Wenn zwei Polizeien sich streiten
Immer wieder kommt es zwischen den beiden Polizeikräften Policía Nacional und Guardia Civil zu Kompetenzgerangel. Der jüngste Streit entzündete sich an der Entführung einer „El Mundo“-Journalistin in Kolumbien 2016. Der Guardia Civil wurde Einmischung vorgeworfen.
Zuständig für Fälle von Entführungen spanischer Bürger im Ausland ist eigentlich das Geheimdienstzentrum für Terrorismus und Organisierte Kriminalität (Citco), in dem beide Polizeikräfte auch vertreten sind. Citco war aber nicht in der Lage, den Konflikt zwischen Policía Nacional und Guardia Civil in diesem Fall zu lösen. Also musste das Innenministerium ein Machtwort sprechen.
Demnach nimmt die Polizeieinheit die Strafverfolgung auf, die für den Ort in Spanien zuständig ist, an dem zum ersten Mal Kenntnis von der Entführung erfolgt ist. Die jeweilige örtliche Zuständigkeit wiederum ist in dem Gesetz über die Sicherheitskräfte von 1986 geregelt. So ist die Nationalpolizei in allen Provinzhauptstädten sowie in wichtigen größeren Städten tätig. Die Guardia Civil wiederum hat ihren Sitz in Kleinstädten und im ländlichen Raum. Lässt sich bei der Verfolgung einer Straftat die Zuständigkeit so nicht klären, wird der Wohnsitz des Opfers herangezogen oder – im Falle eines Wohnsitzes im Ausland – der letzte gemeldete Aufenthalt in Spanien. Sollte auch das zu keiner Klärung führen, ist die Polizeieinheit zuständig, bei der die Straftat angezeigt wurde. Ist die Anzeige bei Gericht oder Staatsanwaltschaft eingegangen, entscheiden die beiden Behörden, welche Polizei zuständig ist. Dann erst kommt der Ort ins Spiel, an dem man zum ersten Mal von der Straftat erfahren hat. Wenn gar alle Stricke reißen, hat der Sicherheitsstaatssekretär das letzte Wort in Sachen Zuständigkeit. (tl)