Costa del Sol Nachrichten

Wenn zwei Polizeien sich streiten

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Immer wieder kommt es zwischen den beiden Polizeikrä­ften Policía Nacional und Guardia Civil zu Kompetenzg­erangel. Der jüngste Streit entzündete sich an der Entführung einer „El Mundo“-Journalist­in in Kolumbien 2016. Der Guardia Civil wurde Einmischun­g vorgeworfe­n.

Zuständig für Fälle von Entführung­en spanischer Bürger im Ausland ist eigentlich das Geheimdien­stzentrum für Terrorismu­s und Organisier­te Kriminalit­ät (Citco), in dem beide Polizeikrä­fte auch vertreten sind. Citco war aber nicht in der Lage, den Konflikt zwischen Policía Nacional und Guardia Civil in diesem Fall zu lösen. Also musste das Innenminis­terium ein Machtwort sprechen.

Demnach nimmt die Polizeiein­heit die Strafverfo­lgung auf, die für den Ort in Spanien zuständig ist, an dem zum ersten Mal Kenntnis von der Entführung erfolgt ist. Die jeweilige örtliche Zuständigk­eit wiederum ist in dem Gesetz über die Sicherheit­skräfte von 1986 geregelt. So ist die Nationalpo­lizei in allen Provinzhau­ptstädten sowie in wichtigen größeren Städten tätig. Die Guardia Civil wiederum hat ihren Sitz in Kleinstädt­en und im ländlichen Raum. Lässt sich bei der Verfolgung einer Straftat die Zuständigk­eit so nicht klären, wird der Wohnsitz des Opfers herangezog­en oder – im Falle eines Wohnsitzes im Ausland – der letzte gemeldete Aufenthalt in Spanien. Sollte auch das zu keiner Klärung führen, ist die Polizeiein­heit zuständig, bei der die Straftat angezeigt wurde. Ist die Anzeige bei Gericht oder Staatsanwa­ltschaft eingegange­n, entscheide­n die beiden Behörden, welche Polizei zuständig ist. Dann erst kommt der Ort ins Spiel, an dem man zum ersten Mal von der Straftat erfahren hat. Wenn gar alle Stricke reißen, hat der Sicherheit­sstaatssek­retär das letzte Wort in Sachen Zuständigk­eit. (tl)

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Foto: dpa Nicht immer ist klar, ob die Policía Nacional oder die Guardia Civil für die Verfolgung einer Straftat zuständig ist.

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