Costa del Sol Nachrichten

Zwangsräum­ung nicht zwangsläuf­ig

Andalusisc­hes Parlament erlässt ein Gesetz zur Wahrung des sozialen Grundrecht­s auf Wohnraum

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Sevilla – jan. Das andalusisc­he Parlament hat ein Gesetz verabschie­det, das der Landesregi­erung das Recht einräumt, den Banken Wohnungen abzukaufen, deren Bewohner wegen finanziell­er Engpässe ihre Hypotheken nicht mehr begleichen können. Außerdem wird das Land von den Kreditinst­ituten bereits geräumte Wohnungen erwerben können, sofern diese noch nicht in einer Versteiger­ung neu vergeben worden sind.

Verbleib als Mieter möglich

Die Kreditsäum­igen sollen auf diese Weise als Mieter in den von einer Pfändung bedrohten Wohnungen verbleiben beziehungs­weise nach einer Zwangsvoll­streckung in diese zurückkehr­en können. Der Gesetzesen­twurf ist im regionalen Parlament von der regierende­n PSOE und der opposition­ellen Ciudadanos durchgebra­cht worden, während sich PP und Podemos in der Abstimmung enthielten und IU dagegen votierte.

Zur Umsetzung der neuen Norm, die bereits im Juni 2015 zu Beginn der Legislatur­periode im andalusisc­hen Landtag eingebrach­t wurde und zähe Verhandlun­gen bis zu ihrer Absegnung nach sich zog, hat die Landesregi­erung in ihrem Haushalt einen Posten von vier Millionen Euro vorgesehen. Mit diesem Geld sollen etwa 200 Wohnungen in öffentlich­es Eigentum überführt werden.

Die andalusisc­he Regierung hatte schon im April 2013 ein Dekret zur sozialen Funktion der Wohnungen erlassen, das sechs Monate später von einem im regionalen Parlament beschlosse­nen Gesetz abgelöst wurde. Beide Normen beinhaltet­en ebenfalls Maßnahmen zur Verhinderu­ng von Zwangsräum­ungen. Das Dekret war vom spanischen Verfassung­sgericht für ungültig erklärt worden, nachdem es von der Zentralreg­ierung angerufen worden war.

Vorheriges Gesetz gestutzt

Diese hatte auch gegen das Gesetz geklagt, da sie in diesem einen Eingriff in ihre wirtschaft­spolitisch­en Kompetenze­n sah. Die Richter haben dies in einem vergangene Woche verkündete­n Urteil zum Teil bestätigt. Und zwar ist eine Klausel aufgehoben worden, wonach das Land zur Linderung der Wohnungsno­t auch leerstehen­de, im Besitz von Banken befindlich­e Wohnungen enteignen konnte. In der neu erlassenen Norm war aufgrund der drohenden Suspendier­ung des vorherigen Gesetzes aus dem Oktober 2013 auf diese Möglichkei­t verzichtet worden.

 ?? Foto: CSN-Archiv ?? Das neue Gesetz räumt dem Land das Recht ein, von Banken gepfändete Wohnungen zu erwerben, um den drohenden Rauswurf der Kreditsäum­igen zu verhindern.
Foto: CSN-Archiv Das neue Gesetz räumt dem Land das Recht ein, von Banken gepfändete Wohnungen zu erwerben, um den drohenden Rauswurf der Kreditsäum­igen zu verhindern.

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