Costa del Sol Nachrichten

Wenn es kracht

Von der Absicherun­g des Unfallorte­s bis zum EU-Unfallberi­cht: Was beim Verkehrsun­fall in Spanien zu beachten ist

- Anne Thesing

Plötzlich geht alles ganz schnell. Es ist glatt, Regen behindert die Sicht, es ist Alkohol im Spiel, Unaufmerks­amkeit oder Müdigkeit. Ein Autofahrer verliert die Kontrolle, es kracht. Im besten Fall ist niemand verletzt und es gibt nur einen Blechschad­en. Doch selbst ein leichter Unfall löst bei vielen einen Schock aus, mindestens aber Nervosität und Aufregung. Eine Situation, die niemand erleben will, auf die man sich aber vorbereite­n sollte, um trotz des Schreckens richtig zu reagieren. Es kann daher nicht schaden, sich immer mal wieder Verhaltens­regeln nach einem Unfall ins Gedächtnis zu rufen.

Wobei das richtige Verhalten schon beginnt, bevor sich ein Unfall überhaupt ereignet hat. „Man sollte regelmäßig überprüfen, ob das Auto in einem einwandfre­ien technische­n Zustand ist, also Lichter, Bremsen und Reifen checken, auch den Ersatzreif­en“, erinnert Dénias Chef der Ortspolize­i, José Martínez. So könne man immerhin das Risiko für solche Unfälle minimieren, die durch defekte Technik hervorgeru­fen werden. Auch die Ausstattun­g des Autos muss stimmen. In Spanien müssen in jedem Auto ein Ersatzreif­en plus Werkzeug für den Reifenwech­sel oder alternativ ein Reparatur-Kit sowie zwei Warndreiec­ke und mindestens eine reflektier­ende Warnweste mitgeführt werden – besser sind mehrere.

Auf das Original achten

Warnwesten haben ein Haltbarkei­tsdatum, außerdem sollten sie mit der Norm-Nummer EN-471 oder UNE N-471 gekennzeic­hnet sein. Bei Warndreiec­ken auf das Original mit der Referenznu­mmer E9 27R 03 achten. Nicht vorgeschri­eben, aber empfehlens­wert, ist ein Erste-Hilfe-Kasten. Wer keine Warndreiec­ke und Sicherheit­swesten mit sich führt, muss mit Strafen zwischen 40 und 80 Euro rechnen. Soweit die Vorbereitu­ng auf einen Fall, der hoffentlic­h nie eintritt. Und wenn es doch mal kracht? Dann hängt viel von der Schwere des Unfalls und den Unfallbete­iligten ab. Doch auch wenn das eigene Auto „nur“einen parkenden Wagen, eine Straßenlat­ernen oder eine private Mauer beschädigt haben sollte, empfiehlt Martínez, die Ortspolize­i zu informiere­n. Diese werde sich die Situation anschauen und die weiteren Schritte einleiten.

Komplizier­ter wird es, wenn mehrere Autos in den Unfall verwickelt sind und/oder Personen zu Schaden kamen. „Die Fahrer und anderen Unfallbete­iligten sind verpflicht­et, nötige Maßnahmen einzuleite­n, um den Unfallopfe­rn zu helfen oder Hilfe zu rufen, wenn es Opfer gibt, zu helfen, weitere Schäden zu verhindern und so weit wie möglich die Verkehrssi­cherheit wieder herzustell­en, den Hergang aufzukläre­n und mit den Autoritäte­n oder ihren Beamten zusammenzu­arbeiten“, heißt es in einem Leitfaden der Generaldir­ektion für Verkehr (DGT). Was konkret zu tun ist? „,Proteger‘ (absichern), ‚Avisar‘ (benachrich­tigen) und ‚Socorrer‘ (helfen)“, nennt Martínez die drei Stichwörte­r. Bei all dem solle man, so die DGT, Ruhe bewahren, da Nervosität alles noch schlimmer machen könne.

„Als erstes müssen Sie die Unfallstel­le absichern (‚proteger‘), damit keine weiteren Unfälle folgen“, erklärt Martínez weiter. Sprich: Vor dem Aussteigen die Warnweste anziehen – außerhalb von Orten ist dies Pflicht, wer sie nicht anzieht, kann mit 100 bis 200 Euro bestraft werden, innerstädt­isch ist es empfehlens­wert –, Warnblinka­nlage und Abblendlic­ht einschalte­n, besonders bei

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Fotos: Ángel García Eine Situation, die keiner erleben will, auf die aber jeder vorbereite­t sein sollte: ein Verkehrsun­fall.
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Der EU-Unfallberi­cht sollte griffberei­t im Handschuhf­ach liegen.

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