Absturz bei Kündigungen
Air-Berlin-Pleite: Spanische Justiz annulliert 43 Entlassungen
Madrid/Palma – dpa. Schlechte Nachrichten für die Insolvenzverwalter von Air Berlin: Der Nationale Strafgerichtshof in Madrid hat die kollektive Kündigung von 43 ehemaligen Mitarbeitern der im Herbst 2017 vom Markt verschwundenen deutschen Airline außer Kraft gesetzt. Wie die zuständige Gewerkschaft USO mitteilte, gab das Gericht als Grund unter anderem an, dass Air Berlin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Deutschland, aber nicht in Spanien beantragt habe.
Die Leitung der Fluggesellschaft habe den Mitarbeitern zudem wichtige Informationen vorenthalten, hieß es. Die Gewerkschaft hatte die Kollektiv- klage der 43 Ex-Mitarbeiter des Call Centers von Air Berlin eingereicht.
Der größte Teil der Betroffenen (41) arbeitete auf Mallorca. Nach dem Urteil der „Audiencia Nacional“müssen die Insolvenzverwalter allen in November entlassenen Beschäftigten die seitdem ausgefallenen Gehälter nachzahlen.
Die ehemaligen Mitarbeiter müssten außerdem wieder eingestellt werden, hieß es. Da es aber keine Arbeitsstätte in Spa- nien mehr gebe, bedeute das in der Praxis, dass die Ex-Mitarbeiter mit einer deutlich höheren Entschädigung rechnen könnten, so die Gewerkschaft USO.
Bei der Massenkündigung hatten sie die staatlich vorgeschriebene Mindestentschädigung von 20 Tageslöhnen pro Jahr Betriebszugehörigkeit erhalten. Jetzt stehe ihnen eine Entschädigung von 45 Tageslöhnen pro Jahr zu.
Knapp 40 Jahre nach ihrer Gründung hatte die Fluggesellschaft Air Berlin im August 2017 einen Insolvenzantrag gestellt. Dank eines Kredits des Bundes konnte die Airline den Betrieb aber bis zum 17. Oktober fortsetzen.
Air Berlin hat Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Spanien nicht bekanntgegeben