Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Wenn bei einer Eigentümerversammlung spontan über eine Änderung der Zahlungsmodalität von Eigentümergemeinschaftskosten abgestimmt wird, ohne dass dieser Punkt in die Tagesordnung aufgeführt wurde, wäre der Beschluss dann trotzdem gültig?
Nein. Jeglicher Beschluss, der bei einer Eigentümerversammlung getroffen wird, ist nur dann rechtsmäßig gültig, wenn das entsprechende Thema auch vorab ordnungsgemäß in die Tagesordnung eingetragen wurde. Dies wird auf Anfrage eines Eigentümers von der Verwaltung veranlasst. Nichtsdestotrotz müssen sich die Eigentümer an die neue Regelung halten, bis irgendein Eigentümer Einspruch beim zuständigen Gericht einreicht und auf diesem Wege der Beschluss dann als ungültig erklärt wird.
Mein Mann und ich sind nicht mehr glücklich zusammen und wollen uns jetzt scheiden lassen. Wir haben keine Kinder und das Haus, in welchem wir die ganzen Jahre gelebt haben, gehört uns beiden. Was sagt das Scheidungsrecht? Wer von uns beiden behält nun das Haus?
Zunächst muss Folgendes erklärt werden: Die Scheidung hat nichts mit der Eigentumsfrage zu tun und insofern wird die Lösung Ihrer Anfrage auch nicht im Scheidungsrecht zu finden sein, sondern in den anzuwendenden Paragraphen des spanischen Teilungsrechts einer gemeinsamen Sache. Tatsache ist, dass Sie beide die Eigentümer einer Immobilie sind und jeder von Ihnen ein Anrecht auf seinen Anteil hat. Allerdings lässt sich ein solches Objekt nicht einfach in der Mitte teilen. Aus diesem Grunde hätten Sie zwei Möglichkeiten: Sie beide könnten sich einig werden und die Immobilie zum Verkauf geben, um dann den Erlös aufzuteilen, oder, wenn einer von Ihnen beiden das Haus behalten möchte, könnte der eine Ehepartner dem anderen seinen Anteil verkaufen, wodurch die Immobilie dann nur auf einen Ehegatten laufen würde.
Mein Vater ist vor einigen Wochen gestorben und hat kein Testament hinterlassen. Was sollen wir machen?
Zunächst einmal müssten Sie sich um die Erbscheineinholung kümmern, damit dann, wenn die Erben mit allem einverstanden sind, die Erbschaftsannahmeerklärung erfolgen und die entsprechende Erbschaftssteuer bezahlt werden kann.