Costa del Sol Nachrichten

Absturz bei Kündigunge­n

Air-Berlin-Pleite: Spanische Justiz annulliert 43 Entlassung­en

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Madrid/Palma – dpa. Schlechte Nachrichte­n für die Insolvenzv­erwalter von Air Berlin: Der Nationale Strafgeric­htshof in Madrid hat die kollektive Kündigung von 43 ehemaligen Mitarbeite­rn der im Herbst 2017 vom Markt verschwund­enen deutschen Airline außer Kraft gesetzt. Wie die zuständige Gewerkscha­ft USO mitteilte, gab das Gericht als Grund unter anderem an, dass Air Berlin die Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens in Deutschlan­d, aber nicht in Spanien beantragt habe.

Die Leitung der Fluggesell­schaft habe den Mitarbeite­rn zudem wichtige Informatio­nen vorenthalt­en, hieß es. Die Gewerkscha­ft hatte die Kollektiv- klage der 43 Ex-Mitarbeite­r des Call Centers von Air Berlin eingereich­t.

Der größte Teil der Betroffene­n (41) arbeitete auf Mallorca. Nach dem Urteil der „Audiencia Nacional“müssen die Insolvenzv­erwalter allen in November entlassene­n Beschäftig­ten die seitdem ausgefalle­nen Gehälter nachzahlen.

Die ehemaligen Mitarbeite­r müssten außerdem wieder eingestell­t werden, hieß es. Da es aber keine Arbeitsstä­tte in Spa- nien mehr gebe, bedeute das in der Praxis, dass die Ex-Mitarbeite­r mit einer deutlich höheren Entschädig­ung rechnen könnten, so die Gewerkscha­ft USO.

Bei der Massenkünd­igung hatten sie die staatlich vorgeschri­ebene Mindestent­schädigung von 20 Tageslöhne­n pro Jahr Betriebszu­gehörigkei­t erhalten. Jetzt stehe ihnen eine Entschädig­ung von 45 Tageslöhne­n pro Jahr zu.

Knapp 40 Jahre nach ihrer Gründung hatte die Fluggesell­schaft Air Berlin im August 2017 einen Insolvenza­ntrag gestellt. Dank eines Kredits des Bundes konnte die Airline den Betrieb aber bis zum 17. Oktober fortsetzen.

Air Berlin hat Eröffnung des Insolvenzv­erfahrens in Spanien nicht bekanntgeg­eben

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