Zwangsräumung nicht zwangsläufig
Andalusisches Parlament erlässt ein Gesetz zur Wahrung des sozialen Grundrechts auf Wohnraum
Sevilla – jan. Das andalusische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das der Landesregierung das Recht einräumt, den Banken Wohnungen abzukaufen, deren Bewohner wegen finanzieller Engpässe ihre Hypotheken nicht mehr begleichen können. Außerdem wird das Land von den Kreditinstituten bereits geräumte Wohnungen erwerben können, sofern diese noch nicht in einer Versteigerung neu vergeben worden sind.
Verbleib als Mieter möglich
Die Kreditsäumigen sollen auf diese Weise als Mieter in den von einer Pfändung bedrohten Wohnungen verbleiben beziehungsweise nach einer Zwangsvollstreckung in diese zurückkehren können. Der Gesetzesentwurf ist im regionalen Parlament von der regierenden PSOE und der oppositionellen Ciudadanos durchgebracht worden, während sich PP und Podemos in der Abstimmung enthielten und IU dagegen votierte.
Zur Umsetzung der neuen Norm, die bereits im Juni 2015 zu Beginn der Legislaturperiode im andalusischen Landtag eingebracht wurde und zähe Verhandlungen bis zu ihrer Absegnung nach sich zog, hat die Landesregierung in ihrem Haushalt einen Posten von vier Millionen Euro vorgesehen. Mit diesem Geld sollen etwa 200 Wohnungen in öffentliches Eigentum überführt werden.
Die andalusische Regierung hatte schon im April 2013 ein Dekret zur sozialen Funktion der Wohnungen erlassen, das sechs Monate später von einem im regionalen Parlament beschlossenen Gesetz abgelöst wurde. Beide Normen beinhalteten ebenfalls Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen. Das Dekret war vom spanischen Verfassungsgericht für ungültig erklärt worden, nachdem es von der Zentralregierung angerufen worden war.
Vorheriges Gesetz gestutzt
Diese hatte auch gegen das Gesetz geklagt, da sie in diesem einen Eingriff in ihre wirtschaftspolitischen Kompetenzen sah. Die Richter haben dies in einem vergangene Woche verkündeten Urteil zum Teil bestätigt. Und zwar ist eine Klausel aufgehoben worden, wonach das Land zur Linderung der Wohnungsnot auch leerstehende, im Besitz von Banken befindliche Wohnungen enteignen konnte. In der neu erlassenen Norm war aufgrund der drohenden Suspendierung des vorherigen Gesetzes aus dem Oktober 2013 auf diese Möglichkeit verzichtet worden.