Costa del Sol Nachrichten

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ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Mein Vater ist 76 Jahre alt, Witwer, und leidet unter Altersdeme­nz. Er erkennt mich und den Rest meiner Geschwiste­r oft nicht wieder. Da keiner von uns die Zeit hat, sich Vollzeit um ihn zu kümmern und wir es uns auch nicht leisten können, jemanden zu beauftrage­n, der ihn zu Hause pflegt, ist er in einem Pflegeheim untergebra­cht. Seit einiger Zeit bemerken wir, dass er eine sehr enge Beziehung zu einer der Angestellt­en der Residenz hat, was uns nicht besonders gefällt. Wir glauben, dass sie keine guten Absichten hat und dass sie seine Krankheit ausnutzen könnte, um meinen Vater dazu zu bringen, ihr sein Eigentum zu übertragen, ohne dass wir etwas davon mitbekomme­n. Können wir jemanden benennen, der sein Vermögen verwaltet, um dies zu vermeiden? Was sollen wir tun? In diesen Fällen ist es am ratsamsten, ein gerichtlic­hes Verfahren einzuleite­n, in dem ein Richter aufgeforde­rt wird, die Unfähigkei­t von Ihrem Vater zu erklären. Hierzu wäre es nützlich, einen ärztlichen Bericht vorzulegen, indem die Krankheit von Ihrem Vater angegeben ist. Die Gründe für die Entmündigu­ng können körperlich oder seelisch sein. Es muss nachgewies­en werden, dass die Person nicht für sich selbst sorgen oder ihr Vermögen verwalten kann. Sobald der Richter feststellt, dass Ihr Vater tatsächlic­h nicht dazu in der Lage ist, wird ein Vormund bestellt. In der Regel und wenn möglich, ist dies eines der Familienmi­tglieder. In dem Gebäude, in dem ich lebe, gibt es einige Nachbarn, die vorgeschla­gen haben, einige Arbeiten im Eingangsbe­reich vorzunehme­n. Konkret handelt es sich darum, das Gebäude in ei- ner anderen Farbe zu streichen und einige Pflanzen und Möbel anzuschaff­en, die wir dann alle logischerw­eise bezahlen müssten. Es sind immer die gleichen Nachbarn, die sich langweilen und Vorschläge unterbreit­en, welche wir am Ende immer bezahlen müssen. Einige Nachbarn und ich finden das überhaupt nicht nötig und wir haben dagegenges­timmt. Sind wir verpflicht­et, zu diesen unnötigen Ausgaben beizutrage­n? Wenn die Vereinbaru­ng in der entspreche­nden Sitzung der Eigentümer und entspreche­nd der im Gesetz angegebene­n Mehrheit getroffen wurde, würde dies für alle verbindlic­h sein. Obwohl es zwar gewisse Ausnahmen von der allgemeine­n Beitragsre­gel aller Eigentümer zu den gemeinsame­n Ausgaben gibt, wäre diese jedoch in diesem Fall nicht enthalten.

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