Zwangstaufe oder Vertreibung
Am 31. März 1492 unterzeichnete das Katholische Königspaar, Isabel von Kastilien und Fernando von Aragón, das Alhambra-Edikt, in dem die Ausweisung der nicht konvertierten Juden verfügt wurde. Zum Verlassen des Landes wurde ihnen eine viermonatige Frist bis 31. Juli gewährt, die später um zehn Tage verlängert wurde.
Schon seit der Antike lebte auf der Iberischen Halbinsel eine geduldete jüdische Minderheit. Im Mittelalter aufkommende antisemitische Tendenzen führten indes dazu, dass die Juden die muslimische Eroberung begrüßten. Mit der Herrschaft der Almohaden ab Mitte des 12. Jahrhunderts endete jedoch die muslimische Toleranz, so dass sie schließlich die christliche Rückeroberung unterstützten.
Das Katholische Königspaar strebte nach dem Sieg über die Muslime allerdings eine religiöse Vereinheitlichung seiner Königreiche an. So erließ es das eingangs erwähnte Dekret, das vom Großinquisitor Tomás de Torquemada vorbereitet worden war.
Von der Inquisition wurden in der Folge auch die zumeist unter Druck bekehrten Neuchristen ver- folgt. Diese standen unter Generalverdacht, insgeheim weiterhin ihre frühere Religion auszuüben.
Formelle Gültigkeit behielt das Dekret, bis die spanische Verfassung von 1869 eine Religionsfreiheit gewährte. Offiziell abgeschafft wurde das Dekret 1969 durch die Diktatur Francos. (jan)