Wer entscheidet im Fall Puigdemont wann und was?
Schleswig-Holsteins Justiz muss über Auslieferung des 55-Jährigen entscheiden
Neumünster/Schleswig – dpa/ck. Verschiedene Gerichte und Behörden sind in die Entscheidung über eine Auslieferung involviert.
Amtsgericht Neumünster: Da Puigdemont am Sonntag nach seiner Festnahme an der A7 bei Schleswig in die JVA Neumünster gebracht wurde, ist das dortige Amtsgericht für die sogenannte Festhalteanordnung zuständig. Für die Vorführung vor dem Amtsrichter blieb theoretisch bis zum Montag, 23.59 Uhr, Zeit. Puig- demont wurde eröffnet, warum er festgehalten wird. Das Gericht prüfte zudem, ob es sich bei der Person tatsächlich um Puigdemont handelt, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig. Theoretisch bestehe auch die Möglichkeit, dass das Amtsgericht entscheidet, Puigdemont auf freien Fuß zu setzen. Dies sei aber nicht die Regel, sagte die Sprecherin weiter.
Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig: Im zweiten Schritt erhält die Generalstaatsanwaltschaft die Akten und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung nach Spanien vorliegen. Dazu müsse es in Deutschland einen Straftatbestand geben, der dem entspricht, der Puigdemont vorgeworfen wird, so die Sprecherin. Anschließend würde die Behörde beim Oberlandesgericht gegebenenfalls einen Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls erstellen. Sollte die Behörde jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für einen Auslieferungshaftbefehl nicht vorliegen, könnte eine Entlassung angeordnet werden.
Oberlandesgericht: Stellt die Generalstaatsanwaltschaft einen Antrag muss das OLG prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss. Es prüft, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist.
Generalstaatsanwaltschaft: Sollten rechtliche Hindernisse einer Auslieferung nach Ansicht des OLG nicht im Wege stehen, befindet über deren Durchführung ab- schließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig.
Dauer des Verfahrens: Es gibt eine Frist von 60 Tagen, die ein Festgenommener in Auslieferungshaft bleiben darf. Dies sei aber eine Sollfrist, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft. Manche Verfahren dauerten länger. Im Fall Puigdemont wird aber bisher nicht damit gerechnet, dass die Frist ausgeschöpft wird. Eine Entscheidung über eine Auslieferung wird aber auch nicht mehr diese Woche erwartet.