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Datenkrake Smartphone

EU-Gutachter: Zugriff auf Handydaten auch bei Taschendie­bstahl okay

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Luxemburg – dpa. Behörden sollten aus Sicht des zuständige­n Gutachters am Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) auch bei Ermittlung­en minderschw­erer Verbrechen auf persönlich­e Handydaten zugreifen dürfen. Allerdings dürfe der Eingriff in das Privatlebe­n der Betroffene­n in diesen Fällen ebenfalls nicht besonders schwerwieg­end sein, schrieb Generalanw­alt Henrik Saugmandsg­aard Øe in seinem Gutachten, das in Luxemburg veröffentl­icht wurde (Rechtssach­e C-207/16).

Der EuGH folgt seinen Gutachtern häufig, aber nicht immer. Das Urteil dürfte in einigen Monaten fallen. Hintergrun­d des Gutachtens sind Ermittlung­en in Spanien zum Raub einer Brieftasch­e und eines Handys. Dabei hatte die Kriminalpo­lizei den Zugang zu den Identifika­tionsdaten jener Personen beantragt, die in den zwölf Tagen nach dem Raub mit dem gestohlene­n Handy angerufen worden waren.

Der Ermittlung­srichter wies den Antrag unter anderem mit der Begründung zurück, es handele sich nicht um eine schwere Straftat – es drohe also keine Freiheitss­trafe von mehr als fünf Jahren.

Schutz persönlich­er Daten

Die EU-Regeln sehen vor, dass die Achtung des Privatlebe­ns sowie der Schutz personenbe­zogener Daten nur in besonderen Fällen eingeschrä­nkt werden dürfen. Ausnahmen dürfen gemacht werden, wenn es der nationalen Sicherheit sowie der Verhütung und Ermittlung von Straftaten dient. Um einen solchen Eingriff zu rechtferti­gen, verwen- dete der EuGH in vorherigen Urteilen den Begriff der „schweren Straftat“. Der Generalanw­alt betont in seinem Gutachten jedoch, dass der EuGH auch einen Zusammenha­ng zwischen der Schwere des Verbrechen­s und der Schwere des Eingriffs in die Privatsphä­re hergestell­t habe. Seiner Ansicht nach handelt es sich in dem Fall nicht um einen schweren Eingriff, sondern um eine gezielte Maßnahme, da nur Namen und eventuell Anschrifte­n einer begrenzten Personenza­hl abgefragt worden seien.

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Foto: dpa Wenn das Handy geklaut wird, sollen Ermittler unter Umständen auf Daten des Geräts zugreifen können.

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