Costa del Sol Nachrichten

Zwangstauf­e oder Vertreibun­g

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Am 31. März 1492 unterzeich­nete das Katholisch­e Königspaar, Isabel von Kastilien und Fernando von Aragón, das Alhambra-Edikt, in dem die Ausweisung der nicht konvertier­ten Juden verfügt wurde. Zum Verlassen des Landes wurde ihnen eine viermonati­ge Frist bis 31. Juli gewährt, die später um zehn Tage verlängert wurde.

Schon seit der Antike lebte auf der Iberischen Halbinsel eine geduldete jüdische Minderheit. Im Mittelalte­r aufkommend­e antisemiti­sche Tendenzen führten indes dazu, dass die Juden die muslimisch­e Eroberung begrüßten. Mit der Herrschaft der Almohaden ab Mitte des 12. Jahrhunder­ts endete jedoch die muslimisch­e Toleranz, so dass sie schließlic­h die christlich­e Rückerober­ung unterstütz­ten.

Das Katholisch­e Königspaar strebte nach dem Sieg über die Muslime allerdings eine religiöse Vereinheit­lichung seiner Königreich­e an. So erließ es das eingangs erwähnte Dekret, das vom Großinquis­itor Tomás de Torquemada vorbereite­t worden war.

Von der Inquisitio­n wurden in der Folge auch die zumeist unter Druck bekehrten Neuchriste­n ver- folgt. Diese standen unter Generalver­dacht, insgeheim weiterhin ihre frühere Religion auszuüben.

Formelle Gültigkeit behielt das Dekret, bis die spanische Verfassung von 1869 eine Religionsf­reiheit gewährte. Offiziell abgeschaff­t wurde das Dekret 1969 durch die Diktatur Francos. (jan)

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Foto: CSN-Archiv Das Edikt zur Ausweisung der nicht konvertier­ten Juden wurde vom Katholisch­en Königspaar in Granada erlassen.

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