Wenn es kracht
Von der Absicherung des Unfallortes bis zum EU-Unfallbericht: Was beim Verkehrsunfall in Spanien zu beachten ist
Plötzlich geht alles ganz schnell. Es ist glatt, Regen behindert die Sicht, es ist Alkohol im Spiel, Unaufmerksamkeit oder Müdigkeit. Ein Autofahrer verliert die Kontrolle, es kracht. Im besten Fall ist niemand verletzt und es gibt nur einen Blechschaden. Doch selbst ein leichter Unfall löst bei vielen einen Schock aus, mindestens aber Nervosität und Aufregung. Eine Situation, die niemand erleben will, auf die man sich aber vorbereiten sollte, um trotz des Schreckens richtig zu reagieren. Es kann daher nicht schaden, sich immer mal wieder Verhaltensregeln nach einem Unfall ins Gedächtnis zu rufen.
Wobei das richtige Verhalten schon beginnt, bevor sich ein Unfall überhaupt ereignet hat. „Man sollte regelmäßig überprüfen, ob das Auto in einem einwandfreien technischen Zustand ist, also Lichter, Bremsen und Reifen checken, auch den Ersatzreifen“, erinnert Dénias Chef der Ortspolizei, José Martínez. So könne man immerhin das Risiko für solche Unfälle minimieren, die durch defekte Technik hervorgerufen werden. Auch die Ausstattung des Autos muss stimmen. In Spanien müssen in jedem Auto ein Ersatzreifen plus Werkzeug für den Reifenwechsel oder alternativ ein Reparatur-Kit sowie zwei Warndreiecke und mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden – besser sind mehrere.
Auf das Original achten
Warnwesten haben ein Haltbarkeitsdatum, außerdem sollten sie mit der Norm-Nummer EN-471 oder UNE N-471 gekennzeichnet sein. Bei Warndreiecken auf das Original mit der Referenznummer E9 27R 03 achten. Nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert, ist ein Erste-Hilfe-Kasten. Wer keine Warndreiecke und Sicherheitswesten mit sich führt, muss mit Strafen zwischen 40 und 80 Euro rechnen. Soweit die Vorbereitung auf einen Fall, der hoffentlich nie eintritt. Und wenn es doch mal kracht? Dann hängt viel von der Schwere des Unfalls und den Unfallbeteiligten ab. Doch auch wenn das eigene Auto „nur“einen parkenden Wagen, eine Straßenlaternen oder eine private Mauer beschädigt haben sollte, empfiehlt Martínez, die Ortspolizei zu informieren. Diese werde sich die Situation anschauen und die weiteren Schritte einleiten.
Komplizierter wird es, wenn mehrere Autos in den Unfall verwickelt sind und/oder Personen zu Schaden kamen. „Die Fahrer und anderen Unfallbeteiligten sind verpflichtet, nötige Maßnahmen einzuleiten, um den Unfallopfern zu helfen oder Hilfe zu rufen, wenn es Opfer gibt, zu helfen, weitere Schäden zu verhindern und so weit wie möglich die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, den Hergang aufzuklären und mit den Autoritäten oder ihren Beamten zusammenzuarbeiten“, heißt es in einem Leitfaden der Generaldirektion für Verkehr (DGT). Was konkret zu tun ist? „,Proteger‘ (absichern), ‚Avisar‘ (benachrichtigen) und ‚Socorrer‘ (helfen)“, nennt Martínez die drei Stichwörter. Bei all dem solle man, so die DGT, Ruhe bewahren, da Nervosität alles noch schlimmer machen könne.
„Als erstes müssen Sie die Unfallstelle absichern (‚proteger‘), damit keine weiteren Unfälle folgen“, erklärt Martínez weiter. Sprich: Vor dem Aussteigen die Warnweste anziehen – außerhalb von Orten ist dies Pflicht, wer sie nicht anzieht, kann mit 100 bis 200 Euro bestraft werden, innerstädtisch ist es empfehlenswert –, Warnblinkanlage und Abblendlicht einschalten, besonders bei