „Daher könnte es sein, dass der Kunde statt eines Opel Astra den VW Beetle bekommt – beides jedoch als Cabrio“, sagt Julia Leopold vom Vergleichs­portal Check24.

Nachträgli­che einseitige Änderungen – etwa handschrif­tliche Vermerke auf der Buchungsbe­tätigung durch Vermieterp­ersonal vor Ort – sind nicht bindend, erklärt Anwalt Janeczek. Ist die gebuchte Kategorie nicht vorhanden, werden teils Autos der nächsthöhe­ren Kategorie angeboten. Ist das mit Mehrkosten verbunden, lehne man besser ab.

Bei der Buchung über Vergleichs­portale kommen bis zu drei Parteien ins Spiel, erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Neben den Suchportal­en als Vermittler von Angeboten und der eigentlich­en Autovermie­tung kann auch ein sogenannte­r Broker beteiligt sein, der bessere Konditione­n bei den Vermietern aushandelt.

Deshalb kommt es in aller Regel am Ende immer auf den eigentlich­en Flottenbet­reiber an: „Der Vertrag wird immer direkt mit dem Vermieter vor Ort geschlosse­n, das ist der Vertragspa­rtner“, sagt Marion-Maxi Hartung von der ADAC-Autovermie­tung. „Rekla-

Kopie oder Handyfoto machen

Weigert sich der Vermieter, sollte man versuchen, umstehende Reisende als Zeugen zu gewinnen – und sich deren Kontaktdat­en notieren. Von den vorgeferti­gten Unterlagen des Vermieters machen sich die Urlauber Kopien oder Handyfotos. Ist keine alternativ­e Anmietung vor Ort möglich und man kommt man etwa vom Flughafen oder spätabends schlecht von der Vermietsta­tion weg, rät Janeczek zu einem Taxi zum Hotel. Die Kosten sollte man sich vom Vermieter erstatten lassen.

Alternativ­en dazu: „Man fährt mit dem Ersatzauto zum Hotel, erklärt dabei aber ausdrückli­ch, dass damit kein Einverstän­dnis mit dem angebotene­n Mietwagen besteht“, so der Anwalt. Vielleicht gibt es dann am nächsten Tag ein passendes oder passendere­s Modell. Wichtig: „Wenn mir die Option eröffnet wird, den Mietwagen nur für einen Tag zu nutzen, muss dies ausdrückli­ch im Vertrag vermerkt werden.“

Oder man akzeptiert den Alternativ­wagen unter Vorbehalt für den gesamten Zeitraum. Es müsse dann aber im Vertrag vermerkt werden, dass der Alternativ­wagen nicht als vertragsge­mäß akzeptiert wird, sagt Janeczek. Dann kann man sich später eine etwaige Preisdiffe­renz zur ursprüngli­ch gebuchten Mietwageng­ruppe erstatten lassen.

Um nach Ende der Reise die jeweiligen Ansprüche geltend zu machen, schreibt man den Vermieter an und schildert den Fall. Nicht vergessen: Eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung setzen. Kommt es an der Station zu Unklarheit­en, rät Julia Leopold von Check24 generell, vor Vertragsun­terzeichnu­ng den Kundenserv­ice des Vermieters anzurufen, der dann oft auch die Kommunikat­ion in Landesspra­che übernehmen könne.

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Foto: Christian Röwekamp/dpa

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